Robert-Koch-Institut für Antrag auf Stammzellen-Import zuständig
11.07.2002
Berlin (dpa) - Deutsche Forscher können ab sofort beim Berliner Robert-Koch-Institut (RKI) einen Antrag auf Import oder Verwendung von embryonalen Stammzellen stellen. Die Bundesregierung billigte am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Rechtsverordnung, die auf dem am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Stammzellgesetz beruht. Danach muss jedes Forschungsprojekt mit embryonalen Stammzellen vom RKI genehmigt werden. Das RKI muss außerdem eine Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung zur ethischen Vertretbarkeit einholen. In der Kommission sitzen neun Sachverständige aus Biologie, Medizin, Theologie und Ethik.
Nach dem Stammzellgesetz dürfen embryonale Stammzellen zu Forschungszwecken nur unter strengen Auflagen nach Deutschland eingeführt werden. So müssen die Zellen vor dem 1. Januar 2002 gewonnen worden sein und aus so genannten überzähligen Embryonen stammen.
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