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Werner Heyde



  Werner Heyde alias Fritz Sawade (* 25. April 1902 in Forst (Lausitz); † 13. Februar 1964 im Zuchthaus Butzbach) war Professor für Psychiatrie und Neurologie an der Universität Würzburg, Leiter der medizinischen Abteilung der „Euthanasie“-Zentrale und Obergutachter der Euthanasie-Aktion-T4 während der Zeit des Nationalsozialismus. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges konnte er unter dem Decknamen Fritz Sawade mehrere Jahre als Arzt praktizieren.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Kindheit, Jugend und Berufsausbildung

Werner Heyde wurde im brandenburgischen Forst als Sohn eines Tuchfabrikanten geboren. Im Herbst 1914 zog die Familie ins nahegelegene Cottbus, wo Heyde im März 1920 als Klassenbester sein Abitur ablegte.

Während der Schulzeit meldete er sich als Kriegsfreiwilliger für die Teilnahme am Ersten Weltkrieg. Spätestens ab Sommer 1918 war er bei der Gruppenfernsprechabteilung 656 in Reval in Estland, eingesetzt. Auch nach dem Waffenstillstand im November 1918 blieb er bis Anfang 1919 als Angehöriger eines Freikorps in Estland. Beim Kapp-Putsch im März 1920 beteiligte er sich auf Seite der Putschisten an Kämpfen im Raum Cottbus. Heyde hatte sich für zwei Monate als Zeitfreiwilliger zum Infanterieregiment 52 unter Major Bruno Ernst Buchrucker [1] gemeldet.

Ab Mai 1920 studierte Werner Heyde Medizin in Berlin, Freiburg, Marburg, Rostock und Würzburg. Das Physikum legte er im Juli 1922 in Marburg ab, im Mai 1925 promovierte er in Würzburg und bestand dort das medizinische Staatsexamen mit Bestnote. Anschließend war er für ein Jahr als Medizinalpraktikant an den städtischen Krankenanstalten in Cottbus, der Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Wittenau und der Würzburger Universitätsnervenklinik tätig. Am 8. Juni 1926 erhielt Heyde die Approbation, anschließend war er als Hilfsassistent bei Martin Reichardt in Würzburg tätig. Ab November 1928 wechselte er für zwei Jahre an das chemische Institut der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München. Zurück in Würzburg habilitierte sich Werner Heyde mit der Habilitationsschrift „Untersuchungen über Gehirnfermente“. Am 10. August 1932 wurde Heyde als Privatdozent an der Würzburger Universität aufgenommen, nachdem er schon seit Juli 1931 als planmäßiger Assistent an der dortigen Nervenklinik beschäftigt war. Im Februar 1931 heiratete Heyde Erika Precht. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor.

Eintritt in die NSDAP und in die SS-Totenkopfverbände

Im März 1933 traf Werner Heyde mit einem prominenten Patienten zusammen: Der SS-Oberführer Theodor Eicke aus Ludwigshafen war wahrscheinlich auf Veranlassung des Gauleiters der bayrischen Pfalz, Josef Bürckel, zur Untersuchung seines Geisteszustands in die Würzburger Klinik eingewiesen worden. Heyde, mit einem amtsärztlichen Gutachten beauftragt, sah keinerlei Anzeichen von Geistes- oder Gehirnkrankheit bei Eicke. Im Gegenteil, so Heyde in einem Schreiben an Heinrich Himmler, Eicke habe sich „hier musterhaft geführt und fiel durch sein ruhiges, beherrschtes Wesen sehr angenehm auf, er machte keinesfalls den Eindruck einer intrigierenden Persönlichkeit.“[2] Dieses Schreiben Heydes, das maßgeblich zu seiner Rehabilitierung beigetragen haben dürfte, eröffnete Eicke eine steile Karriere: Als erster Kommandant des KZ Dachau organisierte er das Regime der SS über Häftlinge, ehe er Inspekteur der Konzentrationslager sowie Führer der SS-Totenkopfverbände wurde. Nach Heydes eigenen Angaben trat er am 1. Mai 1933 auf Empfehlung Eickes in die NSDAP (Mitglieds-Nr. 3.068.165) ein.

Von Oktober 1934 bis Mai 1936 war Heyde Mitarbeiter des Rassenpolitischen Amtes Würzburg, zuletzt als Kreisamtsleiter. Parallel dazu entschied er als Beisitzer im dortigen Erbgesundheitsgericht über Anträge auf Zwangssterilisationen. Im Mai 1936 wandte sich Heyde mit einer Denkschrift zur Praxis der Erbgesundheitsgerichte an Arthur Julius Gütt, den Mitverfasser des offiziellen Kommentars zum Sterilisierungsgesetz. Gütt vermittelte Heyde an den damaligen Chef des Sanitätsamts im SS-Hauptamt, Ernst-Robert Grawitz. Heyde und Grawitz kamen überein, dass Heyde zum 1. Juni 1936 als Hauptsturmführer der SS beitrat (Mitglieds-Nr. 276.656).

Heyde wurde der Sanitätsabteilung der SS-Totenkopfverbände zugewiesen und erhielt den Titel „Leiter der psychiatrischen Abteilung beim Führer der SS-Totenkopfverbände / Konzentrationslager“ – war also bei Eicke beschäftigt. Er baute die Überprüfung der „Erbgesundheit“ der KZ-Häftlinge auf, eine Aufgabe, die – so Heyde – „angesichts der psychischen und körperlichen Minderwertigkeit des weitaus größeren Teils der Lagerinsassen ganz besonders vordringlich war.“ [3] Heyde erstellte Gutachten, die den Erbgesundheitsgerichten zugeleitet wurden und Grundlage für deren Entscheidungen über die Sterilisation oder Kastration der Häftlinge war. Daneben war Heyde als Obergutachter für die kasernierten SS-Truppen (SS-Verfügungstruppe und SS-Totenkopfverbände) und als beratender Facharzt im SS-Lazarett Berlin tätig und erstellte Gutachten für das Geheime Staatspolizeiamt.

Seine umfangreiche Tätigkeit für die SS tat Heydes weiterer Karriere an der Universität Würzburg keinen Abbruch: Sie wird im Vorfeld von Heydes Ernennung zum außerordentlichen Professor am 5. April 1939 ausdrücklich als „ehrenvoll“ erwähnt und diente gleichzeitig als Begründung für die nur geringe Anzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Zuvor, am 1. April 1934, war Heyde Oberarzt der Universitätsnervenklinik und Leiter der angeschlossenen Poliklinik geworden. Mit Wirkung zum 1. Dezember 1939 wurde Heyde Nachfolger Martin Reichardts auf dem Würzburger Lehrstuhl für Psychiatrie und Neurologie. Für seine Berufung hatten sich zuvor die „Kanzlei des Führers“ und das Reichserziehungsministerium eingesetzt.[4]

Mittäter bei der Aktion T4

Vermutlich[5] ab Ende Juli 1939 war Werner Heyde an der Vorbereitung der Tötung von Geisteskranken und Behinderten, der sogenannten „Aktion T4“, beteiligt. Zuvor hatte die Kanzlei des Führers (KdF) unter Philipp Bouhler von Hitler den mündlichen Auftrag zur Durchführung der „Erwachsenen-Euthanasie“ erhalten. Die KdF war bereits mit der sogenannten „Kinder-Euthanasie“ beauftragt. Mit den Vorbereitungen zur Aktion T4 befasste sich ein Beratungsgremium, dem Mitarbeiter der Kanzlei, ein Vertreter des Reichsinnenministeriums und mehrere einflussreiche Psychiater, darunter Heyde, angehörten. Themen der Beratungen dürften die Organisation, das Verfahren und die Geheimhaltung der geplanten Massentötungen und die Abgrenzung und Auswahl der Kranken gewesen sein.

Zur Verschleierung der Verantwortlichkeit von Staats- und Parteidienststellen wurden diverse Tarnorganisationen gegründet, darunter die „Reichsarbeitsgemeinschaft für Heil- und Pflegeanstalten“ (RAG). Die RAG entstand etwa im Oktober 1939 aus dem erwähnten Beratungsgremium, spätestens ab Mai 1940 war Werner Heyde ihr Leiter. Nach Zeugenaussagen konnten alle grundsätzlichen Fragen nicht ohne ihn entschieden werden. Er führte den gesamten Schriftwechsel mit den Gutachtern und Heil- und Pflegeanstalten und erarbeitete Stellungnahmen zu Protesten gegen die Krankenmorde.

Ab 9. Oktober 1939 wurden an alle Heil- und Pflegeanstalten Meldebogen versandt, mit denen folgende Patienten erfasst werden sollten:

  • An Schizophrenie, Epilepsie, „Schwachsinn“ und neurologischen Endzuständen Erkrankte, soweit sie nicht zur Arbeit in Anstaltsbetrieben oder nur zu mechanischen Arbeiten herangezogen werden konnten
  • Alle kriminellen Geisteskranken
  • Patienten, die sich seit mindestens fünf Jahren in Anstalten befanden
  • Alle nichtdeutschen Patienten unter Angabe der Rasse

Die Meldebogen gingen über den Referatsleiter in der Gesundheitsabteilung im Reichsministerium des Innern, Herbert Linden, an die RAG. Hier wurden sie registriert und Fotokopien für drei Gutachter gefertigt. Die Gutachter entschieden meist nur anhand der Angaben auf dem Meldebogen: Sollte nach ihrer Auffassung der Patient getötet werden, trugen sie in einem schwarz umrandeten Kasten auf dem Meldebogen ein rotes „+“ ein; ein blaues „-“ bedeutete, dass der Patient am Leben bleiben sollte. Konnte sich der Gutachter nicht entscheiden, trug er ein „?“ ein. Die abschließende Entscheidung fällte ein Obergutachter anhand der drei vorliegenden Gutachten. Als Obergutachter tätig waren Werner Heyde und Herbert Linden. Linden wurde später durch Hermann Paul Nitsche ersetzt, der auch Heydes Stellvertreter in der RAG wurde. Nur in Zweifelsfällen wurde zur Entscheidung über das Schicksal des Patienten dessen Krankenakte mit herangezogen. Anstalten, die sich weigerten, die Meldebogen auszufüllen, oder die im Verdacht standen, falsche Angaben zu machen, wurden von Ärztekommissionen der „Aktion T 4“ aufgesucht, die dort die Meldebogen ausfüllten oder überprüften. Mehrfach leitete Werner Heyde derartige Ärztekommissionen.

Die so zur Ermordung bestimmten Patienten wurden in den eigens hierfür umgebauten Tötungsanstalten Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim und Sonnenstein mit Kohlenmonoxid vergast. Im Zeitraum zwischen Januar 1940 und August 1941 starben so etwa 70.000 Menschen. Heyde hatte im Januar 1940 an einer „Probevergasung“ in Brandenburg teilgenommen. Die Entscheidung, Kohlenmonoxid zu verwenden, war unter Mitwirkung Heydes getroffen worden: Er hatte sich hierzu mit dem Würzburger Pharmakologen Ferdinand Flury beraten.

Unter dem Begriff „Sonderbehandlung 14 f 13[6] wurde die Aktion T4 wahrscheinlich Ende März 1941 auf Häftlinge der Konzentrationslager ausgedehnt: Die schon erwähnten Ärztekommissionen – teilweise unter Leitung Werner Heydes – selektierten in den Konzentrationslagern Häftlinge, die anschließend in den Tötungsanstalten vergast wurden. Nach Schätzungen wurden allein im Jahr 1941 etwa 10.000 KZ-Häftlinge auf diese Weise ermordet.

Am 23. April 1941 sprachen Werner Heyde und sein Vorgesetzter Viktor Brack auf einer Tagung der Generalstaatsanwälte und Präsidenten der Oberlandesgerichte beim geschäftsführenden Reichsjustizminister Franz Schlegelberger. Sie stellten die Aktion T4 vor, zeigten den Brief Hitlers von 1939 und erwähnten, dass Hitler die Verabschiedung eines förmlichen Gesetzes zur „Euthanasie“ aus außenpolitischen Gründen abgelehnt hatte.[7]

Wahrscheinlich im Dezember 1941 übergab Werner Heyde die Leitung der Aktion T4 an Paul Nitsche. Die genauen Gründe für sein Ausscheiden konnten nicht aufgeklärt werden, nach späteren Angaben von Viktor Brack lagen die Gründe in Heydes Person. Heyde muss aber weiterhin als politisch zuverlässig angesehen worden sein: So erstellte er ein Gutachten über den im September 1943 verhafteten Waldemar Hoven. Dieser stand als SS-Arzt des Konzentrationslagers Buchenwald im Verdacht, Belastungszeugen in einem Korruptionsverfahren gegen die Buchenwalder Lagerkommandantur ermordet zu haben. Zudem wurde Heyde mehrfach in der SS befördert, so am 30. Januar 1941 zum SS-Sturmbannführer, am 20. April 1943 zum SS-Obersturmbannführer und am 20. April 1945 zum SS-Standartenführer. Am 21. Februar 1944 erhielt er den SS-Totenkopfring. Während seiner Tätigkeit bei der Aktion T4 und darüber hinaus bis Kriegsende behielt Heyde seinen Lehrstuhl in Würzburg. An der dortigen Universitätsnervenklinik wurden Ärzte der Aktion T4 fortgebildet, ebenso gewann Heyde Absolventen der Universität wie Klaus Endruweit als Mitarbeiter der Aktion T4. Ab November 1941 war Heyde zudem Leiter eines SS-Lazaretts für Hirnverletzte, das der Würzburger Klinik angegliedert war. Nach einem schweren Luftangriff auf Würzburg wurde das SS-Lazarett im März 1945 nach Dänemark verlegt und unter Heydes Leitung in Gråsten neu errichtet.

Unter dem Namen Dr. Fritz Sawade in Flensburg

Am 28. Mai 1945 wurde Heyde vom britischen Militär im Lager Fårhus in Dänemark interniert. Am 9. Oktober 1945 wurde er zunächst nach Neumünster-Gadeland, dann im Juli 1946 in das Internierungslager Eselsheide bei Paderborn überführt. Während der Internierung lernte Heyde mehrere Personen kennen, die ihm später beim Untertauchen in Schleswig-Holstein behilflich waren.

Am 13. Februar 1947 wurde Heyde der deutschen Justiz überstellt, zuvor hatte das Landgericht Frankfurt am Main Haftbefehl gegen ihn erlassen. Anfang April 1947 wurde Heyde nach Nürnberg überführt, denn die Verteidigung im Nürnberger Ärzteprozess hatte ihn als Entlastungszeugen angefordert. Im Laufe dieses Verfahrens wurde Heyde durch Zeugen und Dokumente schwer belastet.[8] Zu einem Auftritt Heydes als Zeuge im Ärzteprozess kam es jedoch nicht. Auf dem Rücktransport nach Frankfurt sprang Heyde am 25. Juli 1947 in Würzburg von einem fahrenden Militärlastwagen. Die nächsten zwölf Jahre konnte Heyde untertauchen.[9] Nach eigenen Angaben kam er zu Fuß oder per Anhalter nach Schleswig-Holstein, wo er zunächst als selbstständiger Gärtner in Mönkeberg bei Kiel, dann als Landarbeiter bei verschiedenen Bauern arbeitete. Mit Hilfe gefälschter Entlassungspapiere als Kriegsheimkehrer erhielt Heyde offizielle Ausweise auf den Namen Fritz Sawade. Als Geburtsort gab er das östlich der Neiße liegende Triebel an, womit die Nachprüfung seiner Angaben zur damaligen Zeit nahezu unmöglich war.

1948 nahm Heyde wieder Kontakt zu seiner Familie auf, die später in Bayern lebte. Seine Frau, Erika Heyde, erhielt ab 1952 Versorgungsbezüge, da ihr Mann nach ihren Angaben verschollen sei. Wegen Betruges wurde sie deswegen 1962 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.
Ende 1949 erhielt Heyde unter seinem Falschnamen Dr. Fritz Sawade eine Anstellung als Sportarzt in Flensburg. Mit Unterstützung eines Arztkollegen, dem er seine wahre Identität offenbarte, erhielt er die Möglichkeit, nervenärztliche Gutachten für das Oberversicherungsamt in Schleswig-Holstein zu erstellen. In dieser Tätigkeit gelangte er bald zu einem überdurchschnittlichen Einkommen: Bis 1959 erstellte er etwa 7.000 Gutachten für verschiedenste Behörden und Institutionen.

Heydes Verhaftung am 12. November 1959 war Folge der Verärgerung des Kieler Medizinprofessors Helmuth Reinwein über die zögerliche Behandlung seiner Zivilklage wegen nächtlicher Ruhestörungen durch die Justiz: Reinwein drohte, seine Kenntnisse über den unter falschem Namen als Gerichtsgutachter tätigen Heyde öffentlich zu machen. Als schleswig-holsteinische Landesbehörden hiervon erfuhren, wurde Heyde am 4. November 1959 erstmals aufgefordert, seine Approbationsurkunde vorzulegen. Heyde verließ daraufhin Flensburg. Nach einer von verschiedenen Pannen gekennzeichneten Fahndung stellte er sich am 12. November 1959 in Frankfurt am Main den Behörden.

Untersuchungshaft und Selbstmord

Schon rasch nach seiner Verhaftung stellte sich heraus, dass etliche Juristen und Mediziner in Schleswig-Holstein Kenntnis von der Identität Fritz Sawades mit dem per Haftbefehl gesuchten Werner Heyde hatten: So hatte der ehemalige Kieler Professor für Neurologie und Psychiatrie, Hans-Gerhard Creutzfeldt, im Dezember 1954 den Präsidenten des Landessozialgerichts in Schleswig schriftlich auf die Identität aufmerksam gemacht.[10] Der Gerichtspräsident reichte Creutzfeldt das Schreiben zurück, ohne gegen Heyde vorzugehen. Auch Creutzfeldt unterließ es, seine Kenntnisse den Fahndungsbehörden mitzuteilen. 1961 konnte ein Untersuchungsausschuss des Kieler Landtags 18 Spitzenbeamten und Personen des öffentlichen Lebens diese Kenntnis nachweisen. Der Kreis derer, die von entsprechenden Gerüchten wussten, dürfte weitaus größer gewesen sein: Zu sehr klafften die Legende vom „einfachen Nervenarzt Dr. Sawade“ und Heydes Kenntnisse und Fähigkeiten auseinander. Parallel zur Arbeit des Untersuchungsausschusses wurde gegen mehrere von Heydes Mitwissern Ermittlungsverfahren wegen Begünstigung eingeleitet, die aber in keinem Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen führten.

Die Ermittlungen gegen Heyde übernahm die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft unter Fritz Bauer. Bis Mai 1962 wurde eine umfangreiche Anklageschrift erstellt, die die Aktion T4 rekonstruierte und später eine wichtige Grundlage der historischen Forschung zur NS-Euthanasie wurde. Heyde wurde angeklagt, „heimtückisch, grausam und mit Überlegung mindestens 100.000 Menschen getötet zu haben“.[11] Die Eröffnung des Prozesses gegen Werner Heyde und die Mitangeklagten Gerhard Bohne, Hans Hefelmann und Friedrich Tillmann vor dem Limburger Landgericht war für den 18. Februar 1964 angesetzt. Dem Prozess entzog sich Heyde, indem er sich am 13. Februar 1964 im Zuchthaus Butzbach das Leben nahm.

„Vor Gott trete ich gefaßt und unterwerfe mich seinem Spruch. Ich habe nichts Böses gewollt, soweit ich dies als Mensch zu beurteilen vermag. Er wird entscheiden.“[12] Mit diesen Worten endet der neunseitige Abschiedsbrief Heydes, in dem er seinen Selbstmord mit „Selbstachtung und Protest“ begründete.

Medizin und Verbrechen

„Von ungefähr 90 000 damals in Deutschland tätigen Ärzten haben etwa 350 Medizinverbrechen begangen. Das bleibt noch eine stattliche Zahl, vor allem, wenn man an das Ausmaß der Verbrechen denkt. Aber es war im Vergleich zur gesamten Ärzteschaft doch nur ein Bruchteil, etwa ein Dreihundertstel. Aber ist das nicht dann wieder beunruhigender: jeder dreihundertste Arzt ein Verbrecher? Das war eine Relation, die man nie zuvor in der deutschen Ärzteschaft hätte finden können. Warum jetzt?
Doch das trifft nicht den Kern. Dreihundertundfünfzig waren unmittelbare Verbrecher – aber es war ein Apparat da, der sie in die Lage oder in die Chance brachte, sich zu verwandeln.“

Alexander Mitscherlich [13]

Heyde gehörte zur sogenannten Kriegsjugendgeneration[14], einer Generation, für deren politische Sozialisation die deutsche Niederlage im Ersten Weltkrieg und die unruhigen Anfangsjahre der Weimarer Republik entscheidend waren. Für Heydes Eltern war diese Zeit mit einem gravierenden sozialen Abstieg verbunden: Der Vater hatte nach Heydes eigenen Angaben 1908 einen Unfall zum Anlass genommen, die Tuchfabrik zu verkaufen, sich dann in einem für diese Zeit sehr außergewöhnlichen Maß für die Erziehung seiner Kinder zu engagieren und dabei vom Verkaufserlös der Fabrik zu leben. Er zeichnete Kriegsanleihen, die nach der Niederlage wertlos wurden; in der Inflation von 1923 wurde das restliche Vermögen weitgehend dezimiert.

Wie viele spätere Nationalsozialisten war Heyde Mitglied eines Freikorps und beteiligte sich am Kapp-Putsch. Eine organisierte politische Betätigung Heydes während der Weimarer Republik lässt sich allerdings nicht nachweisen. Spätere politische Äußerungen lassen ihn als rechtsstehend erkennen.

Der Eintritt in die NSDAP dürfte – bei grundlegender Übereinstimmung mit den Zielen und Methoden der Partei – auch von Opportunismus und Sorge um die eigene Karriere bestimmt gewesen sein. Die Bekanntschaft mit Eicke verschaffte Heyde einen hochkarätigen Einstieg in die SS. Seine Tätigkeit in den Konzentrationslagern ab 1936 fiel zusammen mit einem Funktionswandel der Lager:[15] Als Gegner wurden nunmehr diejenigen definiert, die von den Nationalsozialisten als abweichend von einem „gesunden“ Zustand des Volkes betrachtet wurden: sogenannte Asoziale, Berufs- und Gewohnheitsverbrecher.

Die Aktion T4 stellte die Anwendung dieser „rassistischen Generalprävention“ auf psychisch Kranke und eine Radikalisierung der Methoden dar: Methode war jetzt auch die vorsätzliche Tötung der „Abweichenden“. Über das hierfür aufgebaute Begutachtungssystem kam das Frankfurter Oberlandesgericht in einem Beschluss vom 4. Januar 1963 zu folgender Bewertung: „Vielmehr spricht alles dafür, dass die ‚Begutachtungen‘ überhaupt nur bloße tarnende Formalitäten zur Verschleierung der wahren Art und des wahren Zwecks der Aktionen gewesen sind. Das ergibt sich schon mit aller Deutlichkeit aus den dürftigen Unterlagen, die den Gutachtern für die Beurteilung des Einzelfalls zur Verfügung standen, und der Flüchtigkeit, mit der über Leben und Tod der einzelnen Kranken in Massenbegutachtungen entschieden worden ist.“[16] Dass den Verantwortlichen der NS-Euthanasie die rechtliche Fragwürdigkeit ihres Handels sehr wohl bewusst war, zeigen ihre letztlich gescheiterten Bemühungen um eine gesetzliche Grundlage für die Aktion T4. Heyde, so heißt es in dem schon zitierten Beschluss des Frankfurter Oberlandesgerichtes vom 4. Januar 1963, war dabei an maßgeblichster Stelle an der Planung und Durchführung der Aktionen beteiligt: „Er konnte also, wie kaum ein anderer, die wirkliche Zielsetzung, die notwendige Tarnung und die Art der tatsächlichen Durchführung der Massentötungen lückenlos überblicken; er wusste auch, dass Hitler es abgelehnt hatte, die Massentötungsaktionen durch ein förmliches Gesetz äußerlich zu legalisieren.“ Heyde war dabei keineswegs ein Befehlsempfänger, er trug seine Meinung engagiert vor und geriet dabei auch in Konflikt mit seinem Vorgesetzten Viktor Brack, der später seine Zusammenarbeit mit Heyde als „keine besonders erspriessliche“[17] charakterisierte.

Vom gängigen Bild eines Nationalsozialisten weicht Heyde in einigen Punkten ab: Antisemitismus dürfte bei Heyde nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Vorwürfe einer mangelnden Zuverlässigkeit Heydes in der „Judenfrage“ sind unter T4-Gutachtern kolportiert worden.[18] Heyde selber spricht von einigen jüdischen Bekannten und Freunden, was sich in einem Fall unabhängig belegen lässt. Heyde unternahm allerdings auch nichts, als dieser Freund in die Fänge der Gestapo geriet.[19] Bemerkenswert sind zudem Gerüchte über eine angebliche Homosexualität Heydes, die auch ein möglicher Grund für sein Ausscheiden bei der Aktion T4 gewesen sein können.[20]

Heydes Nachkriegstätigkeit unter dem Namen Dr. Fritz Sawade wirft Licht auf den Umgang mit den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in den 50er Jahren und die weit verbreitete Bereitschaft, einen „Schlussstrich“ unter die Vergangenheit zu ziehen: In Flensburg war es „praktisch allgemein bekannt, insbesondere in ärztlichen Kreisen, daß der Name Dr. Sawade ein Pseudonym war. Wenn der Name Sawade genannt wurde, zwinkerte man mit den Augen und schwieg“,[21] so später einer der Mitwisser Heydes, Professor Glatzel. Einem anderen Mitwisser wäre es wie „Vertrauensbruch“, wie „glatte Denunziation“ vorgekommen, das eigene Wissen über den untergetauchten Kollegen den Behörden zu offenbaren.[22] Nach Heydes Verhaftung wurde dieses Verhalten thematisiert, aber auch beklagt, dass eine Auseinandersetzung mit diesem Verhalten in der Ärzteschaft ausblieb.[23]

Ende der 50er Jahre wandelte sich der Blick der bundesdeutschen Öffentlichkeit auf die eigene Vergangenheit: Insbesondere der Ulmer Einsatzgruppen-Prozess machte deutlich, dass ein Großteil der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen nicht untersucht und geahndet worden war. Die Ermittlungen der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft und des Kieler Untersuchungsausschusses sowie Heydes Selbstmord unmittelbar vor Prozessbeginn wurden von teilweise ausführlichen Medienberichten begleitet.[24]

In seinem Abschiedsbrief äußerte sich Heyde zu seiner Beteiligung an der Aktion T4 und seinen Motiven: „Ich habe mich zur Euthanasie nicht gedrängt. Den in den Anfangsbesprechungen versammelten Professoren, Anstaltsdirektoren und sonstigen Psychiatern wurde klar, daß die Euth.[anasie] so oder so durchgeführt werden würde. Niemals, das versichere ich feierlich angesichts des Todes, handelte es sich für uns beteiligte Ärzte um die Beseitigung unnützer Esser, wie man es jetzt darzustellen beliebt, niemals auch nur um lebensunwertes Leben, wie Binding-Hoche es nannten, sondern um sinnloses Dasein von Wesen, die wie bei der von mir nicht zu vertretenden Kindereuthanasie entweder nie Mensch werden konnten oder denen wie bei den Erwachsenen das spezifisch Menschliche unwiderbringlich verloren gegangen war und die – mag man Gegenteiliges behaupten soviel man will – oft genug unter unwürdigen Bedingungen ihr Dasein fristeten. Ich kann weder mich noch die anderen beteiligten Ärzte als schuldig im juristischen Sinne ansehen.“ [25] Zu einer anderen Einschätzung von Heydes Motiven kamen die beiden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses im Kieler Landtag, Paul Rohloff und Heinz Adler, nachdem sie Heyde in der Untersuchungshaft besucht hatten: „Von einem Schuldbewußtsein könne bei Heyde nicht die Rede sein. Er sei ein ehrgeiziger und außerordentlich geltungssüchtiger Mensch, dem seine Karriere wahrscheinlich über alles gegangen sei.“[26]

Nachwirkung

Unter dem Titel Die Affäre Heyde-Sawade wurde die Geschichte Heydes 1963 in der DDR verfilmt.

1965 stellte der Maler Gerhard Richter die Verhaftung Heydes in einem Ölgemälde dar.[27] Nachdem sich das Bild 40 Jahre in Privatbesitz befunden hatte, wurde es am 15. November 2006 von Christie’s in New York versteigert. Das Werk wurde für 2,816 Mio. US-Dollar dem amerikanischen Kunsthändler Larry Gagosian zugeschlagen, der Schätzwert lag zwischen 2,0 und 3,0 Millionen US-Dollar. [28]

Literatur

  • Hermann Hennermann: Werner Heyde und seine Würzburger Zeit. in: Gerhardt Nissen, Gundolf Keil (Hrsg): Psychiatrie auf dem Wege zur Wissenschaft. Thieme, Stuttgart 1985, Seite 55–61. ISBN 3-13-671401-6.
  • Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Die Heyde/Sawade-Affäre. 2. Auflage, Nomos-Verlag, Baden-Baden, 2001. ISBN 3-7890-7269-9.
  • Friedrich Karl Kaul: Nazimordaktion T 4. Verlag Volk und Gesundheit, Berlin (Ost) 1973.
  • Ernst Klee: „Euthanasie“ im NS-Staat. 11. Auflage, Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2004. ISBN 3-596-24326-2.
  • Ernst Klee: Was sie taten – Was sie wurden. Ärzte, Juristen und andere Beteiligte am Kranken- oder Judenmord. 12.Auflage, Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2004. ISBN 3-596-24364-5.
  • Alexander Mitscherlich, Fred Mielke: Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses. 16. Auflage, Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2004. ISBN 3-596-22003-3.
  • Johannes Tuchel: Konzentrationslager. Organisationsgeschichte und Funktion der „Inspektion der Konzentrationslager“ 1934–1938. (= Schriftenreihe des Bundesarchivs, Band 39) Boldt, Boppard am Rhein 1991. ISBN 3-7646-1902-3.
  • Thomas Vormbaum (Hrsg): „Euthanasie“ vor Gericht. Die Anklageschrift des Generalstaatsanwalts beim OLG Frankfurt/M. gegen Dr. Werner Heyde u. a. vom 22. Mai 1962. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2005. ISBN 3-8305-1047-0.

Einzelnachweise

  1. Lebenslauf Heydes anlässlich seiner Ernennung zum Ordinarius. In: Würzburger Generalanzeiger, 1. Februar 1940.
  2. Schreiben Heydes an Heinrich Himmler vom 22. April 1933, in Unterlagen des Berlin Document Center zu Eicke, zitiert bei: Johannes Tuchel, Seite 136
  3. Lebenslauf Heydes vom 1. Januar 1939, zitiert in der Anklageschrift vom 22. Mai 1962, vgl. Thomas Vormbaum, Seite 3; Zu Heydes Tätigkeit in den Konzentrationslagern vor 1939 siehe Johannes Tuchel, Seite 289ff
  4. Hermann Hennermann, Seite 56
  5. Die nachfolgende Darstellung folgt weitgehend der Anklageschrift vom 22. Mai 1962, vgl. Thomas Vormbaum. Es sei darauf hingewiesen, dass dies eine nachträgliche Rekonstruktion ist, die auf unvollständigen Dokumenten – vieles wurde 1945 vernichtet oder nie schriftlich festgehalten – und Zeugenaussagen beruht. Der Wahrheitsgehalt der Aussagen ist immer vor dem Hintergrund der drohenden Strafverfolgung zu betrachten.
  6. Der Begriff „Sonderbehandlung“ war schon 1939 eine bei der Gestapo übliche Umschreibung für „Exekution“. 14 f 13 ist das beim „Inspekteur der Konzentrationslager beim Reichsführer-SS“ verwandte Aktenzeichen, vgl. Thomas Vormbaum, Seite 317f
  7. Zur Justiztagung siehe Ernst Klee: Was sie taten. Seite 248ff und Thomas Vormbaum, Seite 310-316. Hier auch auf Seite 313: Notizen eines Tagungsteilnehmers zu Heydes Rede.
  8. Beweismaterial im Ärzteprozess war unter anderem der Schriftwechsel zwischen Heyde und dem T4-Gutachter Hermann Pfannmüller. Anhand der Dokumente ließ sich nachweisen, dass Pfannmüller neben seiner Tätigkeit als Anstaltsdirektor in drei Wochen über 2.000 Gutachten erstellte. Übersicht des Schriftwechsels (teilweise englisch), Beispiel für ein Anschreiben Heydes
  9. Zum folgenden siehe Ernst Klee, Was sie taten – Was sie wurden und Klaus-Detlev Godau-Schüttke
  10. Klaus-Detlef Godau-Schüttke, Seite 132-149
  11. Thomas Vormbaum, Seite XXIII
  12. Der Abschiedsbrief Heydes in Auszügen zitiert bei Klaus-Detlef Godau-Schüttke, Seite 235ff. Das Zitat wurde von den Angehörigen Heydes in seiner Todesanzeige verwandt. Hierzu: Ernst Klee: Was sie taten – was sie wurden, Seite 50.
  13. Alexander Mitscherlich und Fred Mielke, Seite 17
  14. Zur Kriegsjugendgeneration siehe Ulrich Herbert: Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903–1989. Bonn, 1996. Seite 42–45
  15. Zum Funktionswandel siehe Karin Orth: Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Eine politische Organisationsgeschichte. Hamburg, 1999. Seite 33f.
  16. Beschluss des OLG Frankfurt, 2. Strafsenat vom 4. Januar 1963 (2 Ws 454/63 (Js 17/59 Gen. StA)). Mit dem Beschluss wurde die Beschwerde gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft Heydes als unbegründet verworfen.
  17. Vernehmung Viktor Bracks vom 31. März 1947. In: Dörner, Klaus (Hrsg.): Der Nürnberger Ärzteprozeß 1946/47. Wortprotokolle, Anklage- und Verteidigungsmaterial, Quellen zum Umfeld. München, 1999. Seite 8/01171
  18. Brief Friedrich Menneckes an seine Frau vom 21. Februar 1941. In: Peter Chroust (Bearb.): Friedrich Mennecke. Innenansichten eines medizinischen Täters im Nationalsozialismus. Hamburg 1988 (2. Auflage), Dok. 63. Mennecke nimmt hier Bezug auf einen Brief von Dr. Carl-Heinz Rodenberg, der gleichermaßen als T4-Gutachter wie auch als SD-Mitarbeiter tätig war.
  19. Elke Fröhlich: Die Herausforderung des Einzelnen. Geschichten über Widerstand und Verfolgung. München / Wien 1983. (= Martin Broszat, Elke Fröhlich (Hrsg.): Bayern in der NS-Zeit, Bd. 6), Seite 76ff.
  20. Ein diesbezügliches SS-Ermittlungsverfahren wurde am 24. Oktober 1939 mit der Begründung eingestellt, die Ermittlungen hätten die Unrichtigkeit der erhobenen Vorwürfe ergeben. Heydes Mitangeklagter Hefelmann gab in Vernehmungen im September 1960 an, Heydrich habe die Ablösung Heydes verlangt, da Heyde homosexuell sei. Vgl. Thomas Vormbaum, Seite 4 und Seite 362
  21. Aussage Hans Glatzel vom 10. Dezember 1959, zitiert bei Godau-Schüttke, Seite 66
  22. Aussage Hartwig Delfs vor dem Kieler Untersuchungsausschuss vom 2. November 1960, zitiert bei Godau-Schüttke, Seite 72
  23. Georg Bittner: Der Fall Heyde oder die falsch verstandene Kollegialität. In: Ärztliche Mitteilungen 46(1961), Seite 1711–1717
  24. Beispielhaft hierfür: Die Kreuzelschreiber. In: Der Spiegel 19/1961, Seite 35ff. und: Euthanasie-Prozess Heyde-Sawade. In: Der Spiegel 8/1964 Seite 28ff.
  25. zitiert nach Godau-Schüttke, Seite 236. Hervorhebungen im Original, offensichtliche Schreib- und Interpunktionsfehler berichtigt.
  26. zitiert nach Godau-Schüttke, Seite 225
  27. Bild: Gerhard Richter: Herr Heyde (Ölgemälde, 1965)
  28. ZEIT online: Auktion: Schlüsselwerk Gerhard Richters wird versteigert. 27. Oktober 2006

Filme, Filmbeiträge

  • 1963 (DDR): Die Affäre Heyde-Sawade (Ein Film des Deutschen Fernsehfunks, hergestellt im DEFA-Studio für Spielfilme (Gruppe Berlin). Drehbuch: Wolfgang Luderer, Walter Jupé, Friedrich Karl Kaul; Regie: Wolfgang Luderer. Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv Babelsberg. Archivnummer des IDNR 035813).
  • 1964: Lutz Lehmann: Beitrag 1: Zum Selbstmord von Werner Heyde; Beitrag 2: Eugen Kogon Zum Heyde-Prozess. Norddeutscher Rundfunk (NDR, PANORAMA, 17. Februar 1964), Hamburg.
  • 2002: Gerolf Karwath: Hitlers Eliten nach 1945 Teil 1: Ärzte - Medizin ohne Gewissen. Regie: Holger Hillesheim. Südwestrundfunk (SWR, 2002).
 
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