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Anästhesiepfleger



Fachgesundheitspfleger, (Fachkrankenpfleger) für Anästhesie und Intensivpflege sind Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, die nach einer Weiterbildungsmaßnahme in der Anästhesie arbeiten.

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung

Um als Pfleger/in in der Anästhesie arbeiten zu können, benötigt man eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in- frühere Berufsbezeichnung Krankenschwester/Krankenpfleger. Nach entsprechender Erfahrung (mindestens 2 Jahre, davon 6 Monate auf einer Intensivstation, besteht die Möglichkeit, eine 2jährige, berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum Fachgesundheits- und KrankenpflegerIn für Intensivpflege und Anästhesie zu absolvieren. In den meisten Bundesländern erfolgt eine zweite staatliche Examinierung. Der Begriff Fachkrankenpfleger ist demnach eine geschützte Berufsbezeichnung.

Geschichte

Bis in die 60er Jahre des 20. Jhds wurde die Narkose von den Operateuren selbst oder von Krankenschwestern oder Medizinstudenten unter deren Aufsicht geführt. In den 50er Jahren kamen erste Forderungen nach speziellen Fortbildungen für "Narkoseschwestern" auf, die anfang der 60er in einzelnen Krankenhäusern (Freiburg im Breisgau, München, Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz) nach unterschiedlichen Richtlinien angeboten wurden. Kurz zuvor gab es in Deutschland den ersten Facharzt für Anästhesie. 1964 begann in Mainz die erste systematische Fachweiterbildung über zwei Jahre.

Aufgaben

In einem OP-Saal arbeiten je ein Anästhesist (Narkosearzt) und ein/e Anästhesiepfleger/in als Team zusammen. Dabei besteht die Arbeit der Pflegekraft in der Vorbereitung und Assistenz. Dies beinhaltet die Vorbereitung und regelmäßige Überprüfung der Narkosegeräte, der Überwachungsmonitore und anderer Überwachungsgeräte, Vorbereitung der Narkosemittel und weiterer benötigter Medikamente.

Vor der Narkoseeinleitung werden die Patienten von der Pflegekraft an die Überwachungsgeräte angeschlossen, es wird ein venöser Zugang für Infusionen gelegt. Die Narkoseeinleitung selbst, die Aufrechterhaltung und die Ausleitung sind ärztliche Aufgaben, bei der die Pflegekraft assistiert.

Eine weitere Aufgabe ist die Lagerung auf dem Operationstisch für die grundsätzlich der Arzt verantwortlich ist (während der Narkoseeinleitung der Anästhesist, ab OP-Beginn der Operateur), die üblicherweise jedoch an das entsprechende Pflegepersonal delegiert wird.

Des Weiteren ist der Anästhesiepfleger neben dem Anästhesisten verantwortlich für die Übergabe des Patienten an den Aufwachraum (welcher entweder ebenfalls vom Anästhesie- oder vom Intesivpflegepersonal besetzt ist), die Nachbereitung des Anästhesiearbeitsplatzes und der hygenisch korrekten Wiederaufbereitung verwendeter Materialien.

Im Aufwachraum werden die Patienten je nach Art der Operation noch bis zu mehrere Stunden mit Hilfe des Überwachungsmonitors engmaschig überwacht, bis sie wieder auf die Station zurückverlegt werden.

Weitere Tätigkeiten des Anästhesiepflegers sind die Übernahme und Betreuung schwerstverletzter Patienten im Schockraum, die in einigen Häusern aber auch vom Intensivpflegepersonal übernommen wird. Des Weiteren werden hausinterne Reanimationen vom Anästhesiepflegepersonal mitbetreut.

Zukunftsaussichten

Seit kurzem gibt es in Halle/Saale und Frankfurt/Main Pilotprojekte, Anästhesietechnische Assistenten (ATA) auszubilden, die jedoch nicht dem Pflegeberuf zugerechnet werden.

Im HELIOS-Kliniken Konzern existiert seit 2004 eine interne, einjährige Weiterbildung für AnästhesiepflegerInnen zum Medizinischen Assistent für Anästhesie (MAfA). Am 9. März 2007 meldet der MDR, HELIOS habe das Programm beendet. In der Meldung des MDR wurde von einem "stark umstrittenen Programm zur Organisation von Narkosen" gesprochen und auf einen bisher ungeklärten Vorfall verwiesen. Es heißt: "Vor anderthalb Jahren hatte ein Abiturient bei einer Routine-Operation am Helios-Klinikum Erfurt einen Herzstillstand erlitten. Sein Hirn wurde dabei schwer geschädigt. Bei der Narkose war ein MAfA eingesetzt. Helios bestreitet jedoch einen Zusammenhang." Ebenfalls am 9. März 2007 gibt die HELIOS Kliniken GmbH eine neue "Konzernregelung Anästhesie" bekannt, mit der die Ärzte angewiesen werden, den MAfA nicht über den durch die ärztlichen Fachgesellschaften vorgegebenen Rahmen hinaus einzusetzen.

Beide Ansätze sind umstritten, da sie das Konzept der Parallelnarkose beinhalten, d.h. für jeden Patienten ist ein ATA/MAfA zuständig. Der Anästhesist kommt aber nur zur Narkoseeinleitung, Ausleitung und bei Problemen hinzu, so dass er mehrere Narkosen gleichzeitig betreuen kann. Diese personal- und somit kostensparende (und im europäischen Ausland übliche) Praxis wird von den Berufsverbänden der Anästhesisten, der DGAI (Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin) und BDA (Berufsverband Deutscher Anästhesisten) in der Münsteraner Erklärung zur Parallelnarkose aus rechtlichen und qualitativen Gründen klar abgelehnt.

Siehe auch

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Anästhesietechnischer Assistent
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Anästhesiepfleger aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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