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Todeszeichen



Das Todeszeichen oder signum mortis (lateinisch) dient der Feststellung des Todes beziehungsweise der Eingrenzung des Todeszeitpunktes.

Bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung einer Leiche ist unter anderem die Bestimmung des Todeszeitpunktes für die weiteren polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung. Dabei bedient man sich früher und später Todeszeichen, nämlich der Temperatur der Leiche und supravitaler Reaktionen.

Dabei ist die Kenntnis über supravitale Reaktionen von entscheidender Bedeutung, da einzelne Zellen und Gewebe während des so genannten intermediären Lebens noch viele Stunden nach eingetretenem Hirntod auf äußere Einflüsse reagieren können.

Inhaltsverzeichnis

Hirntod

Die Feststellung des Hirntods als vom Gesetzgeber anerkanntes Zeichen des Todeseintritts eines menschlichen Individuums ist vor allem vor Organentnahmen zum Zweck der Organtransplantation von besonderer Bedeutung. Als intermediäres Leben wird danach der Zeitraum zwischen Hirntod und Absterben der letzten Körperzelle bezeichnet.

Hinweise für den eingetretenen Hirntod sind

  1. weite lichtstarre Pupillen
  2. eine zerebrale Areflexie (das Ausbleiben gehirngesteuerter Reflexe), wobei spinale Reflexe (vom Rückenmark behandelte Reflexe) oft noch erhalten sind
  3. eine Null-Linie im EEG
  4. ein mittels Angiografie oder Doppler-Sonografie feststellbarer Kreislaufstopp in den Hirnschlagadern (Vertebralarterien und Karotiden).

Sichere Todeszeichen

Im Allgemeinen reichen die sicheren Todeszeichen zur Feststellung des eingetretenen Todes aus. Diese können in frühe und späte Zeichen unterteilt werden.

Frühe Veränderungen

  • Totenflecke (Livores) mit Auftreten etwa 20–60 Minuten p.m. (post mortem, das heißt nach Eintritt des Todes)
  • Totenstarre (Rigor mortis, Leichenstarre), beginnend mit der Kaumuskulatur und in der weiteren Folge zu den unteren Gliedmaßen absteigend
  • die sogenannten mit dem Leben nicht zu vereinbarenden Verletzungen (beispielsweise die Trennung von Kopf und Rumpf oder die komplette Durchtrennung des Rumpfes z. B. durch einen schweren Unfall oder Verletzung durch Waffen wie z. B. Schwert etc.)

Späte Veränderungen

  • die Zersetzung als Kombination aus
  • Tierfraß zum Beispiel durch Fliegen- und Käfermaden, Ameisen, Ratten, Füchse oder Fische, mit der Zersetzung eventuell in der Skelettierung resultierend
  • unter besonderen Umständen die Adipocire, die Leichen- oder Fettwachsbildung, die den Zerfall des Körpers lange aufhalten kann oder
  • die Mumifizierung des Körpers oder einzelner Glieder - meist in trockener, warmer Umgebung.

Unsichere Todeszeichen

Unsichere Todeszeichen sind all diejenigen Erscheinungen, die auch bei lebenden Individuen angetroffen werden können, andererseits zwangsläufig p.m. auftreten.

Besonderheiten in der Rettungsmedizin

Eine Sonderstellung zwischen sicheren und unsicheren Todeszeichen nimmt in der Rettungsmedizin das sogenannte Null-Linien-EKG ein: Stellt ein Notarzt bei Abbrechen eines erfolglosen Wiederbelebungsversuches noch keine sicheren Todeszeichen im engeren Sinne fest, müsste er – streng juristisch gesehen – so lange mit der Wiederbelebung fortfahren, bis eben solche sicheren Todeszeichen eintreten – was bis zu 60 Minuten dauern kann. Um schneller anderen Patienten zur Verfügung stehen zu können, ohne in eine rechtliche Grauzone zu geraten, wird vom Notarzt in einigen deutschen Bundesländern nur noch die Aufzeichnung eines zehnminütigen Null-Linien-EKGs gefordert. Man geht davon aus, dass nach dieser Zeit ohne aufgezeichnete Herzaktion nicht mehr mit einer spontanen Reaktivierung des Herzens zu rechnen ist (wenn doch, so wird dies als das heutzutage in den Industrieländern seltene Lazarus-Phänomen bezeichnet).

Bis zum Eintreffen des Notarztes wird das Rettungsdienstpersonal die Wiederbelebung fortführen, solange keine sicheren Todeszeichen auftreten.

Literatur

  • Reinhold A. Frowein, Raimund Firsching u. Knut Dietzmann: Todes Feststellung / Todeszeitpunkt. In: Johann-Christoph Student (Hrsg.): Sterben, Tod und Trauer – Handbuch für Begleitende. 2. Aufl., Herder, Freiburg 2006, Seite 227 - 232

Siehe auch

 
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