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Luftembolie



Klassifikation nach ICD-10
T79.0 Luftembolie (traumatisch)
T80.0 Luftembolie nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken
T81.7 Gefäßkomplikationen nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert
Luftembolie nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert
O08.2 Embolie nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
Luftembolie
O88.0 Luftembolie während der Gestationsperiode
ICD-10 online (WHO-Version 2006)

Luftembolie bezeichnet ein Eindringen von Luft in den venösen Blutkreislauf, genauer gesagt den partiellen oder ganzen Verschluss der Lungenarterien.

Inhaltsverzeichnis

Ursache

Eine Luftembolie entsteht, wenn Luft (ein Sonderfall einer Gasembolie) in die Blutbahn gelangt.

Eine offene Verbindung zwischen einer Vene und Außenwelt, sofern ein negativer Venendruck vorliegt, genügt für das Zustandekommen. Da in den peripheren Körpervenen normalerweise kaum eine solche Bedingung vorliegt, sind Komplikationen bei einfachen Handlungsfehlern bei intravenösen peripheren Verweilkanülen im Krankenhaus selten.[1] Anders sehen die Druck- und damit Gefährdungsverhältnisse bei Zentralvenen- und venösen Portkathetern aus, denn herznah ist ein pulssynchroner Unterdruck zu verzeichnen. Zur Umwelt offene Zentralvenenkathetersysteme können daher tödlich sein. Die Verwendung von Schraub- (Luer-Lock) anstelle Steckverbindungen (Record) und Personalschulung haben eine Luftembolie auf diese Weise selten werden lassen.

Auch Druckinfusionen, wie sie zum Beispiel bei Herzkatheteruntersuchungen eingesetzt werden, können bei mangelhafter Entlüftung des Schlauchsystems zu einer tödlichen Luftembolie führen, da hier mit hohem Druck mehrere Milliliter Luft direkt ins Herz bzw. die Herzkranzgefäße gedrückt werden können. Bislang gibt es keine technische Lösung für dieses Problem, so dass die Aufmerksamkeit des Personals den einzigen Schutz darstellt. [2][3]

Jedoch führt nicht jedes Eindringen von Luft in das venöse System automatisch zu einer Embolie. Die tödliche Luftmenge wird anhand von Kasuistiken zwischen 10 und 100 ml angegeben. Im Blut lösliche Gase wie unter anderen CO2 haben naturgemäß höhere Grenzwerte.
Die tödliche Menge an Luft lässt sich aufgrund der Löslichkeit nach der Formel 0.4ml pro KG Körpergewicht pro Minute abschätzen. Ein Mensch mit 70kg Körpergewicht kann also das Eindringen von bis zu 28ml Luft überleben, was einem kompletten Schlauch eines Infusionssystems entspricht.

Die Furcht vor einer Luftembolie ist historisch mit der Schilddrüsenchirurgie (mögliche Halsveneneröffnung) verbunden, als man noch keine Intubationsnarkose kannte, die mit gänzlich veränderten pulmonalen Druckwerten und damit erhöhten Venendrücken einhergeht. Man schützte sich in diesem Fall durch eine leichte Kopftieflagerung auf dem Operationstisch (Kocher).

Die Luftembolie ist bezüglich der Ursache (Gas) mit der Caissonkrankheit und bezüglich ihrer Folge für das Herz mit der Lungenembolie verwandt.

Symptome

Die Anzeichen einer Luftembolie sind weitgehend identisch mit denen einer Lungenembolie, also

  • Schmerzen beim Atmen
  • starker Husten
  • stark beschleunigte Atmung (Tachypnoe)
  • Synkopen
  • Angstzustände und Panik bis hin zur Todesangst aufgrund der gefühlten Atemnot
  • starkes Schwitzen (Hyperhidrosis)

Therapie

Bei den vorliegenden Symptomen müssen sofort Intensivmassnahmen durch Notfallmedizin oder notärztliche Behandlung eingeleitet werden, weil es sonst kaum Überlebenschancen gibt. Die durch das venöse System zum Lungenkreislauf geführte Luft blockiert die Lungenarterien, sodass eine Herzpunktion durchgeführt wird, um die Luft unter Umgehung des Kreislaufs abzulassen. Reicht die Zeit, verwendet man einen Rechtsherzkatheter. Falls keine Aussicht auf eine schnelle Realisierung der zwei oben genannten Therapien möglich ist, kann man als Ultima ratio eine Reanimation nach dem klinischen Tod des Patienten erstreben.

Referenz

  1. Joachim Gabka: Injektions- und Infusionstechnik : Praxis, Komplikationen und forensische Konsequenzen.4. Aufl., De Gruyter, Berlin 1988. ISBN 3-11-011000-8
  2. 'Türk E, Schulz N, Püschel K: Luftembolie bei Durchführung einer Koronarangiographie. Rechtsmedizin 2007;17(4):215-217'
  3. 'Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):Luftembolien durch Kontrastmittelinjektoren. Meldung vom 18.09.2007; Referenz-Nr.: 2198/04'
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Luftembolie aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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