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Vertragsarzt



Vertragsarzt (umgangssprachlich: Kassenarzt) ist jeder im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassene oder ermächtigte Arzt. Organisiert ist das Vertragsarztwesen jeweils in der sog. Kassenärztlichen Vereinigung, den KVen, von denen es in Deutschland insgesamt 23 gibt. Diese beziehen sich regional jeweils auf Landesebene, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, wo es zwei KVen gibt, die KV Nordrhein sowie die KV Westfalen-Lippe. Auf Bundesebene sind die KVen wiederum in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Berlin, organisiert.

Früher wurde zwischen Vertragsärzten und Kassenärzten unterschieden; Vertragsärzte waren für den Ersatzkassenbereich zugelassen, Kassenärzte für den Primärkassenbereich. Diese Unterscheidung wurde vom Gesetzgeber jedoch im Zuge einer der Reformen des Gesundheitswesens aufgegeben.

Der Vertragsarzt kann allein, in Praxisgemeinschaft, in Gemeinschaftspraxis, in Teilgemeinschaftspraxis oder als freiberuflicher Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum tätig werden. Angestellte Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren haben keinen Vertragsarztstatus, sind aber, da sie im Arztregister eingetragen sein müssen, Mitglied der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Vertragsarzt kann nur werden, wer einen Facharzttitel erworben hat.

Insgesamt wird mit einem Vertragsarztmangel in Zukunft gerechnet, da innerhalb von fünfzehn Jahren 78.000 niedergelassene Ärzte aus Altersgründen einen Nachfolger suchen werden und viele Medizinstudenten sich für andere Arbeiten als die am kranken Menschen entscheiden. (Stand 2005)

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