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Personenschaden



Als Personenschaden wird ein Ereignis mit Todesfolge bzw. Verletzung einer oder mehrerer Personen bezeichnet. Die Vermeidung von Personenschäden bei der Arbeit ist Hauptanliegen des Arbeitsschutzes.

Die Umschreibung ist gebräuchlich bei:

  • Arbeitsplatzunfällen (Im Chemiewerk XY kam es aufgrund einer defekten Dichtung zu einem Personenschaden)
  • Unfällen im Bahnbereich (z. B. Aufgrund eines Personenschadens zwischen Köln und Bonn kommt es derzeit zu Verspätungen) - hierbei handelt es sich oft um einen euphemistisch bekannt gegebenen Suizid
  • Verkehrsunfällen (Unfall mit Personenschaden auf der A8)

Im Versicherungsbereich ist ein Personenschaden durch folgende Eigenschaften beschrieben:

 
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