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Sekundärheilung



Unter der Sekundärheilung von Wunden (lat. sanatio per secundam intentionem = p.s.) versteht man die Spontanheilung mit breiter Narbenbildung.

Eine sekundäre Wundheilung beobachtet man vorwiegend

  • bei klaffenden oder Defektwunden, wenn
    • der Patient ärztliche Behandlung verweigert oder
    • die 6-Stundenfrist für einen primären Wundverschluss verstrichen ist oder
    • eine Infektion einen primären Wundverschluss verbietet.
  • nach Wundinfektion einer primär verschlossenen Wunde
  • nach Eröffnung von Abszesshöhlen
  • bei anderen fistelnden Prozessen mit Gewebszerfall
  • nach Zahnextraktionen

Die Sekundärheilung führt über den Umweg des Granulationsgewebes zum narbigem Ersatz der Gewebslücke. Ihr steht die wünschenswerte Primärheilung gegenüber, die nach operativem Wundverschluss, zum Beispiel durch chirurgische Naht, eintreten kann. Nur diese lässt eine minimale Narbenbildung erwarten.

In Wundstatistiken wird das Ergebnis p.s. ebenso wie das Antonym p.p., welches für Primärheilung steht, festgehalten. Unter vergleichbaren Bedingungen, d.h. gleiche Operation und gleichartiges Krankengut, ist die relative Anzahl sekundär geheilter Wunden ein negativer Gradmesser für die Qualität chirurgischer Operationen.

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