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Notvorrat



Ein Notvorrat ist eine Reserve, die für längerdauernde Notfälle bereitgehalten wird. Notfälle unterschiedlichster Art, vom Ausfall technischer Anlagen, über Unfälle bis hin zu Naturkatastrophen können den massiven Einsatz von Gütern erforderlich machen, die sonst nur wenig benötigt werden, oder die Versorgung mit alltäglichen Bedarfsgütern verringern, bzw. unterbrechen.

Staatliche Vorräte am Beispiel Deutschland

 

Staaten wie Deutschland legen im Rahmen der nationalen Krisenvorräte (als Teil des Zivilschutzes) umfangreiche Reserven an. So besteht die "Zivile Notfallreserve" aus Reis (Lang- und Rundkorn), Hülsenfrüchten (Erbsen und Linsen) sowie aus Kondensmilch und Vollmilchpulver. Sie dient einer Versorgung der Bevölkerung vor allem in Ballungsräumen.

Die so genannte "Bundesreserve Getreide" besteht aus Brotgetreide (Weizen) und Hafer. Sie dient der Aufrechterhaltung der Mehl- und Brotversorgung. Auf Grund der erforderlichen Weiterverarbeitung werden diese in der Nähe von Mühlen gelagert.

Das Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG) dient der Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte mit land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen im Spannungs- und Verteidigungsfall sowie im NATO-Bündnisfall. Auf Grund der Katastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 wurde das Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) erlassen. Es ist anwendbar bei sonstigen Versorgungskrisen.

Private Vorräte

Das Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt eine allgemeine Empfehlung zur freiwilligen privaten Bevorratung heraus, die für einen Schutz in einer Vielzahl von Szenarien gedacht sind und die jedem Haushalt bzw. jeder Person eine Richtschnur für den Umfang der Selbstschutzmaßnahmen geben sollen. Diese Empfehlung ist auf Lebensmittelvorräte für 1-2 Wochen angelegt. Sie orientiert sich an Lebensmitteln, die auch ohne Kühlung lange haltbar und kalt genießbar sind. Daneben macht sie Richtangaben für Getränkevorräte, für die Situation, dass im Katastrophen- oder auch Verteidigungsfall die Wasserversorgung zusammenbrechen oder das Trinkwasser verseucht sein sollte. Zudem gibt sie Empfehlungen für die Lagerung und Kochgelegenheit. Außerdem werden Vorgaben gemacht zu Hygieneprodukten, Hausapotheke, Energieträgervorrat, Notgepäck für den Fall der Evakuierung, vorsorglichen Sicherheitskopien und Aufbewahrung von wichtigen Dokumenten und zu einer Brandschutzausrüstung.

  Nachdem das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Internet dazu aufgerufen hatte, einen Notvorrat an Lebensmitteln anzulegen, entstand im September 2004 folgende Diskussion:

Dazu die ehemalige Verbraucherministerin Renate Künast:

"Es ist äußerst ratsam, stets einen Nahrungsmittelvorrat für einen Zeitraum von 14 Tagen im Haus zu haben. So stehen Sie und Ihre Familie in einem Notfall nicht mit leerem Magen da!"

Das Bundesministerium des Innern:

"Wir sehen ganz bewusst davon ab, den Bürgern eine Vorratshaltung zu empfehlen." Innenminister Otto Schily zu seinen Mitarbeitern: "Wir dürfen uns nicht von der Terror-Bedrohung die Lebensfreude verderben lassen."

Der FDP-Abgeordnete Hans-Michael Goldmann:

"Künasts Anweisungen sind abenteuerlich, so stellt sich Klein Fritzchen den Notfall vor. Einem Szenario wie dem 11. September kann man nicht mit privaten Notrationen begegnen – da muss der Staat helfen."

Siehe auch

  • Katastrophenschutz
  • Zivilschutz
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  • Vorratshaltung
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Notvorrat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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