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Tragsessel



  Unter einem Tragsessel bzw. Tragestuhl versteht man im Rettungsdienst und Krankentransport ein Hilfsmittel zum Transport von Patienten, die selbst nicht gehfähig sind, aber auch nicht liegend auf einer Trage transportiert werden sollen.

Der Tragsessel verfügt vorne und hinten über Griffe, um von zwei Personen getragen zu werden, sowie über Räder für den Transport auf ebenem Grund.

Die im Krankentransport verwendeten Tragsessel können im Fahrzeug verankert werden und verfügen über entsprechende Rückhaltesysteme (Sicherheitsgurte), um während der Fahrt als vollwertige Sitzplätze zu dienen. Dadurch kann der Patient von der Wohnung bis zur Behandlung im Sessel verbleiben.

Im Rettungsdienst sind aus Platzgründen häufig keine Patienten-Sitzplätze im Fahrzeug vorgesehen, der Patient muss auf der Trage liegend transportiert werden. Um den Transport zum Fahrzeug, etwa durch enge Stiegenhäuser, einfacher zu gestalten, wird in diesem Fall ein klappbarer Zutragestuhl verwendet. Der Patient muss dann aber im Fahrzeug auf die Trage umgelagert werden.

Es gibt auch Tragen bzw. Schaufeltragen, die durch ausgeklügelte Konstruktionen in einen Zutragestuhl umgebaut werden können. Umgekehrt ist es bei manchen Tragsesseln möglich, durch Umlegen der Rückenlehne eine behelfsmäßige Liegemöglichkeit zu schaffen.

Eine weitere Bedeutung des Begriffes Tragsessel war in früherer Zeit Sänfte.

 
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