Biofrontera erhält Herstellungs- und Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel
Der Erteilung der Herstellungserlaubnis gemäß Arzneimittelgesetz ging eine erfolgreiche Inspektion durch die Bezirksregierung Köln voraus, bei der alle Voraussetzungen für eine Herstellungs- und Einfuhrerlaubnis geprüft wurden.
Die Herstellungserlaubnis wird für die Einreichung des für Anfang September geplanten europäischen Zulassungsantrags von BF-200 ALA benötigt. Damit erfüllt Biofrontera plangemäß eine weitere wichtige Voraussetzung für die Stellung des Zulassungsantrages.
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