Patent auf Züchtung menschlicher Embryonen im Kern widerrufen
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München (dpa) - Die Gegner des umstrittenen Patents auf die Züchtung menschlicher Embryonen haben beim Europäischen Patentamt einen Sieg errungen. Die Behörde in München widerrief am Mittwoch in Kernpunkten das Patent auf die Herstellung menschlicher und tierischer Embryonen. Alle Ansprüche auf menschliche oder tierische embryonale Stammzellen wurden gestrichen, wie die Einspruchsabteilung der Behörde mitteilte. Sie hatte seit Montag über vor allem ethisch begründete Einwände verhandelt, die 14 Einspruchsparteien - darunter die Regierungen von Deutschland, Italien und den Niederlanden - geltend gemacht hatten.
Bei dem umstrittenen Patent der schottischen Universität Edinburgh ging es um die Trennung von Stammzellen von anderen Zellen und um die Gewinnung tierischer und menschlicher embryonaler Stammzellen. Das Patent erstreckte sich dabei auch auf die Züchtung von Embryonen sowie die Herstellung gentechnisch veränderter Tiere oder Menschen. Nach dem Widerruf in den Kernpunkten bezieht sich das Patent nun nur noch auf so genannte adulte Stammzellen von Menschen oder Tieren, die bei entwickelten Lebewesen nach der Geburt aus verschiedenen Geweben, unter anderem dem Knochenmark, gewonnen werden können.
Neben der kommerziellen Verwertung von Embryonen sei mit dem Beschluss auch die Herstellung gentechnisch veränderter Menschen aus dem Patent vollständig gestrichen worden, erklärte der Hamburger Patentanwalt Christof Keussen, der das Bundesjustizministerium vertrat. «Wir sind mit der Entscheidung der Einspruchsabteilung uneingeschränkt zufrieden.» Ähnlich äußerte sich auch Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gemlin (SPD). Dem infoRADIO Berlin-Brandenburg sagte sie, die Forschung nach neuen Medikamenten werde durch den EPA-Beschluss nicht beeinträchtigt.
Die Verwendung menschlicher Embryonen zu industriellen oder gewerblichen Zwecken sei gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) vom Patentschutz ausgenommen, begründete der Vorsitzende der Einspruchsabteilung, Reinhard Hermann, den Widerruf. Damit korrigierte die Behörde die eigene Entscheidung von 1999, mit der das Patent unter der Nummer EP 695 351 an die Universität Edinburgh erteilt worden war. Nach eigenem Eingeständnis des Patentamts hatten drei Prüfer damals übersehen, dass sich die Patentansprüche ausdrücklich auch auf menschliche Zellen bezogen.
Wie das Bundesjustizministerium begrüßten auch die Grünen, der Ärzteverband Marburger Bund, der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) und die Umweltschutzorganisation Greenpeace den Widerruf. Der Vorsitzende des Marburger Bunds, Frank Ulrich Montgomery, sagte: «Die Rücknahme dieses Teufelspatents zur Züchtung von Embryonen und zum Klonen ist ein Sieg der Menschlichkeit.» Er forderte von der EU, die Patentierung von Genen gänzlich zu verbieten.
Greenpeace hatte im Jahr 2000 die Öffentlichkeit auf das umstrittene Patent aufmerksam gemacht und damit europaweite Proteste gegen das Patent ausgelöst. Dessen Widerruf ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Die Universität Edinburgh kann ihn nach Vorliegen der schriftlichen Begründung binnen zwei Monaten anfechten.
Greenpeace-Experte Christoph Then nannte die EPA-Entscheidung einen wichtigen Präzedenzfall, weil ein Widerruf erstmals auch mit ethischen Aspekten begründet worden sei. Ähnliche Patente würden nun schwieriger, seien aber noch nicht ganz ausgeschlossen. Denn die Behörde habe auch in einem anderem Fall ein Patent erteilt, obwohl es ebenfalls eine kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen umfasse, erklärte Then. Greenpeace forderte erneut ein Verbot aller Patente auf Pflanzen, Tiere und Menschen, auf Teile davon und auf deren Gene.
Die Universität habe im April 2000 bereits von sich aus Einverständnis signalisiert mit einer Einschränkung des Patents dahingehend, dass die Teilmanipulation von Menschen ausgeschlossen wird, betonte der Vorsitzende der Einspruchsabteilung. Das Patentamt habe sich nur an dem Europäischen Patentübereinkommen zu orientieren, nationale Gesetzgebung wie das deutsche Embryonenschutzgesetz werde nicht berücksichtigt.