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Studium der Medizin



Als Studium der Medizin (Medizinstudium) wird die wissenschaftliche und praktische Ausbildung von Ärzten bezeichnet. Disziplinen sind die Humanmedizin, die Zahnmedizin und die Veterinärmedizin. Vermittelt werden die wissenschaftlichen Grundlagen – im Unterschied zu anderen Studiengängen enthält das Medizinstudium auch einen hohen berufspraktischen Anteil und hat daher auch Elemente einer Berufsausbildung. Für die selbständige Tätigkeit als Arzt ist nach dem Studium noch eine Fachausbildung zu absolvieren, bei der man sich auch auf das jeweilige Fachgebiet der Medizin (Allgemeinmedizin, Chirurgie usw.) spezialisiert.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliches

Das Medizinstudium hat eine lange Tradition. Es erhielt in der Antike zum ersten Mal eine formale Definition, bekannt vor allem durch die Lehre des Hippokrates und den Eid des Hippokrates. Im Mittelalter setzte eine oftmals unheilvolle Verschmelzung von Medizin und Alchemie ein, die die bisher geschaffenen Grundlagen eines vormals bereits in Ansätzen bestehenden Studiums der Medizin zunichte machte.

Heute ist Ziel der ärztlichen Ausbildung "der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist." (aus § 1 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002)

Medizinstudium in Deutschland

Das Medizinstudium ist durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) bundeseinheitlich geregelt. Zugangsvoraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein entsprechend anrechenbarer Schul- oder Berufsausbildungsabschluss.

Es besteht eine bundesweite Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus). Die Studienplätze werden entweder von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) nach den Kriterien Durchschnittsnote und Wartesemester an die Bewerber verteilt oder – abgewickelt über die ZVS – von den Universitäten vergeben. Die Universitäten können bis zu 60 % ihrer Studierenden, unter anderem über den Medizinertest, selbst auswählen (sog. Auswahlverfahren der Hochschulen, AdH).

Nach der Approbationsordnung von 2002 soll die Ausbildung "grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage und praxis-­ und patientenbezogen durchgeführt. Sie soll

  • das Grundlagenwissen über die Körperfunktionen und die geistig­seelischen Eigenschaften des Menschen,
  • das Grundlagenwissen über die Krankheiten und den kranken Menschen,
  • die für das ärztliche Handeln erforderlichen allgemeinen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Diagnostik, Therapie, Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation,
  • praktische Erfahrungen im Umgang mit Patienten, einschließlich der fächerübergreifenden Betrachtungsweise von Krankheiten und der Fähigkeit, die Behandlung zu koordinieren,
  • die Fähigkeit zur Beachtung der gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns,
  • Grundkenntnisse der Einflüsse von Familie, Gesellschaft und Umwelt auf die Gesundheit, die Organisation des Gesundheitswesens und die Bewältigung von Krankheitsfolgen,
  • die geistigen, historischen und ethischen Grundlagen ärztlichen Verhaltens

auf der Basis des aktuellen Forschungsstandes vermitteln. Die Ausbildung soll auch Gesichtspunkte ärztlicher Qualitätssicherung beinhalten und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Ärzten und mit Angehörigen anderer Berufe des Gesundheitswesens fördern."

Die Regelstudienzeit beträgt 12 Semester und 3 Monate. Die durchschnittliche Studiendauer im Jahr 2003 an deutschen Universitäten betrug 12,9 Semester[1].

Das Studium ist in zwei Abschnitte geteilt:

  • den vorklinischen Teil (erstes bis viertes Semester), an dessen Ende der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung (frühere Bezeichnungen: Ärztliche Vorprüfung, Physikum) steht,
  • und einen klinischen Teil. Er schließt im letzten Studienjahr eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen ein und wird mit dem zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung abgeschlossen.

Danach kann die staatliche Zulassung (Approbation) zur Berufsausübung als Arzt/Ärztin beantragt werden.

Vorklinischer Teil

Im vorklinischen Ausbildungsabschnitt werden die natur- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen der Medizin vermittelt: Praktika in Physik, Chemie, Biologie, Physiologie, Biochemie/Molekularbiologie, Kursus der makroskopischen und mikroskopischen Anatomie, Kursus der medizinischen Soziologie und Psychologie, Seminar Physiologie, Biologie/Molekularbiologie, Anatomie, Praktika zur Einführung in die klinische Medizin, Medizinischer Terminologie, Berufsfelderkundung. Dazu kommt ein Wahlfach.

Um zum ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen neben der erfolgreichen Teilnahme an diesen Veranstaltungen ein Krankenpflegepraktikum (90 Tage, die in Abschnitte von jeweils 30 Tagen gegliedert werden können) und eine Ausbildung in Erster Hilfe nachgewiesen werden.

Klinischer Teil

Im klinischen Abschnitt werden die folgenden Fächer unterrichtet: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin/Sozialmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie/Venerologie, Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Humangenetik, Hygiene/Mikrobiologie/Virologie, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Klinische Chemie/Laboratoriumsdiagnostik, Neurologie, Orthopädie, Pathologie, Pharmakologie/Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Rechtsmedizin, Urologie sowie ein Wahlfach.

Außerdem werden Leistungsnachweise in folgenden Querschnittsbereichen gefordert: Epidemiologie/medizinische Biometrie und medizinische Informatik, Geschichte/Theorie/Ethik der Medizin, Gesundheitsökonomie/Gesundheitssystem/Öffentliche Gesundheitspflege, Infektiologie/Immunologie, Klinisch-pathologische Konferenz, Klinische Umweltmedizin, Medizin des Alterns und des alten Menschen, Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Prävention/Gesundheitsförderung, Bildgebende Verfahren/Strahlenbehandlung/Strahlenschutz, Rehabilitation/Physikalische Medizin/Naturheilverfahren.

Famulatur

Nach dem bestandenen ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum Beginn des Praktischen Jahres (PJ) sind während der unterrichtsfreien Zeiten insgesamt vier Monate Famulatur abzuleisten. Die Famulatur hat den Zweck, die Studierenden mit der ärztlichen Patientenversorgung vertraut zu machen. Sie findet

  1. für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
  2. für die Dauer von zwei Monaten in einem Krankenhaus und
  3. für die Dauer eines weiteren Monats wahlweise in einer der in 1. bzw. 2. genannten Einrichtungen statt.

Praktisches Jahr

Das praktische Jahr (PJ) findet im letzten Jahr des Medizinstudiums statt. Es gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte von je 16 Wochen:

  1. in Innerer Medizin,
  2. in Chirurgie und
  3. in der Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen klinischpraktischen Fachgebiete.

In diesem Ausbildungsabschnitt steht die Ausbildung am Patienten im Mittelpunkt. Die Studierenden sollen die während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern. Dazu führen sie entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durch. Zur Ausbildung gehört die Teilnahme an klinischen Konferenzen, einschließlich der pharmakotherapeutischen und klinisch­pathologischen Besprechungen.

Ärztliche Prüfungen

Die Ärztlichen Prüfungen bestehen in beiden Abschnitten aus schriftlichen und mündlich-praktischen Teilen. Die schriftlichen Prüfungen am Ende des vorklinischen Studienabschnitts (schriftlicher Teil des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung) und nach dem Praktischen Jahr (schriftlicher Teil des zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung; der landläufige Begriff „Hammerexamen“ hat sich mittlerweile soweit etabliert, dass die großen Verlage ihn für ihre zugehörige Prüfungsliteratur übernommen haben) werden vom Institut für medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erarbeitet. Ein Abschnitt gilt nur dann als bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der mündlich-praktische Teil bestanden sind. Der früher mögliche Ausgleich eines mangelhaften Prüfungsteils durch ein „Gut“ im anderen gilt nicht mehr. Das frühere erste und zweite Staatsexamen gibt es nach der neuen Approbationsordnung nicht mehr. Stattdessen müssen die Fakultäten die Wissensüberprüfung nach dem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vollständig übernehmen. Jeder Student muss als Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Leistungsnachweise in 22 Hauptfächern und 12 Querschnittsfächern erbringen (siehe oben).

Eine Doktorarbeit (Dissertation) ist in Deutschland innerhalb und nach Abschluss des Medizinstudiums nicht zwingend vorgeschrieben. Man kann das Medizinstudium mit dem zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung abschließen und nach Erhalt der Approbation als Arzt arbeiten. Man ist dann allerdings nicht promoviert, der Weg zu einer späteren Habilitation in Deutschland ist so nicht möglich.

Deutsche Universitäten mit der Möglichkeit des Medizinstudiums

  • Aachen (RWTH)
  • Charité - Universitätsmedizin Berlin
  • Ruhr-Universität Bochum
  • Bonn
  • Dresden (TU)
  • Düsseldorf
  • Erlangen-Nürnberg
  • Essen
  • Frankfurt am Main
  • Freiburg
  • Gießen
  • Göttingen
  • Greifswald
  • Halle-Wittenberg
  • Hamburg
  • Hannover (MHH)
  • Heidelberg
  • Heidelberg-Mannheim
  • Jena
  • Kiel
  • Köln
  • Leipzig
  • Lübeck
  • Magdeburg
  • Mainz
  • Marburg
  • München (LMU)
  • München (TU)
  • Münster
  • Regensburg
  • Rostock
  • Saarbrücken/Campus Homburg
  • Tübingen
  • Ulm
  • Würzburg
  • Witten/Herdecke (PrivatU)

Modell- und Reformstudiengänge

Abweichungen von dem gesetzlich festgelegten Ausbildungsgang sind laut § 41 der Approbationsordnung in Form von zeitlich befristeten, landesrechtlich genehmigten Modellstudiengängen möglich. Der erste Reformstudiengang entstand zum Wintersemester 1999 an der Charité Berlin. Der Modellstudiengang an der Universität Witten/Herdecke (seit 2000) ist vor allem durch seine vorklinische Ausbildung in kleinen Lerngruppen nach dem POL (ProblemOrientiertes Lernen) und durch die klinische Ausbildung mit Schwerpunkt "Bedside teaching" in den Kliniken geprägt. Bekannt ist auch das Reformcurriculum DIPOL (Dresdner Integratives Problem/Praxis/Patienten-Orientiertes Lernen) an der TU Dresden. Seit dem Wintersemester 2005/2006 werden 270 Erstsemester an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ausschließlich im Modellstudiengang Medizin ausgebildet. Dies ist an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen seit WS 2003/2004 der Fall, wo statt des Physikums im vierten Semester die Ärztliche Basisprüfung nach dem sechsten Semester und die Klinische Kompetenzprüfung nach dem zehnten Semester stattfindet. An der Universität zu Köln gibt es seit dem Wintersemester 2002 ebenfalls einen Modellstudiengang, an dem alle Studienanfänger teilnehmen müssen. Hierbei wurde aber die allgemeine Gliederung des Studiengangs insofern beibehalten, dass die Prüfungen nach der Vorlage der Approbationsordnung ablaufen, d.h. nach dem vierten Semester und den zugehörigen Äquivalenzprüfungen (ehem. Physikum) hat man die Vorklinik hinter sich und kann relativ problemlos in den Regelstudiengang anderer Universitäten wechseln.

An der Universität Heidelberg wird seit 2001 an der Medizinischen Fakultät Heidelberg (in Abgrenzung zum Standort Heidelberg-Mannheim, wo die (auch zur Universität Heidelberg gehörige) Medizinische Fakultät Mannheim für Lehre, Forschung und das Klinikum zuständig ist und einen eigenen Reformstudiengang (MaReCum) betreibt) ein an das Curriculum der Harvard Medical School (Boston/MA, USA) angelehnter Reformstudiengang namens HEICUMED (Heidelberger Curriculum Medicinale) gelehrt.

Aber auch an anderen Universitätskliniken werden neue Formen der Ausbildung entwickelt, die das häufig beklagte Praxisdefizit vermindern sollen, z. B. Problemorientiertes Lernen (POL), engere Verzahnung von theoretischer und klinischer Ausbildung usw.

Gehalt

Dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zufolge sind die Nettoeinkommen der Ärzte rückläufig. Für 2002 haben die Deutschen Krankenhausgesellschaften ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von 2.009 Euro für Jungärzte unter 35 Jahren und von 3.143 Euro für alle Ärzte im öffentlichen Dienst angegeben.[2] Die Daten können jedoch je nach Arbeitgeber und Region teilweise stark schwanken. Nach einer Umfrage verdienen Ärzte im Westen etwa 3.600 bis 4.500€ und im Osten der Republik etwa 3.200 bis 4.000€ netto.[3]

Medizinstudium in Österreich

Staatliche Universitäten sind die Medizinische Universität Innsbruck, Medizinische Universität Wien und die Medizinische Universität Graz. In Salzburg befindet sich eine private Universität, die Paracelsus Medizinische Privatuniversität, mit 42 Studienplätzen pro Jahrgang.

Wegen des starken Bewerberandranges (nicht zuletzt auch aus Deutschland) musste eine Aufnahmeprüfung eingeführt werden. In Wien und Innsbruck verwendet man den EMS gemeinsam mit der Schweiz, in Graz eine Wissensprüfung. Auch in Salzburg muss ein Test absolviert werden.

Medizinstudium in der Schweiz

Angebot an den Universitäten

In der Schweiz kann man ein Studium der Humanmedizin und Zahnmedizin an folgenden Universitäten beginnen: In deutscher Sprache Universität Basel, Universität Bern, Universität Zürich; in französischer Sprache Universität Lausanne und Universität Genf. An der Universität Freiburg kann nur bis und mit Vorklinik studiert werden, in an der Universität Neuenburg nur das erste Jahr – die Studenten müssen dann an einer der anderen Universitäten fortfahren. Die Studierenden in Freiburg treten vor allem nach Bern über, die aus Neuenburg nach Lausanne oder Genf. Veterinärmedizin kann nur an der Universität Bern oder der Universität Zürich studiert werden.

Auswahlverfahren

Bis Mitte Februar jeden Jahres muss man sich bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten zum Studium anmelden. Für die Zulassung ausländischer Studierender existieren dabei genaue Kriterien. Die Grundvorraussetzung eines Studiums in der Schweiz ist u.a. der Hauptwohnsitz in dem Land und die schweizerische Staatsbürgerschaft.[4]Ist die Kapazität deutlich überschritten und ist dies nicht durch Umleitungen zwischen den Universitäten zu lösen, kann die Schweizerische Universitätskonferenz einen Numerus clausus beschliessen, was in den letzten Jahren immer der Fall war. Dieser gilt für die Universitäten Basel, Bern, Fribourg und Zürich seit 1998 für Humanmedizin, seit 1999 für Veterinärmedizin und seit 2005 auch für Zahnmedizin. Die Zahl der Anmeldungen steigt besonders seit 2001 sehr kontinuierlich an (1). Die Zulassung erfolgt mit dem Eignungstest für das Medizinstudium in der Schweiz, der sowohl über die generelle Zulassung, als auch ein Studium an der gewünschten Universität entscheidet. Die vier Universitäten bilden dazu einen gemeinsamen Pool, jeder Kandidat kann eine Wunsch-Reihenfolge der Studienorte angeben, nach der Reihenfolge des Testergebnisses werden diese Wünsche bei der Zulassung berücksichtigt. Auch bei späterem Wechselwunsch des Studienortes an eine Universität mit Numerus clausus muss man am Eignungstest teilnehmen und den jeweiligen Zulassungswert erreichen.

Die Universität Lausanne, die Universität Genf sowie die Universität Neuenburg führten bisher keinen Numerus clausus ein, hier erfolgt eine verstärkte inneruniversitäre Selektion nach dem ersten Studienjahr aufgrund des Ergebnisses der ersten Vorprüfung. Aufgrund des zunehmenden Bewerberandranges haben sich die Studienbedingungen im ersten Jahr hier verschlechtert und die Zahl der Studienabbrüche nach dem ersten Jahr liegt bei ca. 50%.

Besonderheiten

Alle Universitäten, die gesamte Studiengänge anbieten, verfügen über Universitätsspitäler (z.B. Universitätsspital Basel, Inselspital Bern, Universitätsspital Zürich ) bzw. Tierspitäler für die praktische Ausbildung.

Ein vierwöchiges Pflegepraktikum (sog. "Häfelipraktikum") ist obligatorisch und wird meist schon vor dem Studium absolviert. Nur so kann nach der Vorklinik das Studium fortgesetzt werden. Die Vorklinik dauert 2 Jahre, die klinische Ausbildung weitere 4 Jahre, wobei im 5. Jahr im Spital gearbeitet wird. Das Studium wird mit dem Eidgenössischen Staatsexamen abgeschlossen. Nach dem Studium folgen sechs Jahre Assistenzzeit.

Statistiken

   

  • Der Frauenanteil unter den Studienanfängern in Humanmedizin ist in den letzten Jahren deutlich über den Männeranteil gestiegen.
  • Unter den Absolventen ist der Frauenanteil etwas geringer als unter den Studienanfängern, jedoch liegt er noch über dem Männeranteil. So standen im Jahre 2002 4.630 Medizinstudentinnen mit abgeschlossener ärztlicher Prüfung 4.222 männlichen Kommilitonen gegenüber.



Siehe auch

Zeitschriften

  • Zeitschrift für Medizinische Ausbildung, ISSN 1860-3572 (online: http://www.egms.de/en/journals/zma/index.shtml

Quellen

  1. Entwicklung der Fachstudiendauer an Universitäten von 1999 bis 2003, Wissenschaftsrat Drs. 6825/05, 29. August 2005, S. 100
  2. Ärztekammer Berlin
  3. Boeckler.de
  4. www.crus.ch
Wikiversity: Lehrmaterialien Humanmedizin – Kursmaterialien, Forschungsprojekte und wissenschaftlicher Austausch
  • Ausbildungsbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit
  • Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
  • Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
  • Test für Medizinische Studiengänge in Deutschland

  • Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (Anmeldung und Information für die Schweiz)
  • Anmeldung zum Medizinstudium und Informationen für Österreich
  • Eignungstest für das Medizinstudium in der Schweiz und in Österreich (Wien, Innsbruck)
  • Chirurgisches eLearning-Angebot der Charité für Medizinstudenten
  • Das Portal fürs Medizinstudium
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