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Neohesperidin-Dihydrochalkon



Strukturformel
Allgemeines
Name Neohesperidin-Dihydrochalkon (NHDC)
Andere Namen 1-(4-((2-O-[6-Deoxy-α-L-mannopyranosyl]- β-D-glucopyranosyl)oxy)

-2,6-dihydroxyphenyl)- 3-[3-hydroxy-4-methoxyphenyl]- 1-propanon

Summenformel C28H36O15
CAS-Nummer 20702-77-6
PubChem-Nummer 30231
E-Nummer E 959
Kurzbeschreibung hellgelbe Kristalle
Eigenschaften
Molmasse 612,59 g·mol-1
Aggregatzustand fest
Dichte g·cm-3
Schmelzpunkt 156 - 158 °C
Siedepunkt °C
Dampfdruck Pa (x °C)
Löslichkeit 0,45 g/l in Wasser
Dosierung
ADI-Wert 5 mg/kg Körpergewicht pro Tag
Toxizität
LD50
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Neohesperidin-Dihydrochalkon (E 959) ist ein gesetzlich zugelassener kalorienfreier Süßstoff, welcher eine in etwa 1700-1800 mal stärkere Süßkraft als Zucker besitzt und seit 1994 in Deutschland zugelassen ist. Er hat die Eigenschaft, die Wirkung anderer Süßstoffe zu verstärken. In natürlicher Form kommt der Stoff in Zitrusfrüchten vor, künstlich gewonnen wird er aus Flavonoiden. In Reinform ist Neohesperidin pulverförmig. Es hat eine hohe Hitzebeständigkeit, ist sehr gut lagerfähig und hat einen Lakritz- bzw. Mentholnachgeschmack, der durch die Mischung mit anderen Süßstoffen in Lebensmitteln überdeckt wird. Der Stoff wird unverdaut mit dem Urin wieder ausgeschieden.

Er wird z.B. in Getränken, Kaugummi, Halbfettmargarine, Eiscreme und Arzneimitteln verwendet.

Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Die Europäische Union schreibt eine akzeptable tägliche Höchstdosis (Acceptable Daily Intake) (ADI-Wert) von 5 mg/kg Körpergewicht täglich vor. In den USA trägt er den GRAS-Status (generally recognized as safe).

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Neohesperidin-Dihydrochalkon aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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