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2,5-Dimethoxy-4-bromamphetamin



Strukturformel
Allgemeines
Name 2,5-Dimethoxy-4-bromamphetamin
Andere Namen

DOB

Summenformel C11H15BrNO2
CAS-Nummer 32156-26-6
Kurzbeschreibung weißer, kristalliner Feststoff
Eigenschaften
Molare Masse
Aggregatzustand fest
Dichte 273,1 g·cm−3
Schmelzpunkt 195–196 °C
Löslichkeit

gut löslich in Isopropanol

Sicherheitshinweise
Gefahrstoffkennzeichnung

R- und S-Sätze R: ?
S: ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

2,5-Dimethoxy-4-bromamphetamin (Abk. DOB) ist ein potentes und wirkungsstarkes Halluzinogen. Chemisch gehört es zur Strukturklasse der Amphetamine.

Mit Wirkung vom 1. Februar 1998 wurde die amtliche Bezeichnung von Dimethoxybromamphetamin im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) der Bundesrepublik Deutschland in Brolamfetamin geändert.

Mit der Zehnten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (10. BtMÄndV)[1] vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74) wurde die Bezeichnung des Betäubungsmittels Dimethoxybromamphetamin (DOB) im BtMG an die WHO-Nomenklatur angepasst (10. BtMÄndV Art. 1 Nr. 1 Buchst. b).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

DOB wurde erstmals 1967 synthetisiert. Erste Berichte über die Wirkung und die unerwartet hohe Potenz von DOB erschienen 1971.

Synthese

Ein möglicher Syntheseweg ist in PIHKAL #62 beschrieben. Dort wird 2,5-Dimethoxyamphetamin mit elementarem Brom direkt zu DOB umgesetzt.

Physiologische Eigenschaften

Dosierung

Die wirksame Dosis liegt im Bereich von 1–3 mg, die Wirkdauer ist mit 18–30 Stunden enorm hoch. Die Wirkung setzt erst recht spät ein.

Wahrnehmung

DOB scheint u. a. eine entaktogene Wirkung zu haben und vor allem das Farbempfinden und den Tastsinn zu verstärken.

Biologisch

Untersuchungen mit radioaktiv (Brom-Atom) markiertem DOB zeigen eine interessante Wirkung im Körper. Die Substanz sammelt sich über mehrere Stunden in der Lunge an und erreicht erst später das Gehirn. Dies legt die Vermutung nahe, dass DOB in der Lunge metabolisiert wird und erst das Metabolit wirklich psychoaktiv ist. Dies würde sowohl das späte Einsetzen der Wirkung als auch die extrem hohe Wirkdauer erklären.

Nebenwirkungen

Wie viele andere psychoaktive Substanzen birgt auch DOB die Gefahr der Auslösung einer latenten Psychose (Siehe auch HPPD). Von Konsumenten wurden Tremor und Krämpfe berichtet. Vereinzelt kam es bei starken Überdosierungen zu schweren Vergiftungen, sogar Todesfälle sollen vorgekommen sein. Bei ungünstigen Veranlagungen kann schon eine „normale“ Dosis zu einer kaum mehr kontrollierbaren Wirkung führen.

Rechtsstatus

DOB wurde durch den Suchtstoffkontrollrat der UNO im Schedule I der Konvention über Psychotrope Substanzen eingeführt und ist damit praktisch weltweit illegal.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde DOB mit der ersten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung (1. BtMÄndV)[2] vom 6. August 1984 (BGBl. 1984 I S. 1081) als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel in Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 BtMG[3] aufgenommen.

Quellen

  1. 10. BtMÄndV vom 20. Januar 1998
  2. 1. BtMÄndV vom 6. August 1984
  3. Anlage I zu § 1 BtMG

Literatur

  • Alexander Shulgin, Ann Shulgin: PIHKAL - A Chemical Love Story Transform Press, ISBN 0-96300-960-5
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel 2,5-Dimethoxy-4-bromamphetamin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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