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Pap-Test



  Der Pap-Test wurde 1928 von dem griechischen Arzt George Papanicolaou entwickelt. Er beruht auf der Beurteilung von gefärbten Zellabstrichen vom Muttermund der Frau und dient der Früherkennung eines Gebärmutterhalskrebses.

Mittels Watteträger (vorzugsweise mit einem speziell dafür entwickelten Spatel, dem sogenannten Szalay-Spatel, welcher der spezifischen Form der Portio entspricht, oder einer kleinen Bürste) wird aus der Region des Gebärmutterhalses (Portiooberfläche und Zervikalkanal) Schleim entnommen und auf einem Objektträger ausgestrichen. Nach dem Antrocknen erfolgt das Färben mittels Hämatoxylin nach Harris und Orange G, sowie nach einer aufsteigenden Alkoholreihe mittels einer speziellen Färbelösung (diverse Modifikationen).

Im gefärbten Abstrich kann man nun mikroskopisch die Morphologie der Zellen beurteilen. Es können Rückschlüsse auf den Hormonstatus und die Zyklus-Phase gezogen werden (Differenzierung des vaginalen Platten- und des zervikoendometrialen Epithels), Entzündungen (Granulozyten) sowie Krebsvorstufen und Zervixkarzinome können nachgewiesen werden. Weiterhin können Hinweise auf Infektionen gefunden werden, z. B. Milchglaskerne bei Herpes, Koilozyten bei stark ausgeprägter (florider) HPV-Infektion, paranukleäre Vakuolen mit multiplen kleinen, rötlichen Einschlusskörperchen bei Chlamydien, Clue cells (Plattenepithelien vom Intermediärzelltyp, die von dicht gepackten kurzen basophilen Stäbchen bedeckt werden) bei Gardnerella vaginalis und Hefezellen von Candida.

Die Befunde werden insbesondere hinsichtlich der Zervix-Krebsdiagnostik in „Gruppen“ nach der Münchner Nomenklatur II klassifiziert:

Pap I Normalbefund
Pap II entzündliche Veränderungen
Pap III „Rumpelkammer“ = kontrollbedürftige und nicht einschätzbare Zellbilder
Pap IIID leichte und mäßig stark ausgeprägte Vorstufen eines Gebärmutterhalskrebses - müssen kontrolliert werden
Pap IVa schwerwiegende Vorstufen („schwere Dysplasie“, „Carcinoma in situ“) - Klärung durch Kolposkopie mit Biopsie oder Konisation
Pap V akuter Verdacht auf eine bösartige Erkrankung
Inoffizielle Klassifizierung:
Pap II w Beinhaltet unzureichende Abstriche, die für eine Beurteilung nicht ausreichen, und auch Abstriche mit Zellveränderungen, die zwar nicht als definitiv abnorm, aber auch nicht als normal eingestuft werden können.

Wie bei jedem medizinischen Test gibt es auch hier falsch positive und falsch negative Testergebnisse. Eine Studie zur Aussagekraft des Pap-Abstriches zeigte eine Sensitivität von etwa 51 % und eine Spezifität von etwa 98 % [1].


Quellen

  1. Coste J, Cochand-Priollet B, de Cremoux P et al. Cross sectional study of conventional cervical smear, monolayer cytology, and human papilloma virus DNA testing for cervical screening. BMJ 2003;326:733–40
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen!

17:49, 3. Dez. 2007 (CET)84.161.71.94

 
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