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Ammoniumdichromat



Strukturformel
Keine Strukturformel vorhanden
Allgemeines
Name Ammoniumdichromat
Andere Namen

Ammoniumbichromat, ammonium bichromicum, Doppeltchromsaures Ammonium, Ammonium dichromate (englisch)

Summenformel (NH4)2Cr2O7
CAS-Nummer 7789-09-5[1]
Kurzbeschreibung leuchtend orangerote Kristalle
Eigenschaften
Molare Masse 252,07g/mol[1]
Aggregatzustand fest
Dichte 2,15 g/cm3[1]
Schmelzpunkt 180 °C (Explosionsartige Zersetzung)[1]
Siedepunkt nicht zutreffend
Dampfdruck

-

Löslichkeit

gut (360 g/l) in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung aus RL 67/548/EWG, Anh. I
Explosionsgefährlich
E
Explosions-
gefährlich
Umweltgefährlich
N
Umwelt-
gefährlich
R- und S-Sätze R: 45-46-60-61-2-8-21-25-26-34-42/43-48/23-50/53
S: 53-45-60-61
LD50

53,75 mg/kg[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Ammoniumdichromat ist ein orangefarbenes Pulver mit der Summenformel (NH4)2Cr2O7.

Inhaltsverzeichnis

Physikalische und chemische Eigenschaften

Auf Grund seiner Zusammensetzung aus einem leicht oxidierbarem Kation (Ammonium) und einem starken Oxidationsteil, dem Dichromat, ist es explosiv und instabil. Allein bei starker Reibung zerfällt es unter heftiger Explosion.

Das bekannteste Experiment zur Zersetzung von kristallinem Ammoniumdichromat ist der Vulkanversuch. Dabei wird ein größerer Kristall oder ein kleines Häufchen oben entzündet. Nach dem Entzünden schreitet die Reaktion unter lebhaftem Glühen, Rauschen (Stickstoffentwicklung) und der Bildung von lockerem graugrünen Dichromtrioxid fort. Das gebildete Dichromtrioxid quillt wie Vulkanasche aus der Reaktionsstelle hervor und bildet so einen Kegel. Die entsprechende Reaktionsgleichung für diese Reaktion lautet:

(NH4)2Cr2O7 -> N2 + Cr2O3 + 4H2O

Insgesamt ist Ammoniumdichromat ein starkes Oxidationsmittel, das mit starken Reduktionsmitteln wie z.B. fein verteilte Metallpulvern, Schwefel, oder Phosphor sehr heftig (explosiv) reagiert (R8).

Wegen seiner ionischen Natur und den in Wasser ausgebildeten Dissoziationsgleichgewichten wirkt das Ammoniumdichromat ätzend (R34).

Toxikologie und Ökotoxikologie

Ammoniumdichromat ist toxikologisch von der EU-Kommission eingestuft als:

Krebserzeugend Kategorie: 2 (R45: Kann Krebs erzeugen.)

Mutagen Kategorie: 2 (R46: Kann vererbbare Schäden verursachen.)

Diese beiden Bewertungen bleiben auch bei Verdünnung bis hinzu 0,1 % bestehen!

Reproduktionstoxisch Kategorie: 2 (R60-61: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und kann das Kind im Mutterleib schädigen.)


Weiterhin ist es als sehr giftig beim Einatmen (R26) und giftig beim Verschlucken (R25) eingestuft. Der Kontakt mit der Haut wird als gesundheitsschädigend (R21) bewertet. Eine weitere Gefahr von Ammoniumdichromat stellt die Möglichkeit einer Sensibilisierung (Allergie) durch Einatmen und Hautkontakt (R42/43) dar.

Ökotoxikologisch gilt es als sehr giftig für Wasserorganismen und kann eine längerfristige schädigende Wirkung auf Gewässer haben (R50/53). In der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS Stand Juli 2005) ist Ammoniumdichromat mit der Kenn-Nummer 290 in die höchste Wassergefährdungsklasse 3 eingestuft. Auf Grund des in der Literatur angegebenen Biokonzentrationsfaktors von 200 - 2000 ist eine Anreicherung in Organismen möglich.

Verwendung

  • In der Fotografie und den Edeldruckverfahren (besonders im Lichtdruck und Gummidruck):

Ammoniumdichromat gerbt unter Lichteinwirkung Gelatine oder andere Kolloide, wodurch diese selbst zur Farbschicht oder aber zum Farbträger werden.

  • In pyrotechnischen Erzeugnissen.
  • Zur Herstellung von Holzschutzmitteln für industrielle Anwendung.
  • Zur Herstellung von Chrom(IV)-oxid für magnetische Datenträger.
  • Zur Herstellung von Katalysatoren für organische Synthesen.

Besondere gesetzliche Regulierungen

Ammoniumdichromat unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung und dem Sprengstoffgesetz. In industriellen Mengen unterliegt es außerdem der Störfallverordnung und dem Wasserhaushaltsgesetz.

Weiterhin bestehen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche (Jugendarbeitsschutzgesetz), sowie für werdende und stillende Mütter (Mutterschutzrichtlinie).

Quellen

  1. a b c d e f Sicherheitsdatenblatt (Merck)
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Ammoniumdichromat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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