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Lärmschwerhörigkeit



Unter Lärmschwerhörigkeit (NIHL = Noise Induced Hearing Loss) versteht man eine durch chronische Lärmeinwirkung (meist im Beruf) entstandene Schallempfindungsschwerhörigkeit. Sie zählt damit zu den Schalltraumen.

Temporary Threshold Shift

Wenn Lärm hoher Intensität [> 85 dB(A)] auf das Ohr einwirkt, führt dies schon nach Stunden zu einer Hörstörung (Hörermüdung = temporärer Hörschwellenschwund = temporary threshold shift = TTS). Diese Hörstörung ist jedoch reversibel, im Verlauf von Stunden oder Tagen kommt es wieder zur Normalisierung der Hörschwelle. Die Dauer der Erholungszeit ist abhängig vom Ausmaß der TTS.

Lärmschwerhörigkeit

Wirkt Lärm hoher Intensität [> 85 dB(A)] lange Zeit, d. h. über Jahre täglich mehrere Stunden, auf das Hörorgan ein, so kommt es zu einer bleibenden und irreversiblen Schädigung des Gehörorganes (permanent threshold shift = PTS = Lärmschwerhörigkeit).

Ort der Schädigung sind die Haarzellen im Corti'schen Organ der Schnecke. Der Untergang der Haarzellen beginnt weitgehend unabhängig von den physikalischen Charakteristiken des schädigenden Lärms in jenem Bereich der untersten Windung der Schnecke (Basalwindung), welcher der Analyse von etwa 4000 Hz entspricht. Von hier breitet sich der Prozess im Laufe der Zeit in beide Richtungen aus. Im Bereich der Schneckenspitze (Apex) kommt es nie zu einer völligen Zerstörung der Haarzellen, eine völlige Taubheit entsteht also als Folge chronischer Lärmexposition nicht. Sehr häufig ist die Lärmschwerhörigkeit mit Tinnitus verbunden, der aber nur selten im Vordergrund der Beschwerden steht.

Die Entwicklung einer Lärmschwerhörigkeit ist abhängig

  • von der Dauer der Lärmexposition,
  • von Pegel und Frequenzspektrum des einwirkenden Lärms,
  • dem Vorhandensein eventueller Lärmpausen während der täglichen Exposition und ihrer Verteilung und
  • von individuellen Faktoren.

Bei einer Schallintensität unter 85 dB(A) ist keine Hörstörung zu erwarten, mit steigender Schallintensität steigt das Risiko einer Schädigung des Gehörorganes und das Ausmaß der zu erwartenden Hörstörung. Bei besonders hohen Schallpegeln ist u. U. schon nach wenigen Jahren eine merkbare Hörstörung die Folge, während bei geringerer Exposition eine solche sich erst in Jahrzehnten entwickelt.

Die Empfindlichkeit des Hörorgans ist für Frequenzen zwischen etwa 1000 und 6000 Hz wesentlich höher als für niederere und höhere Frequenzen.

Kommt es während der täglichen Exposition zu häufigen Unterbrechungen (Lärmpausen), so kann sich das Ohr jeweils wieder erholen, jedenfalls steigt dadurch die Toleranz des Gehörorganes gegenüber Lärm erheblich.

Letztlich ist die individuelle Empfindlichkeit gegen Lärm nicht einheitlich. Nur ein kleinerer Anteil der Lärmexponierten erleidet eine solche Schädigung des Hörvermögens, dass das Sprachverständnis erheblich eingeschränkt wird.

Im Tonaudiogramm findet sich bei der Lärmschwerhörigkeit eine reine Schallempfindungsschwerhörigkeit (Innenohrschwerhörigkeit), die naturgemäß eine rein cochleäre Hörstörung (Haarzellschaden) mit Recruitment ist. Da der schädigende Lärm beide Ohren annähernd gleich trifft, bietet die Lärmschwerhörigkeit ein seitengleiches Bild. Die Lärmschädigung macht sich zuerst in Form einer Senke der Hörschwellenkurve bei etwa 4000 Hz bemerkbar ("c5-Senke"), im weiteren Verlauf wird diese Senke tiefer und breiter und betrifft dann auch niederere und höhere Frequenzen. Im Extremfall führt die Entwicklung zu einer Hochtontaubheit, das Hörvermögen für mittlere oder gar tiefe Töne ist weniger oder gar nicht beeinträchtigt.

Jahre- oder jahrzehntelange Lärmexposition findet sich praktisch nur im Berufsleben. Die Lärmschwerhörigkeit ist daher eine typische Berufskrankheit und als solche entsprechend gesetzlich berücksichtigt. Arbeiter, die einem Lärm von 85 dB(A) Tages-Lärmexpositionspegel oder mehr ausgesetzt sind, müssen sich einer Vorsorgeuntersuchung vor Beginn der Tätigkeit im Lärmbereich (Eignungsuntersuchung) und in regelmäßigen Abständen Überwachungsuntersuchungen unterziehen.

Der Tages-Lärmexpositionspegel (LEX,8h) ist der über die Zeit gemittelte Lärmexpositionspegel bezogen auf eine Achtstundenschicht. Er umfasst alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse. (Definition aus der LärmVibrationsArbSchV - Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung § 2 (2))

Die Verwendung von individuellem Hörschutz (Kapselgehörschutz, vorgeformte oder formbare Gehörschutzstöpsel, Otoplastiken = angepasster Gehörschutz) ist ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 db(A) bzw. Spitzenschalldruckpegel von 137 db(C) [Obere Auslöseschwelle - Lärmbereich] bei beruflicher Tätigkeiten verpflichtend. Der Unternehmer hat ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 db(A)bzw. 135 dB(C) Spitzenschalldruckpegel [Untere Auslöseschwelle] Gehörschutz zur Verfügung zu stellen und eine freiwillige Vorsorgeuntersuchung "Lärm" anzubieten.

Bei beruflicher oder privater Lärm-Exposition ist die Verwendung von Gehörschutz dringend zu empfehlen.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Lärmschwerhörigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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