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Schwangerschaftskonfliktberatung



Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist nach deutschem Recht gem. § 219 StGB erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Einzelne rechtliche Regelungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland finden sich im Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten. Damit eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss die Beratungsstelle eine staatliche Anerkennung haben, die in der Regel vom Sozialministerium des Landes erteilt wird. Das Bundesverfassungsgericht verlangt zudem, dass die Konfliktberatung organisatorisch getrennt sein muss von den Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, damit keine unzulässige Verquickung von Beratung und finanziellem Interesse möglich ist.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst:

  • Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen
  • Medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs
  • Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Erläuterung der Rechtsgrundlage

Siehe auch

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
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