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Übertragung (Geburt)



Die Übertragung bedeutet in der Geburtshilfe die fortgesetzte Schwangerschaft über den erwarteten „üblichen“ Geburtstermin hinaus.

Früher hielt man pauschal alle Schwangerschaften, welche mindestens sieben Tage ohne Anzeichen der beginnenden Geburt überfällig waren, für übertragen. Heute weiß man, dass 8 von 10 Kindern in den 14 Tagen nach dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen. Erst wenn diese zwei Wochen überschritten sind (also ab 42+0 SSW), spricht man von einer Übertragung.

Dabei differenziert man zwischen der seltenen echten Übertragung mit tatsächlich länger dauernder Schwangerschaft und der relativen Übertragung (wenn die Plazenta langsam „aufgebraucht“ ist und das Kind deshalb nicht mehr optimal versorgt wird). Zu einer relativen Übertragung kann es auch schon um den errechneten Termin herum kommen.

Ursache für die echte Übertragung ist eine pathologisch herabgesetzte Erregbarkeit der glatten Muskeln des Uterus.

Ungeachtet der Art der Übertragung steigt die perinatale Sterblichkeit der Kinder an, je länger die Übertragung fortdauert, und zwar wegen der negativen Effekte der zunehmenden Plazentainsuffizienz, vor allem des latenten Sauerstoffmangels der Ungeborenen.

Zur Prophylaxe gibt es die Verfahren der Kardiotokographie (vorgeburtliches kontinuierliches Überwachen der kindlichen Herzfrequenz und der mütterlichen Wehen) und - heute selten - der Amnioskopie (Fruchtwasserspiegelung), so dass bei beunruhigenden Befunden gegebenenfalls schnell die Geburt eingeleitet werden kann.

Ein Neugeborenes, das übertragen wurde, wird als Risikoneugeborenes eingestuft.

Übertragungszeichen (Runge-Zeichen)

Objektive Kriterien für die Diagnose, ob ein Neugeborenes übertragen ist, sind die so genannten Runge-Zeichen:

  1. gelbe Haut, gelbe Eihäute bzw. Nabelschnur;
  2. Waschfrauenhände mit
  3. Abschilfern / Abschälen der Epidermis;
  4. roter Hodensack bzw. rote Schamlippen;
  5. keine Vernix caseosa (Fruchtschmiere, Käseschmiere);
  6. Dystrophie (relativer Entwicklungsrückstand).

Clifford-Syndrom

Als eine Folgeerkrankung der Übertragung (chronischen Plazentainsuffizienz) beim Neugeborenen kann das dreigradige Clifford-Syndrom auftreten:

  • Grad I: keine Käseschmiere, kaum ausgeprägte Fettpolster und Hautatrophie;
  • Grad II: dazu grüne Farbe von Haut und Eihäuten wegen mekoniumhaltigen Fruchtwassers
  • Grad III: Haut in hellem Gelb mazeriert, Fruchtwasser gelb-braun.

Die Prognose ist relativ gut, wenn die Neugeborenenperiode überlebt wird.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Gesundheitsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Übertragung_(Geburt) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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