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Zwei-Klassen-Medizin



Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.


Eine Zwei-Klassen-Medizin (besser: Mehrklassenmedizin) ist ein Gesundheitssystem, in dem die medizinische Versorgung eines Patienten von seiner finanziellen Lage, seinem Versicherungsstatus oder von anderen Faktoren abhängig ist. Besser wäre der Begriff Mehrklassen-Medizin.

Der Begriff Zweiklassenmedizin bezieht sich nicht nur auf den Gegensatz gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung. Wohl noch wichtiger sind unterschiedliche Behandlungen zwischen ärmeren und reicheren Patienten, Frauen und Männern, städtischen und peripheren Regionen, inländischen und ausländischen Patienten und anderen Faktoren. Zwar ist in Deutschland je nach Leistungsanbieter eine unterschiedliche Behandlung von Privatpatienten/Selbstzahlern gegenüber Kassenpatienten möglich, jedoch korrelierte die Lebenserwartung schon immer mit dem sozialen Status, selbst bei gleichem Zugang zu medizinischen Leistungen. Die Unterschiede zwischen bestimmten sozialen Schichten können sich in Form von kürzeren Wartezeiten beim Arzt oder besserer Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus niederschlagen, jedoch auch im besseren Zugang zu medizinischen Leistungen von Patienten in der Stadt im Vergleich zu denen auf dem Land. Ebenso spielt der Zugang zu medizinischen Informationen eine Rolle.

Der Begriff der Zwei-Klassen-Medizin wird häufig von Medien als plakativer Alarmbegriff oder von den Gegnern der beschriebenen Entwicklung als politischer Kampfbegriff verwendet. Stimmen, die die gegenwärtige Entwicklung des Gesundheitssystems befürworten, bestreiten meist das Ausmaß oder sogar die Existenz der Zwei-Klassen-Medizin.

In Deutschland besteht eine Trennung der Beitragssolidarität in zwei Klassen. Wer über der Versicherungspflichtgrenze verdient, oder Beamter oder selbstständig ist, muss sich nicht gesetzlich versichern. Da die GKV-Mitglieder ein höheres Krankheitsrisiko haben, und über ein niedrigeres Durchschnittseinkommen verfügen, ergibt sich eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit. Über den Risikostrukturausgleich besteht eine Beitragssolidarität innerhalb der GKV, während sie für PKV-Versicherte auf die jeweiligen Unternehmen und deren Tarifgruppen begrenzt ist.

Die privat Versicherten werden nach Risiko selektiert und können daher relativ mehr pro Gesundheitsleistung für ihre Versorgung verwenden, was den Anschein erweckt, die PKV wäre leistungsfähiger. Der Staat stützt diese Trennung, indem er das Beihilfesystem für Beamte so organisiert hat, dass es sich für Beamte nicht rechnet, den gesetzlichen Krankenkassen beizutreten. Die anfänglichen Einsparungen bei den Beiträgen reichen jedoch nicht aus, die ständig steigenden Ausgaben (bedingt durch den medizinischen Fortschritt und zahlreiche andere Gründe) zu decken. Ein heute 35-Jähriger kann damit rechnen, dass sich sein Beitrag bis zur Rente mindestens verdreifacht. So rät die Zeitschrift Finanztest, von dem in jungen Jahren im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung eingesparten Geld einen Kapitalstock zu bilden. Dieser müsse so groß sein, dass der privat Versicherte davon im Rentenalter 25 Jahre lang zwei Drittel des Beitrags bezahlen kann. Tue er das nicht, drohe die Gefahr, dass er wegen klammer Kasse in einen billigeren Tarif mit weniger Leistungen und höheren Selbstbehalten wechseln muss oder im Extremfall in den künftigen Basistarif zurückgestuft wird. Denn im Schnitt verdoppeln sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung alle zwölf Jahre.

So bleibt jemandem in Deutschland, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, nur die Wahl zwischen ständig steigenden Beiträgen der privaten Krankenversicherung oder ständig sinkenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zunehmend schwierig wird die genaue Definition einer medizinischen Kernversorgung, da im Zuge der Gesundheitsreformen immer mehr Therapien, Medikamente und Untersuchungen, die die privaten Krankenversicherungen noch bezahlen, nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Kritiker sehen gar den Grundsatz des sozialstaatlichen Gesundheitssystems gefährdet, nach dem jeder Patient zumindest Anspruch auf die medizinisch notwendige Versorgung hat.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Zwei-Klassen-Medizin aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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