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Praktischer ArztPraktischer Arzt respektive Praktische Ärztin (kurz „Praktiker“) sind veraltete Berufsbezeichnungen für niedergelassene Ärzte, die einen Universitätsabschluß im Fach Medizin besitzen, jedoch keine weitere Facharzt-Ausbildung. Im Zuge der Harmonisierung des EU-Rechts wurde die Bezeichnung bei der Umsetzung der Richtlinie 93/16/EWG abgeschafft und durch den „Facharzt für Allgemeinmedizin“ beziehungsweise „Facharzt für Innere- und Allgemeinmedizin“ abgelöst. In Deutschland ist die Niederlassung als Kassenarzt nur mit Facharzt-Weiterbildung möglich. Ärzte, die vor dem 1. Januar 2003 die Bezeichnung „Praktischer Arzt“ oder „Praktische Ärztin“ führten, dürfen sie weiterführen. Produkt-HighlightIn der Schweiz ist „praktischer Arzt“ der Minimaltitel für Fachärzte und kann nach 2-jähriger Weiterbildung erworben werden. Siehe auch |
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Praktischer_Arzt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |