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Chinolingelb



Strukturformel
Allgemeines
Name Chinolingelb
Andere Namen
  • Dinatrium-2-(2-chinolyl)-indan-1,3-diondisulfonat
  • Chinophthalondisulfonsäure Dinatriumsalz
  • E 104
  • Acid Yellow 3
  • Food Yellow 13
  • CI 47005
Summenformel C18H9NO8S2Na2
CAS-Nummer 8004-92-0
Kurzbeschreibung gelbes bis ockerfarbenes Pulver
Eigenschaften
Molare Masse 477,41 g·mol–1
Aggregatzustand fest
Schmelzpunkt Zersetzung: 150 °C
Löslichkeit

löslich in Wasser: 40 g·l−1 (25 °C), wenig löslich in Ethanol

Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung
R- und S-Sätze R: 22
S: 24/25-28-37-45
LD50

6.000–10.000 mg·kg−1 Körpergewicht (Maus, Ratte)

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Chinolingelb ist ein gelber, wasserlöslicher Chinolin-Farbstoff.

Inhaltsverzeichnis

Chemische Eigenschaften

Chemisch handelt es sich hierbei um Dinatriumsalze der Disulfonate von 2-(2-Chinolyl)indan-1,3-dion, neben Mono- und Trisulfonaten der genannten Verbindung.

Das UV/VIS-Absorptionsspektrum zeigt ein Maximum bei ca. 413 nm und 289 nm (0,001 % in Puffer, pH 5).

Verwendung

Chinolingelb (E104) ist in der EU nur für bestimmte Lebensmittel, in geringen Mengen, als Lebensmittelfarbe zugelassen.[1] In den USA ist Chinolingelb für Lebensmittel verboten.

Es wird für Getränke, Brausen, Süßwaren, Dessertspeisen, Kunstspeiseeis, Kaugummi und Räucherfisch verwendet.

Gesundheitliche Aspekte

Im Tierversuch ergaben sich Hinweise, dass der Grundkörper Chinolin (blau in der Strukturformel eingezeichnet) tumorfördernd wirken kann. Diese Ergebnisse wurden jedoch für Chinolingelb bisher nicht bestätigt.

Bei entsprechend disponierten Menschen – d. h. auf Lebensmittelzusatzstoffe im Allgemeinen empfindlich reagierende Personen (z. B. Allergiker, Neurodermitis-Patienten, etc.) – wird ein Zusammenhang bei der Auslösung von Pseudoallergien und hyperaktivem Verhalten ähnlich einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung vermutet.

Die Erlaubte Tagesdosis (ADI) wurde in der EU mit 10 mg/kg Körpergewicht festgesetzt.

Literatur

  1. Richtlinie 94/36/EG
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Chinolingelb aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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