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Präventionsgesetz



Zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland soll ein Präventionsgesetz beitragen, zu dem im September 2004 Bund und Länder gemeinsame Eckpunkte vorgelegt haben. Diese Eckpunkte sind bindende Vorgaben, die das zukünftige Gesetz zu berücksichtigen hat.

Mit dem Präventionsgesetz wird die primäre Prävention neu geregelt. Das Präventionsgesetz wird

  • die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung und die soziale Pflegeversicherung (soziale Präventionsträger) zur Finanzierung der Prävention verpflichten
  • festlegen, das die im Gesetz genannten sozialen Präventionsträger insgesamt 250 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen muss
  • die Erarbeitung von Präventionszielen verbindlich festlegen
  • die Gründung einer Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung festschreiben
  • die Finanzverteilung der für Prävention zur Verfügung stehenden Mittel auf die Ebenen des Bundes, der Länder bzw. Regionen und der Sozialversicherungsträger regeln
  • Vorkehrungen zur Sicherung der Qualität der Maßnahmen treffen.

Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2005 einen Gesetzentwurf verabschiedet (BT-Drucksache 15/4671), der von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden sollte. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes hat am 18. Februar 2005 im Bundestag stattgefunden. Die Verabschiedung des Gesetzes wurde für Mitte 2005 angestrebt. Es sollte dann unmittelbar in Kraft treten, wobei Übergangsfristen, die den sozialen Präventionsträgern Zeit für notwendige Umstellungen geben, vorgesehen waren. Die Finanzwirksamkeit war im Gesetz auf den 1. Oktober 2005 festgelegt. Vollumfänglich sollte das Gesetz am 1. Januar 2008 wirksam werden.

In einer Plenumssitzung am 18. März 2005 hat der Bundesrat auf Antrag des Freistaates Sachsen eine Stellungnahme verabschiedet, die besagt, dass die Bundesregierung den Gesetzentwurf überarbeiten soll. Dies betrifft die nach Meinung Sachsens (unnötige) Bürokratie, die mit einer Einrichtung einer Stiftung "Prävention und Gesundheitsförderung" verbunden sei. Ferner besagt die Stellungnahme, dass die finanziellen Konsequenzen, die das Präventionsgesetz hinsichtlich der Schaffung von neuen bürokratischen Strukturen in den Ländern habe, offengelegt werden sollen.

In der gleichen Sitzung des Bundesrates hat Thüringen erfolgreich einen Antrag verabschiedet, durch den Jena als Sitz der Stiftung "Prävention und Gesundheitsförderung gefordert wird.

Die Bundesregierung hat auf die Stellungnahme des Bundesrates im Rahmen einer Gegenäußerung geantwortet. Fallen die Antworten nicht befriedigend aus, kann der Bundesrat das Gesetz ablehnen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Lehnt der Bundesrat das Gesetz ab, hat auch die Bundesregierung das Recht, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Letztendlich trifft der Bundesrat bei diesem zustimmungspflichtigen Gesetz die Entscheidung.

Der Bundestag hat am 22. April 2005 mit den Stimmen der rot-grünen Koalition gegen die Stimmen der Opposition das Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2005 mehrheitlich beschlossen, den Vermittlungsausschuss (VA) anzurufen. Der VA hat zuletzt in seiner Sitzung am 29. Juni 2005 beschlossen, das Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention zu vertagen. Damit kann das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden und fällt der Diskontinuität zum Opfer. Angesichts der Übereinstimmung in den verschiedenen politischen Lagern über die grundsätzliche Notwendigkeit des Ausbaus der Prävention in Deutschland, besteht die Aussicht, dass das Vorhaben in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen wird.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 thematisiert das Thema Präventionsgesetz erneut. Es wird somit in der laufenden Legislaturperiode einen neuen Anlauf geben, mit Hilfe eines Präventionsgesetzes, die Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung auszubauen. Nach wie vor ist es Ziel, die Kooperation und Koordination der Prävention sowie die Qualität der Maßnahmen zu verbessern. An der Notwendigkeit der Formulierung von (nationalen) Präventionszielen wird festgehalten. Neu ist die Betonung der Verpflichtung von Bund und Ländern ergänzend zu den Sozialversicherungsträgern weiterhin ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Bis Ende Februar 2006 sollen die Kritiker des bisherigen Entwurfs (CDU-Bundestagsfraktion) ihre Vorstellungen konkretisieren. Ab März 2006 wird dann ein neues Verfahren beginnen. Dies - so die Hoffnung - soll dann noch im Jahre 2006 abgeschlossen werden. Die Bundesgesundheitsministerin hat allerdings im Februar 2006 mitgeteilt, dass mit einem neuen Anlauf zu einem Präventionsgesetz erst 2007 zu rechnen ist. Die "Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006" (Stand: 29. Juni 2006) bestätigen in Punkt 11. Prävention, dass ein Präventionsgesetz vorgesehen ist. Auch in den Entwürfen zu einem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird die Absicht bekräftigt, ein Präventionsgesetz zu schaffen.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in seinem am 03. Juli 2007 veröffentlichten Gutachten auf die Notwendigkeit, Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken, hingewiesen. In einer Pressemitteilung vom gleichen Tag hat die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nochmals bekräftigt, dass noch in 2007 das Präventiongesetz auf den Weg gebracht werden soll.

Im Oktober 2007 hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Eckpunktepapier für ein Präventionsgesetz vorgelegt, das sich in wesentlichen Teilen an den grundsätzlichen Positionen des Gesetzentwurfs der letzten Legislaturperiode orientiert. Insbesondere wird an der Einrichtung einer Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung festgehalten. Die Aufgabe der Stiftung soll u.a. sein, nationale Präventionsziel zu erarbeiten sowie bundesweite Kampagnen durchzuführen. Diese Positionen stoßen nicht auf die Zustimmung der CDU / CSU-Bundestagsfraktion, die eigene Vorschläge vorgelegt hat (u.a. Einrichtung eine Nationalen Rates für Prävention als Alternative zur Stiftung). Die Gespräche und Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Am 14. November 2007 hat die CDU/CSU Bundestagsfraktion die Verhandlungsrunde verlassen und die Gespräche abgebrochen. dpa meldet, dass die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), der SPD fehlende Kompromissbereitschaft vorgeworfen habe. "Die SPD ist nicht bereit, von den Einheitsstrukturen zur Finanzierung und Durchführung von Prävention abzuweichen und sich auf CDU und CSU zuzubewegen", sagte sie der dpa. Die Union habe daher die Runde verlassen. Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob die Ankündigung von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, noch in 2007 einen Regierungsentwurf vorzulegen, trotzdem umgesetzt wird.

 
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