Meine Merkliste
my.bionity.com  
Login  

Quecksilber(II)-sulfat



Strukturformel
Keine Strukturformel vorhanden
Allgemeines
Name Quecksilber(II)-sulfat
Andere Namen

Merkurisulfat, Mercury sulfate (engl.)

Summenformel HgSO4
CAS-Nummer 7783−35−9
Kurzbeschreibung weißes Pulver
Eigenschaften
Molare Masse 296,68 g·mol−1
Aggregatzustand fest
Dichte 6,47 g·cm−3[1]
Schmelzpunkt Zersetzung bei 450 °C[1]
Siedepunkt nicht anwendbar
Dampfdruck

nicht anwendbar

Löslichkeit

Zersetzung in Wasser

Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I
Umweltgefährlich
N
Umwelt-
gefährlich
[2]
R- und S-Sätze R: 26/27/28-33-50/53[2]
S: (1/2-)13-28-45-60-61[2]
MAK

0,1 mg/m3[1]

WGK 3 (stark wassergefährdend) [1]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Quecksilber(II)-sulfat hat ist eine chemische Verbindung des Schwermetalls Quecksilber der Summenformel HgSO4. Bei Erhitzung auf etwa 450 °C oder starkem Licht zersetzt sich der Stoff und bildet elementares Quecksilber und Schwefeloxide. Wie die Verbindung selbst sind diese äußerst giftig und sollten deshalb nicht eingeatmet werden.

Inhaltsverzeichnis

Eigenschaften

Quecksilber(II)-sulfat ist ein weißes, nicht brennbares Pulver. Bei seiner Zersetzungstemperatur von 450 °C erglüht es und zerfällt in seine Bestandteile, Quecksilber und verschiedene Schwefeloxide. Die Verbindung ist nicht sehr stabil und reagiert äußerst heftig mit Salzsäure.

Verwendung

Quecksilber(II)-sulfat wird als Katalysator bei der Produktion von Acetaldehyd aus Ethin und Wasser. Dabei entsteht Methylquecksilber als Nebenprodukt.

Sicherheitshinweise

Quecksilbersulfat ist sowohl für Tiere, als auch für den Menschen ein giftiger Stoff. Quecksilbersulfat ist ein Umweltgift und darf nicht auf normalem Wege entsorgt werden, da es besonders für Gewässer und deren Bewohner eine Bedrohung darstellt.

Quellen

  1. a b c d Eintrag zu CAS-Nr. 7783-35-9 in der GESTIS-Stoffdatenbank des BGIA, abgerufen am 16.8.2007 (JavaScript erforderlich)
  2. a b c Nicht explizit in RL 67/548/EWG, Anh. I gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Anorganische Quecksilberverbindungen mit Ausnahme von Quecksilber(II)sulfid (Zinnober) und der namentlich in diesem Anhang bezeichneten“
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Quecksilber(II)-sulfat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Ihr Bowser ist nicht aktuell. Microsoft Internet Explorer 6.0 unterstützt einige Funktionen auf ie.DE nicht.