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Franz Lucas



Franz Bernhard Lucas (* 15. September 1911 in Osnabrück; † 7. Dezember 1994) war ein deutscher KZ-Arzt.

Lebenslauf

Nach Schulbesuch in Osnabrück und Meppen bestand er in Meppen 1933 das Abitur. Er studierte vier Semester Philologie in Münster, sein Medizinstudium absolvierte er in Rostock und 1942 in Danzig, wo er im selben Jahr zum Dr. med. promovierte.

Von Juni 1933 bis September 1934 war er Mitglied in der SA, seit 1. Mai 1937 in der NSDAP und seit 15. November 1937 in der SS (Mitglieds-Nr. 350030) , zuletzt im Rang eines SS-Obersturmführers. 1942 erhielt Lucas eine zweimonatige Ausbildung im Rahmen eines Führeranwärterlehrgangs bei der SS-ärztlichen Akademie der Waffen-SS in Graz.

Danach war er Truppenarzt in Nürnberg und Belgrad. Wegen „defätistischer Äußerungen“ musste Lucas kurzfristig in einer Bewährungseinheit dienen. Mit Schreiben vom 27. September 1943 wurde er zum 1. Oktober 1943 zum Führungshauptamt - Amtsgruppe D - Sanitätswesen der Waffen-SS Berlin beordert. Zum 15. Dezember 1943 erfolgte die Versetzung zum von Enno Lolling geleiteten Amt D III für Sanitätswesen und Lagerhygiene des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamts (WVHA) in Oranienburg.

Von Dezember 1943 bis 1944 war als Lagerarzt im KZ Auschwitz I sowie im KZ Auschwitz-Birkenau tätig. Weitere Einsätze folgten im KZ Mauthausen 1944, KZ Stutthof 1944, KZ Ravensbrück 1945 und im KZ Sachsenhausen, dort bis zu seiner Flucht im März 1945.

Sein Kollege in Ravensbrück Percy Treite sagte über ihn aus:

„Dr. Lucas stand nicht unter meiner Verantwortung, er nahm an Selektionen für die Gaskammer und an Erschießungen teil. Nach Meinungsverschiedenheiten mit Dr. Richard Trommer ging er nach Sachsenhausen und wurde als Strafe durch alle Lager in Deutschland geschickt.“

Als Grund für die Meinungsverschiedenheiten gab Treite an, dass er und Lucas sich geweigert hätten, für die Toten aus dem Jugendschutzlager KZ Uckermark, die sie nie gesehen hätten, amtliche Totenscheine auszustellen und zu unterschreiben. Des Weiteren sei er - Treite – bei den ersten Erschießungen anwesend gewesen, danach habe er seine Teilnahme verweigert und Lucas habe einspringen müssen. Aber auch der habe sich nach ein paar Tagen geweigert.

Unmittelbar nach Kriegsende entging Lucas einem Entnazifizierungsverfahren und erhielt sofort eine Anstellung am Stadtkrankenhaus Elmshorn, zunächst als Assistenzarzt, dann als Oberarzt und schließlich als Chefarzt der Gynäkologischen Abteilung. Nach Bekanntwerden der gegen ihn erhobenen Vorwürfe verlor er 1963 seine Anstellung und arbeitete in einer Privatpraxis.

Auschwitz-Prozess

Während der Gerichtsverhandlung im 1. Auschwitz-Prozess 1963-1965, die Lucas teilweise in Untersuchungshaft verbrachte, leugnete er zunächst, Selektionen durchgeführt zu haben, ebenso bestritt er, das Zeichen zum Einsatz des Zyklon B in den Vergasungskammern gegeben und die Ermordung überwacht zu haben. Zeugenaussagen widersprachen dieser Darstellung.

Bei zunehmend ungünstigem Prozessverlauf gab Lucas nunmehr zu, an vier Selektionen beteiligt gewesen zu sein, dabei aber gegen seine Überzeugung und auf Befehl gehandelt zu haben.

Das Schwurgericht in Frankfurt am Main verurteilte ihn am 20. August 1965 wegen Beihilfe zu gemeinschaftlichem Mord in mindestens 1.000 Fällen während mindestens vier Selektionen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Am 26. März 1968 wurde Lucas aus der Haft entlassen. Im Revisionsurteil vor dem Bundesgerichtshof vom 20. Februar 1969 wurde ein neuer Prozess angeordnet. Über die Frage nach dem „Zwang an der Rampe“ von Auschwitz müsse aufgrund des im Prozess dargestellten positiven Charakterbildes von Lucas neu nachgedacht werden. Am 8. Oktober 1970 wurde er freigesprochen. Hierbei spielte eine Rolle, dass viele Häftlinge durchweg positiv über Lucas sprachen, während die Aussagen, die zu seiner Verurteilung führten, auf Hörensagen basierten.

Lucas sei zwar „an der Vernichtung von Menschen beteiligt“ gewesen, habe aber „nicht mit Täter-, sondern nur mit Gehilfenwillen“ gehandelt, hieß es unter Berufung auf den so genannten „Putativ-Notstand“ nach § 52 StGB. Ihn könne deshalb „kein Schuldvorwurf im strafrechtlichen Sinne“ treffen.

Von 1970 bis zum 30. September 1983 arbeitete er wieder in eigener Privatpraxis und verstarb am 7. Dezember 1994.

Literatur

  • Silke Schäfer: Zum Selbstverständnis von Frauen im Konzentrationslager. Das Lager Ravensbrück.. Berlin 2002 (Dissertation als PDF-Datei)
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Franz_Lucas aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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