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Strahlenschaden



Strahlenschäden sind Schäden, die durch ionisierende Strahlung an Lebewesen oder Material hervorgerufen werden. Die Strahlung kann aus natürlichen oder künstlichen Quellen stammen. Neutronen wirken nur indirekt ionisierend, verursachen aber ebenfalls Strahlenschäden.

Beim Eindringen der Strahlung in Materie gibt sie Energie an die umgebenden Atome oder Moleküle ab. Dabei werden unter anderem Elektronen aus den Atomhüllen geschlagen und chemische Bindungen aufgebrochen, wobei Radikale entstehen, die ihrerseits wieder Schäden hervorrufen können.

In toter Materie sammeln sich solche Strahlenschäden an, bis es schließlich zu sichtbaren Veränderungen (beispielsweise Ausbleichen) und/oder Veränderungen der Materialeigenschaften, oft in Richtung einer Versprödung, kommt.

Lebende Organismen – wie auch der Mensch – verfügen über komplexe, bislang nur im Ansatz verstandene Reparatursysteme, die die meisten dieser Schäden rückgängig machen können. Aber auch hier sammeln sich die verbleibenden mikroskopischen Schäden an.

Strahlenschutzvorschriften regeln in den meisten Ländern den Umgang mit Strahlen und mit Stoffen, die ionisierende Strahlung abgeben, und setzen – meist sehr emotional umstrittene – Grenzwerte für die maximale Belastung (Strahlendosis) der Bevölkerung fest.

Arten von Strahlenschäden bei Organismen, insbesondere beim Menschen

Strahlenschäden lassen sich in somatische, welche beim bestrahlten Organismus selbst, genetische, die erst bei den Nachkommen auftreten und teratogene Schäden, die während der Schwangerschaft eine Schädigung des Embryos verursachen, einteilen. Bei den somatischen Schäden unterscheidet man Früh- und Spätschäden.

Somatische Frühschäden treten nach Stunden oder spätestens nach einigen Wochen auf. Für einen medizinischen Nachweis dieser Schäden ist eine Mindestmenge (Schwelldosis) an Strahlung nötig, die für den Menschen zwischen 200 und 300 mSv liegt. Krankheitserscheinungen sind beispielsweise ein verändertes Blutbild, Übelkeit, Entzündung der Schleimhäute oder Fieber.

Somatische Spätschäden hingegen ergeben sich erst nach einigen Jahren oder Jahrzehnten. Obwohl die Zellen des Organismus schon unmittelbar nach der Bestrahlung geschädigt wurden, treten äußerlich erkennbare Krankheitssymptome erst nach langer Zeit in Erscheinung. Man kann bei den Spätschäden zwischen malignen (wie Leukämie) und nicht malignen Spätschäden (wie Unfruchtbarkeit oder eine Trübung der Augenlinse) unterscheiden.

Siehe auch

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Strahlenschaden aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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