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Adolf Wahlmann



Adolf Wahlmann (* 10. Dezember 1876 in Koblenz-Ehrenbreitstein; † 1. November 1956 in Michelfeld), war im Dritten Reich im Rahmen des nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programms als Arzt von 1942 bis 1945 Leiter der NS-Tötungsanstalt Hadamar.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und Studium

Adolf Wahlmann wurde am 10. Dezember 1876 in Koblenzer Stadtteil Ehrenbreitstein geboren. Nach dem Abitur 1897 in Laubach studierte er Medizin in Gießen, Marburg, Erlangen und Kiel. Das Studium beendete er mit seiner Dissertation 1903.

In den Landesheilanstalten des Bezirksverbandes Hessen-Nassau

Als junger Assistenzarzt war Wahlmann in der Landesheilanstalt Merxhausen des Bezirksverbandes Hessen bis 1905 beschäftigt. In diesem Jahr erhielt er auch seine Facharztanerkennung als Psychiater.

Ab dem 5. Mai 1905 war er beim Bezirksverband Nassau tätig und wurde bis 1906 in der Landesheilanstalt Weilmünster und dann bis 1908 in der Landesheilanstalt Eichberg eingesetzt. Dort erfolgte am 1. Oktober 1906 seine Ernennung zum Oberarzt.

Seine Tätigkeit in der Landesheilanstalt Eichberg unterbrach Wahlmann durch einen Dienst als leitender Arzt in der Landesheilanstalt Hadamar von 1908 bis 1911. Danach kehrte er wieder zum Eichberg zurück, wo er bis 1933 – nochmals unterbrochen durch seine Teilnahme am Ersten Weltkrieg von 1914 bis 1918 – verblieb.

Politisch orientierte sich Wahlmann im deutsch-konservativen Umfeld. 1925 trat er der Deutschen Volkspartei (DVP) bei. Die Welle massenhafter Parteieintritte kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme ergriff auch Wahlmann, der am 1. April 1933 NSDAP-Mitglied wurde (Mitglieds-Nr. 1.795.834). Eineinhalb Jahre später trat er am 9. November 1934 auch der Allgemeinen SS bei.

Parteipolitisches Engagement zeigte Wahlmann allerdings nicht. Er weigerte sich auch, aus der Kirche auszutreten. In seinem ersten Prozeß heißt es über ihn:

„Er war ein gläubiger Christ und Leiter eines Kirchenchores, da er ebenso sehr Musiker als Arzt war. 1933 trat er in die NSDAP ein, weil alle Anderen eintraten, ohne innere Bindung. Er nahm keine Parteiämter an, weil ihn das zu sehr irritiert hätte und ihn verhindert hätte, seine Freizeit der Musik zu widmen […] Er hatte auch verschiedentliche Schwierigkeiten mit der Partei, besonders weil er Versammlungen fernblieb um seinen Kirchenchor nicht zu versäumen.“ [1]

Im September 1933 wurde Wahlmann nunmehr wieder in die Landesheilanstalt Hadamar versetzt, wo er bis zu Beginn seines vorzeitigen Ruhestandes am 1. Januar 1937 beschäftig blieb.

Da er schon ab dem 1. Oktober 1936 beurlaubt wurde, zog er am 3. Oktober 1936 nach Heidelberg um und war von dort aus für die pharmazeutische Industrie (Firma Knoll) tätig, indem er bei seinen Arztkollegen für das neu entdeckte Cardiazolschockverfahren in der psychiatrischen Anwendung warb.

Am 28. Juni 1940 wurde Wahlmann wegen Personalmangels als Oberarzt für die Landesheilanstalt Weilmünster vom Bezirksverband Hessen-Nassau wieder reaktiviert und zum Provinzialmedizinalrat ernannt.

In der NS-Tötungsanstalt Hadamar

In einem Flügel des Hauptgebäudes der Landesheilanstalt Hadamar war 1940 die sechste und letzte der NS-Tötungsanstalten für das nationalsozialistische „Euthanasie“-Programm (im Nachkriegssprachgebrauch „Aktion T4“) eingerichtet worden. Hierzu war ein Teil der Anstalt vom Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau an die „Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege“, einer Tarnorganisation der mit der Durchführung des Krankenmordes beauftragten Kanzlei des Führers, verpachtet worden. Vom 13. Januar 1941 bis zum Stopp der ersten Phase des „Euthanasie“-Programms im August 1941 wurden 10.072 Kranke von den Ärzten Ernst Baumhard und Günther Hennecke und ab Juni 1941 von Friedrich Berner sowie Bodo Gorgaß mit Kohlenmonoxid in einer Gaskammer umgebracht.

Nach dem Stopp der sogenannten ersten Phase des nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programms, wurde zum Ende des Jahres 1941 Curt Schmalenbach zum Leiter der nicht mehr genutzten Vergasungsanstalt Hadamar ernannt.

In der Zentraldienststelle-T4 war bis zum Sommer 1942 noch nicht bekannt, ob die Gasmorde nach dem Stopp wieder aufgenommen werden würden. Bis endgültige Klarheit darüber bestand, wurden die NS-Tötungsanstalten weiter in Bereitschaft gehalten. Das Pflegepersonal wurde teils an Heil- und Pflegeanstalten abgeordnet oder für den sogenannten „Osteinsatz“ verwendet.

Im Sommer 1942 war in Berlin die Entscheidung gefallen, dass die Gasmordaktion nicht mehr fortgeführt und die Vergasungsanstalten aufgelöst werden. In Hadamar wurden daher die entsprechenden Anlagen entfernt, benutzte Gebäudeteile wieder in den Ursprungszustand versetzt und die Räumlichkeiten für ihre vormalige Nutzung hergerichtet. Die Arbeiten in Hadamar waren bis Ende Juli beendet, sodass die Anstalt am 31. Juli 1942 in die Trägerschaft des Bezirksverbandes Nassau in Wiesbaden zurückgegeben werden konnte, der ab dem 1. August 1942 die Landesheilanstalt wieder komplett betrieb.

Am Ende dieser ersten Phase der sogenannten „Erwachsenen-Euthanasie“ waren über 70.000 Kranke durch Gas getötet worden. Der Reichsbeauftragte für die Heil- und Pflegeanstalten, Herbert Linden, konnte daher feststellen, dass der Krankenbestand seit 1939 um 25 % abgenommen habe. Seine Zielvorgabe war jedoch, weitere 60 % der Klinikbetten in den Psychiatrien für eine Verwendung durch Bombenkriegsopfer und verwundete Soldaten freizumachen. Dies war Aufgabe der zweiten Phase des „Euthanasie“-Programms, die unter der Bezeichnung „wilde“, „dezentrale“, „Medikamenten-Euthanasie“ oder Aktion Brandt bekannt wurde. Im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen wurde nicht mehr in wenigen zentralen Anstalten durch Gas getötet, sondern in zahlreichen Anstalten im ganzen Reich durch gezielte Mangelernährung bis zum Hungertod und durch Überdosen von Medikamenten wie Luminal, Veronal bzw. Injektionen von Morphium-Skopolamin oder einfach Luft. Im Gegensatz zur ersten Phase waren nicht nur Ärzte die todgebenden Täter, sondern ebenso Krankenschwestern und Pfleger.

Anläßlich eines Besuchs des Dezernenten für Anstaltswesen in Hessau-Nassau, SS-Standartenführer und Landesrat Fritz Bernotat in der Anstalt Weilmünster, kündigte dieser Wahlmann seine Versetzung nach Hadamar an. Dieser hatte hiergegen keine Einwände vorzubringen, obwohl ihm sicherlich der Zweck seiner dortigen Verwendung nicht vorenthalten wurde. Die ersehnte Möglichkeit, noch eine Direktorenstelle zu erhalten, wurde ihm jedoch von vorneherein nicht in Aussicht gestellt, da Masorsky als Direktor der Hadamarer Anstalt zwar zur Marine eingezogen worden war, seine Direktorenstelle aber weiterhin behielt. Lediglich eine Beförderung konnte Wahlmann erhoffen.

Zum 5. August 1942 wurde er als Chefarzt an die Landesheilanstalt Hadamar versetzt und hier im Rahmen der zweiten Phase der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programms als Tötungsarzt eingesetzt. Als Chefarzt und ärztlicher Leiter oblag ihm zwar formal die Führung der Anstalt, diese war jedoch weitgehend in den Händen des ehrgeizigen und langjährigen Verwaltungsleiter der Anstalt, Inspektor Alfons Klein. Wahlmann legte viel Wert auf Titel und fühlte sich nach seiner Aussage gegenüber dem vom Anstaltsdezernenten bevorzugten Verwaltungsleiter Klein zurückgesetzt, so dass er sich „in einer vollkommen entwürdigenden Stellung“ sah.[2]

Obwohl Wahlmann in Hadamar mehr als Werkzeug, als aus eigener Initiative wirkte, stand er aus Überzeugung dem nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programm grundsätzlich positiv gegenüber. Er hielt die neuen kostenintensiven Heilmethoden in der Psychiatrie nur dann für realistisch, wenn durch Einsparungen an anderer Stelle ein finanzieller Ausgleich vorgenommen würde. Hierzu teilte er die Auffassung der T4-Verantwortlichen, dass die Einsparungen zu Lasten der unheilbar Kranken erfolgen müßten. Grundsatz müsse sein, sich verstärkt um die Heilbaren zu kümmern und die Unheilbaren zu eliminieren oder prägnant formuliert „Heilen und Vernichten“. Wahlmann äußerte sich hierzu unmißverständlich:

„Ich kann es […] mit meiner nationalsozialistischen Einstellung nicht vereinbaren, irgendwelche medizinische Maßnahmen anzuwenden, seien sie medikamentöser oder sonstiger Art, damit das Leben dieser für die menschliche Gesellschaft vollkommen ausfallenden Individuen verlängert wird, ganz besonders in der jetzigen Zeit unseres Existenzkampfes, bei dem jedes Bett für die Wertvollsten unseres Volkes benötigt wird.“[3]

Ab dem 13. August 1942 kamen wieder selektierte Kranke nach Hadamar. Bis zum 24. März 1945 verstarben hier 4422 Menschen, zum überwiegenden Teil veranlasst durch die gezielte Mangelernährung oder die Tötung durch Medikamentenüberdosen. Wahlmann bekundete hierzu später:

„Die Ernährung genügte nicht, um die Kranken bei Kräften zu halten, so daß zahlreiche Patienten an Unterernährung und Entkräftung verstarben […]. Wenn ich gefragt werde, ob die Verpflegungsverhältnisse auf eine bewußte Politik des Bezirksverbandes bezw. des LR. Bernotat zurückzuführen sind, so glaube ich diese Frage mit gutem Gewissen bejahen zu können. Ich bin jedenfalls der festen Ansicht, daß Bernotat den von ihm zu eigentlichen Anstaltsleitern gemachten Anstaltsbeamten, die ihm zum Teil persönlich oder parteipolitisch nahe standen, Vollmacht gegeben hat, die Zahl der Kranken auf diese Weise herabzumindern, und daß er seine Ansichten insoweit ihnen gegenüber auch offen ausgesprochen hat.“ [4]

Das neue, unauffälligere Tötungsverfahren kam schnell in Gang. Wahlmann benannte täglich die Opfer der Oberschwester und dem Oberpfleger. Diese gaben die Namen in der Regel schriftlich in Form von Zetteln an die Leitungen der Stationen weiter, wo das Pflegepersonal den Opfern die bezeichneten Mittel verabreichten, die in absehbarer Zeit zum Tode führten. Ein Teil der Tötungen wurde auch in abgesonderten „Sterbezimmern“ vorgenommen. Hierzu wurden Schlaf- und Beruhigungsmittel in Tablettenform (Veronal, Luminal oder Trional) sowie Morphium- oder Skopolaminspritzen und in Flüssigkeit gelöstes Chloral verwendet. Die erforderlichen Medikamente wurden teilweise von Bernotat mit nach Hadamar gebracht oder direkt durch die „T4“-Zentrale übersandt. Nach Kriegsende wurde in der Anstalt ein Vorrat von 5 Kilogramm Veronal und Luminal in Pulverform sowie weitere 10.000 Veronaltabletten vorgefunden, den Wahlmann noch im Januar 1945 bestellt hatte. Die Wirkungen dieser Mittel wurden 1947 in Hadamar-Prozeß gutachterlich mit „Vergiftungserscheinungen“, „Lähmung des Atemzentrums“, „krampfartige […], tetanusartige […] Zustände […]“, „[s]ekundäre Pneumonie“ beschrieben. [5]

Der Kreis der Opfer in der zweiten Phase des „Euthanasie“-Programms war wesentlich größer als bisher. So wurden psychisch und physisch kranke Zwangsarbeiter ebenso in die Aktion einbezogen wie psychisch kranke Soldaten der Wehrmacht, wenn feststand, dass eine neue Einsatzfähigkeit nicht mehr zu erwarten war. Schließlich kamen sogar psychisch kranke ausländische Angehörige der Waffen-SS aus der in der Landesheil- und Pflegeanstalt Gießen eingerichteten „Neurologisch-psychiatrischen Beobachtungsstation für nervenkranke Angehörige der Waffen-SS“ ab 1944 nach Hadamar. Mit der Verlegung nach Hadamar galten sie als aus der SS entlassen und damit den anderen „Euthanasie“-Opfern gleichgestellt. [6]

Am 24. August 1943 erfolgte die von Wahlmann lang ersehnte und ehrgeizig nachgesuchte Ernennung zum Provinzialobermedizinalrat, die ohne Bezügeerhöhung eine reine Prestigesache darstellte. In der Begründung führte der Personaldezernent des Bezirksverbandes Kranzbühler aus, dass diese erfolgt sei:

„[i]n Anbetracht Ihres vorgeschrittenen Alters, Ihrer eifrigen Mitarbeit als wieder in Dienst gestellter ehemaliger Ruhestandsbeamter im Dienste der Verwaltung des Bezirksverbandes Nassau und im Hinblick darauf, daß Sie in Vertretung des einberufenen Anstaltsdirektors seit nunmehr einem Jahr die Direktorentätigkeit in Hadamar selbständig wahrnehmen.“

Von seiner ausgeprägten Geltungssucht zeugte auch die Anbringung eines geänderten Namensschildes mit seinem neuen Titel an der Türe seines Dienstzimmers, noch bevor ihm die Ernennungsurkunde überreicht worden war.

Prozesse

Bereits vor Kriegsende wurde Wahlmann zusammen mit dem Personal der NS-Tötungsanstalt Hadamar am 28. März 1945 von der amerikanischen Armee festgenommen. Die offizielle Dienstentlassung fand erst auf Veranlassung der Militärregierung im Juni 1945 statt.

Im amerikanischen Hadamarprozeß in Wiesbaden wurde Wahlmann am 15. Oktober 1945 wegen Mordes an ausländischen Zwangsarbeitern in der NS-Tötungsanstalt Hadamar zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt und in die Haftanstalt Bruchsal eingewiesen. Von dort kam er am 2. Februar 1946 nach Schwäbisch Hall und schließlich in die Haftanstalt Landsberg.

Am 2. April 1946 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Mordanklage. Mit Urteil vom 26. März 1947 erkannte das Landgericht Frankfurt am Main wegen Mordes in mindestens 900 Fällen auf die Todesstrafe. Im Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wurde das Urteil bestätigt, jedoch nunmehr Anstiftung zum Mord, statt wie bisher Mittäterschaft, festgestellt. Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 und der damit abgeschafften Todesstrafe, wurde das Urteil in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.

Am 20. Oktober 1953 wurde Wahlmann vorzeitig aus der Haftanstalt Landsberg entlassen. 1955 zog er nach Michelfeld in Baden, wo er am 1. November 1956 verstarb.

Der Direktor der Landesheilanstalt Eichberg und kurzzeitiger Vorgesetzter Wahlmanns, Dr. Wilhelm Hinsen, charakterisierte ihn zusammenfassend so:

„Er war von Haus aus ein durchaus reichbegabter Mann […]. Aber es zerrann ihm so das Leben unter den Fingern, weil er nicht fleißig war, nicht konzentriert.“[7]

Er sei „bei seinen Kranken beliebt“ gewesen, eine „gewisse Gutmütigkeit“ habe „immer wieder […] bestechend auf die Patienten“ gewirkt. Allerdings sei Wahlmann „zu seinen Patienten […] besser als zu dem Personal“ gewesen sei, was ihm im Kollegium der Anstalt Weilmünster den Spitznamen „Jesus Christus“ einbrachte.[7]

Schriften

  • Wahlmann [Adolf]: „Die Familienpflege der Landes-Heilanstalt Eichberg (Rheingau)“, in: „Die Irrenpflege“, 33. Jg. (1929), S. 11–15.
  • Erinnern und Gedenken Hrsg. Landeswohlfahrtsverband Hessen PDF

Anmerkungen

  1. Alice Platen-Hallermund: „Die Tötung Geisteskranker in Deutschland. Aus der Deutschen Ärztekommission beim Amerikanischen Militärgericht“, Frankfurt/Main 1948, zitiert nach Klee: „Euthanasie im NS-Staat“, S. 190
  2. Aussage des Angeklagten Dr. Adolf Wahlmann im Hadamar-Prozess Frankfurt/Main, 1. Hauptverhandlungstag (24. Februar 1947), zitiert nach Sandner: „Verwaltung des Krankenmordes“ S. 615
  3. Landesheilanstalt Hadamar. Der Chefarzt, gez. Prov.-Med.-Rat Wahlmann, an Bezirksverband Nassau (2. Oktober 1942), zitiert nach Sandner: „Verwaltung des Krankenmordes“ S. 643
  4. Aussage Dr. Adolf Wahlmann gegenüber Oberstaatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt/M. am 10. Januar 1947, Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 461 Nr. 3/061, Band 6, Blatt 882 – 886, zitiert nach Sandner: „Verwaltung des Krankenmordes“ S. 591
  5. Zeugenaussage Dr. Franz-Josef K. als Sachverständiger im Hadamar-Prozeß Frankfurt/M. am 4. März 1947, dem 5. Hauptverhandlungstag, Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 461 Nr. 32061, Band 7, Blatt 185, zitiert nach Sandner: „Verwaltung des Krankenmordes“ S. 623
  6. Landeswohlfahrtsverband –Archiv, Bestand 11 (Gießen), 12, zitiert nach „Verlegt nach Hadamar“ S. 149/150
  7. a b Zeugenaussage Dr. Wilhelm Hinsen im Hadamar-Prozeß Frankfurt/M. am 10. März 1947, 3. Hauptverhandlungstag, zitiert nach Sandner: „Verwaltung des Krankenmordes“ S. 613

Literatur

  • Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. 11. Auflage. Fischer-Taschenbuch, Frankfurt/M. 2004, ISBN 3-596-24326-2
  • Ernst Klee: Was sie taten – Was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. 12.Auflage. Fischer-TB, Frankfurt/M. 2004, ISBN 3-596-24364-5
  • Ernst Klee: „Adolf Wahlmann“ Eintrag in ders.: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Aktualisierte Ausgabe. Fischer-Taschenbuch, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-16048-0, S. 652
  • Henry Friedlander: Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin, Berlin-Verlag, 1997. ISBN 3-8270-0265-6
  • Peter Sandner: „Verwaltung des Krankenmordes. Der Bezirksverband Nassau im Nationalsozialismus“, Gießen, 2003, ISBN 3-89806-320-8
  • „Verlegt nach Hadamar“, Historische Schriftenreihe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Kataloge Band 2, Kassel 1994, ISBN 3-89203-011-1
 
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