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PersonenschadenAls Personenschaden wird ein Ereignis mit Todesfolge bzw. Verletzung einer oder mehrerer Personen bezeichnet. Die Vermeidung von Personenschäden bei der Arbeit ist Hauptanliegen des Arbeitsschutzes. Produkt-HighlightDie Umschreibung ist gebräuchlich bei:
Im Versicherungsbereich ist ein Personenschaden durch folgende Eigenschaften beschrieben:
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| Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Personenschaden aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |



