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Arbeitsmedizin



Die Arbeitsmedizin ist das Fachgebiet der Medizin, das sich in Forschung, Lehre und Praxis mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen

  • Anforderungen, Bedingungen und Organisation der Arbeit sowie dem
  • Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten

befasst.

Inhaltsverzeichnis

Fachgebiet

Dazu gehören einerseits die Prävention und Diagnostik arbeits- oder umweltbedingter Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten. Andererseits ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen eine wesentliche Aufgabe, ferner die Integration von chronisch Kranken (wie Patienten mit Rheuma, Epilepsie, Diabetes mellitus etc.) und behinderten Personen in den Arbeitsprozess (oft in Zusammenarbeit mit Arbeitsassistenzen). Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialmedizin, Unfallverhütung und versicherungsrechtliche Themen gehören ebenfalls zu den speziellen Besonderheiten dieser medizinischen Fachrichtung. Damit leistet die Arbeitsmedizin wesentliche Beiträge zu einer in­tegrierten medizinischen Versorgung.

Arbeitsmedizin ist das klassische ärztliche Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation. Die Arbeitsmedizin ist somit vor allem auch eine beratende Medizin und hat keine kurativen Aufgaben zu erfüllen. Sie ist sprechende Medizin, das heißt auf den Dialog mit der Zielgruppe ausgerichtet. Diese ist in der Mehrzahl nicht krank. Um präventiv wirken zu können, dürfen Arbeitsmediziner jedoch nicht abwarten, bis Erkrankte zu ihnen kommen, sondern müssen aktiv auf die Menschen zugehen.

Methoden

Zu den für das Fach typischen Untersuchungsmethoden gehören

  • Laboranalysen, insbesondere Biomonitoring im Hinblick auf Gefahrstoffe (Blei, Lösemittel etc.)
  • standardisierte bzw. semi-standardisierte Befragungen, zum Beispiel die Ermittlung des Workability Index.

Neben der für die arbeitsmedizinische Diagnostik besonders wichtigen Anamnese und der internistisch orientierten Untersuchung kommen je nach Fragestellung Methoden aus den unterschiedlichsten Fachgebieten hinzu: Ergometrie, Messung der Sehschärfe und anderer Augen-Parameter, Audiometrie, Spirometrie, Röntgendiagnostik, dermatologische, allergologische, neurologische Untersuchungsmethoden und andere mehr.

Ärztliche Aus- und Weiterbildung

Deutschland

Vom Facharzt für Arbeitsmedizin werden insbesondere folgende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten gefordert:

  • Prävention und Früherkennung arbeitsbezogener und -bedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen einschließlich epidemiologischer Grundlagen
  • Gesundheitsberatung einschließlich Impfungen
  • betriebliche Gesundheitsförderung einschließlich der individuellen und gruppenbezogenen Schulung
  • Beratung und Planung in Fragen des technischen, organisatorischen und personenbezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
  • Organisation und Sicherstellung der Ersten Hilfe und notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz
  • Mitwirkung bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation
  • betriebliche Wiedereingliederung und Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz
  • Bewertung von Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit einschließlich der Arbeitsphysiologie
  • Arbeits- und Umwelthygiene einschließlich der arbeitsmedizinischen Toxikologie
  • Arbeits- und Betriebspsychologie einschließlich psychosozialer Aspekte
  • arbeitsmedizinische Vorsorge-, Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen einschließlich verkehrsmedizinischen Fragestellungen
  • Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder einschließlich der Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
  • Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen einschließlich des Biomonitorings und der arbeitsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse
  • ärztliche Begutachtung bei arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten, Beurteilung von Arbeits-, Berufs- und Erwerbsfähigkeit einschließlich Fragen eines Arbeitsplatzwechsels
  • arbeitsmedizinische Erfassung von Umweltfaktoren sowie deren Bewertung hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Relevanz
  • Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften
  • Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungsanalysen
  • Beratungen zur ergonomischen Arbeitsgestaltung
  • arbeitsmedizinische Bewertung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klimagrößen, Beleuchtung, Gefahrstoffe

Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate. Weiterbilder und Weiterbildungsstätte müssen von der Ärztekammer ermächtigt (d.h. zugelassen) sein. Von den 60 Monaten sind 24 Monate in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin, 36 Monate in der Arbeitsmedizin zu leisten. Auf die Arbeitsmedizin können bis zu 12 Monate aus anderen Gebieten angerechnet werden.

Als Besonderheit muss während der arbeitsmedizinischen Fach-Weiterbildung ein 360 Stunden umfassender Kurs über Spezialthemen wie zum Beispiel Psychologie, Ergonomie, Recht, Wirtschaft, Technik, Sozialversicherungswesen absolviert werden. Veranstalter sind die Akademien für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin in Bad Nauheim, Berlin, Bochum, Dresden, Düsseldorf, München und Ulm/Stuttgart.

Neben der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin gibt es auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Sie war ein Vorläufer der Arbeitsmedizin und wird bis heute vom Deutschen Ärztetag beibehalten, weil ein überaus großer Bedarf an betriebsmedizinisch tätigen Ärzten, insbesondere zur Betreuung unzähliger Kleinbetriebe bestehe und dieser Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt durch Fachärzte für Arbeitsmedizin allein nicht zu decken sei.

Die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin setzt eine bereits vorhandene Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus. Zum Beispiel können also Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Internisten diese Zusatzbezeichnung erwerben. Dafür sollen sie auf Empfehlung des 107. Deutschen Ärztetags (2004) 36 Monate Weiterbildung nachweisen, davon 12 Monate Innere Medizin oder Allgemeinmedizin und 24 Monate Arbeitsmedizin. Wie bei der Facharzt-Weiterbildung ist die Teilnahme am 360-Stunden Kurs (s. o.) nachzuweisen. Aufgrund der Hoheit der Landesärztekammern variieren für die Betriebsmedizin die Anforderungen an die Weiterbildung je nach Bundesland. In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein und Schleswig-Holstein umfasst die Weiterbildungzeit bei einem ermächtigten Arbeitsmediziner nur 12 Monate, Westfalen-Lippe fordert 18 Monate und in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind 24 Monate Weiterbildung erforderlich. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Sachsen ist eine Weiterbildung in der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin nicht möglich. Bei einigen Ärztekammern erhalten auch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin eine Weiterbildungsermächtigung. Eine Zulassung der Weiterbildungsstätte ist in einigen Bundesländern für die Weiterbildung in Zusatzbezeichnungen nicht erforderlich.

Österreich

In Österreich bildet die Arbeitsmedizinische Akademie in Klosterneuburg Ärzte zu Arbeitsmedizinern weiter, die von dem Arbeitsmediziner Prof. Dr. Egmont Baumgartner, dem langjährigen Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin, gegründet wurde. Die zweite Einrichtung in Österreich, die Arbeitsmediziner ausbildet ist das Institut für Arbeitsmedizin in Linz.

Andere Länder

Einheitliche fachärztliche Befähigungsnachweise gibt es in Europa für folgende Länder:

Dänemark: samfundsmedicin/arbejdsmedicin, Deutschland: Facharzt für Arbeitsmedizin, Belgien: médicine du travail/arbeidsgeneeskunde, Finnland: työterveyshuolto/ företagshälsovård, Frankreich: médecine du travail, Griechenland, Großbritannien (Vereinigtes Königreich): occupational medicine, Irland: occupational medicine, Italien: medicine del lavoro, Luxemburg: médicine du travail, Niederlande: Arbeid en gezondheid: bedrijfs - en verzekeringsgeneeskunde, Österreich: Facharzt für Arbeitsmedizin, Polen: medycyna pracy, Portugal: medicina do trabalho, Schweden: yrkes- och miljömedicin, Island: atvinnulækningar, Norwegen: arbeidsmedisin.

Für die gegenseitige Anerkennung wird eine vergleichbare Facharztausbildung verlangt. Im Einzelfall prüft dies die zuständige Ärztekammer.

In den USA werden Qualifikation und Qualitätssicherung in der Arbeits- und Umweltmedizin von der ärztlichen Fachgesellschaft American College of Occupational and Environmental Medicine (ACOEM) wahrgenommen, wie dort für die ärztliche Tätigkeit allgemein üblich. Eine ausführliches Curriculum ist Pflicht für die Anerkennung durch das ACOEM.

Rechtliche Bedeutung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, für eine angemessene arbeitsmedizinische Betreuung seiner Mitarbeiter zu sorgen. Sie umfasst alle zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlichen arbeitsmedizinischen Maßnahmen.

Die Gefahrstoffverordnung definiert den Begriff arbeitsmedizinische Vorsorge genauer. Zu ihr gehören insbesondere

  • die Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • die Aufklärung und Beratung der Beschäftigten
  • spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsstörungen
  • fachlich begründete Empfehlungen zur Arbeitsgestaltung
  • die Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes durch die gewonnenen Erkenntnisse

Näheres regelt auch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG). Es bestimmt unter anderem, dass nur fachlich qualifizierte Ärzte vom Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden dürfen.

Spezielle Vorsorgeuntersuchungen sind bei bestimmten Belastungen, zum Beispiel durch Gefahrstoffe oder Lärm, verbindlich vorgeschrieben. Die Berufsgenossenschaften und andere gesetzliche Unfallversicherungen haben eine Reihe sogenannter Untersuchungs-Grundsätze herausgegeben. Diese haben Empfehlungscharakter und sollen dem Stand der Wissenschaft entsprechend Anhaltspunkte für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen geben.

Definitionen und Regelungen der Gefahrstoffverordnung gelten häufig als Orientierung bei der derzeitigen Neuordnung auch anderer Bereiche des Arbeitsschutzrechts.

Geschichte

Bereits in alten ägyptischen Quellen, so dem Papyrus Ebers (1500 v.Chr) wird über Staublungenerkrankungen berichtet. Bei der Bearbeitung der Steine für die großen Monumente wurde der entstehende Staub durch die Steinmetze eingeatmet und schädigte deren Lungen.

Arbeitsbedingte Erkrankungen sind von jeher vom Arzt differentialdiagnostisch in Betracht zu ziehen. Hippokrates (460 - 377 v. Chr.) betont, dass bei der Erhebung der Krankengeschichte sehr genau auf berufliche Einflussfaktoren zu achten sei.

Der römische Schriftsteller Plinius (78 v.Chr.) gab detaillierte Empfehlungen zur Verhütung von Staublungenerkrankungen.

Im Europa der Renaissance interessiert man sich mit dem Wiederaufleben der naturwissenschaftlichen Beobachtung vermehrt für den Zusammenhang von Arbeit und Gesundheit. Die Ärzte Paracelsus (1493-1451) und Agricola (1494-1555) untersuchen die Erkrankungen der Bergarbeiter, Bergsucht genannte Arsen-, Blei- und Quecksilbervergiftungen. Bernardino Ramazzini (1633-1714) veröffentlicht im Jahr 1700 mit seiner Schrift De morbis artificum diatriba die erste geschlossene Darstellung wichtiger Krankheiten von 40 Berufsgruppen.

Die Industrialisierung bringt auch arbeitsbedingte Krankheiten mit sich, deren Erforschung, Behandlung und Verhütung sich die Ärzte widmen müssen. 1839 wird das erste "Arbeitsschutzgesetz" in Preußen erlassen.

Der Begriff Arbeitsmedizin wird 1929 von der "ständigen Kommission für Berufskrankheiten und Arbeitshygiene" der Weltgesundheitsorganisation in den offiziellen Sprachgebrauch eingeführt. Bismarck setzt 1884 das erste Unfallversicherungsgesetz im neuen Deutschen Reich durch, mit dem die Berufsgenossenschaften geschaffen werden.

1912 wird in Berlin das Kaiser-Wilhelm-Institut für Arbeitsphysiologie gegründet. Nach der Schließung während des Zweiten Weltkriegs wird es als Max-Planck-Institut in Dortmund wieder aufgebaut. Unter der Leitung von Ernst Wilhelm Baader wird 1924 die Klinik für Berufskrankheiten in Berlin eingerichtet. Sie wird 1933 zum Universitätsinstitut ausgebaut. Nach weiteren gesetzlichen Regelungen tritt schließlich 1974 das Arbeitssicherheitsgesetz in Kraft, 1996 das Arbeitsschutzgesetz als nationale Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben.

Wie die gesamte heutige Arbeitswelt ist auch die Arbeitsmedizin einem ständigen Wandel unterworfen. Körperliche Belastungen am Arbeitsplatz treten zurück, psychomentale nehmen zu. Umweltmedizinische Fragestellungen haben an Bedeutung gewonnen. An die Stelle von Routine-Untersuchungen wegen Grenzwertüberschreitungen treten Beratungs-, Aufklärungs- und Schulungsaufgaben, die zum Teil völlig neue Anforderungen an Qualifikation und Rollenverständnis des Betriebsarztes stellen.

Literatur

  • Grandjean, E.: Physiologische Arbeitsgestaltung. Leitfaden der Ergonomie. Landsberg: Ecomed 1991, ISBN 3-609-64460-5
  • Landau, K. und G. Pressel: Medizinisches Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen. Definitionen, Vorkommen, Arbeitsschutz. Stuttgart: Gentner Verlag 2004, ISBN 3-87247-617-3
  • Seidel, H. und P. Bittighofer: Checkliste XXL Arbeits- und Betriebsmedizin. Stuttgart: Georg Thieme Verlag 2002, ISBN 3-13-103412-2
  • Triebig, G., Kentner, M. und R. Schiele: Arbeitsmedizin. Handbuch für Theorie und Praxis. Stuttgart: Gentner Verlag 2003, ISBN 3-87247-598-3
  • Markus Vieten: Berufsplaner Arzt. Thieme Verlag, ISBN 3-13-116105-1

Siehe auch

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Arbeitsmedizin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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