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Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit



Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) ist ein ehrenamtliches Gremium, das gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf mögliche Risiken für den Menschen, Tiere und die Umwelt prüft und Stellungnahmen dazu abgibt. Sie bewertet die Sicherheit von gentechnischen Arbeiten und Anlagen sowie die Sicherheit von Freisetzungen und dem Inverkehrbringen von GVO. Sie wurde im Februar 1978 gegründet, um den Schutz vor Gefahren durch in vitro neu kombinierte Nukleinsäuren einzuschätzen. 1990 trat das Gentechnikgesetz (GenTG) in Kraft, in dem die ZKBS gesetzlich verankert wurde [1].

2004 wurde die ZKBS in zwei Ausschüsse aufgeteilt, den „Ausschuss für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen“ und den „Ausschuss für Freisetzungen und Inverkehrbringen“. In ersterem findet die Risikobewertung von Mikroorganismen und die Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten durch sechzehn verschiedene Personen statt, letzterer bewertet die Sicherheit von Freisetzungen und Inverkehrbringen von GVO und besteht aus sechs Personen.

Die Ausschüsse der ZKBS geben Stellungnahmen gegenüber den zuständigen Landesbehörden ab. Sie werden im Bundesanzeiger und auf den Seiten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Internet veröffentlicht. Die ZKBS-Mitglieder und Stellvertreter werden vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft für die Dauer von drei Jahren berufen.

Quellen

  1. [1] Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (PDF)
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Zentrale_Kommission_für_die_Biologische_Sicherheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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