artus setzt Medizinprodukterecht zeitgerecht um
Vorschrift der CE-Markierungspflicht für "In-vitro-Diagnostika" tritt am 7. Dezember in Kraft
11.12.2003 -
Für Patienten und Anwender bedeutet sie einen wichtigen Schritt in Richtung verbesserten Gesundheitsschutz, für die artus GmbH eine Bestätigung der Qualität und Sicherheit ihrer Produkte. Ab dem 7. Dezember 2003 müssen alle Unternehmen, die In-vitro-Diagnostika herstellen und in der EU ...
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