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Explosionsschutzdokument



Das Explosionsschutzdokument beschreibt die angemessenen Vorkehrungen, um den Explosionsschutz sicherzustellen. Die rechtliche Grundlage bildet der § 6 der Betriebssicherheitsverordnung. Wenn der Betreiber einer Anlage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung) ermittelt hat, dass die Entstehung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, dann hat er für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes zu sorgen. In dem Dokument muss nachgewiesen werden, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind und dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen.

Das Explosionsschutzdokument ist vom Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigen, vor Aufnahme der Arbeit zu erstellen.

Aus dem Explosionsschutzdokument müssen hervorgehen:

  • die Ermittlung der Explosionsgefährdungen und deren Bewertung
  • Aufführung der Vorkehrungen, die getroffen wurden, um Explosionen zu verhindern
  • Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen (Ex-Zonenplan)
  • Einhaltung der Mindestanforderungen nach Abschnitt 4 der BetrSichV.

Die Form des Explosionsschutzdokumentes ist nicht vorgeschrieben. Zum Explosionsschutzdokument können alle relevanten Dokumente hinzugefügt werden, die zur Bewertung einer Explosionsgefahr nützlich sind: Gefahrstoffkataster, Betriebsanleitungen der eingesetzten Geräte nach ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG, Betriebsanweisungen, organisatorische Maßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen, Alarm- und Gefahrenabwehrplan.

Externe Weblinks

  • Informationsportal zum Explosionsschutz
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Explosionsschutzdokument aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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