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Tierarzt



    Ein Tierarzt oder eine Tierärztin ist ein Absolvent eines Hochschulstudiums der Veterinärmedizin (Tierheilkunde), dessen bzw. deren Beruf nach staatlicher Approbation in der medizinischen Betreuung von Tieren besteht. Nach Abschluss des Hochschulstudiums kann durch Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) der Titel Doctor medicinae veterinariae (Dr. med. vet.) erworben werden.

Das Wesen des tierärztlichen Berufs ist in der Berufsordnung für Tierärzte festgelegt: "Die/der Tierärztin/Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken. Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Die/der Tierärztin/Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere."

Neben dem freien Beruf als niedergelassene Tierärzte („Praxis“) arbeiten sie auch in der Veterinärverwaltung (Landwirtschaft, Kontrolle von Lebensmitteln usw., siehe auch Amtstierarzt) sowie in der Forschung und Lehre.

Die tierärztliche Praxis wird hauptsächlich von der Art der betreuten Tiere bestimmt. Im Bereich der Landwirtschaft sind es vor allem große Nutztiere. Kleintierpraxen im städtischen Bereich betreuen überwiegend kleine Heim- und Haustiere sowie Fische und Vögel. Andere Praxen spezialisieren sich z. B. auf Chirurgie, Labordiagnostik, Pathologie oder Tiergärten. In den letzten Jahren zeichnet sich im Bereich der Kleintier- und Pferdemedizin eine zunehmende Spezialisierung ab. Der Anteil an Tierkliniken steigt stetig. Moderne diagnostische Verfahren wie MRT, CT und Doppler-Sonografie haben sich in den letzten 10 Jahren auch hier etabliert.

Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke leitet sich aus dem Dispensierrecht für praktizierende Tierärzte ab.

In den letzten 10 Jahren ist der Anteil der weiblichen Tierärzte deutlich gestiegen. Er betrug 2003 44,92 Prozent.

Ähnlich wie in der Humanmedizin erheben Tierärzte für ihre Behandlungen Honorare, die in der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) festgelegt sind. Da die wenigsten Tiere über eine Krankenversicherung verfügen, wird dieses Honorar vom Besitzer gezahlt, was im Falle einer schweren Erkrankung des Tieres zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.

Statistik[1]

Am 31. Dezember 2006 waren in Deutschland 34.259 Tierärzte bei den Tierärztekammern gemeldet (Frauenanteil: 48%, steigende Tendenz). 23.773 von ihnen waren tierärztlich tätig (Frauenanteil: 50%). Insgesamt 10.486 waren nicht bzw. nicht mehr tierärztlich tätig. Abzüglich der hier mit eingerechneten Doktoranden und Ruheständlern waren 1.091 Berufskollegen arbeitslos (abnehmende Tendenz), 1.674 übten den Beruf nicht aus und 835 gingen einer anderen Tätigkeit nach.

Dennoch ist das tierärztliche Studium nach wie vor attraktiv. Von Ende 2001 bis Ende 2006 hat die Gesamtzahl der Tierärzte um 3.362 zugenommen. An den veterinärmedizinischen Bildungsstätten waren im Wintersemester 2006/2007 6.522 Studenten immatrikuliert (Frauenanteil: 86%). Im Jahr 2006 legten 888 Studenten die Staatsprüfungen der Fachrichtung Veterinärmedizin in Deutschland ab.

Referenzen

  1. Alle Angaben von der Bundestierärztekammer, http://www.bundestieraerztekammer.de/datei.htm?filename=dtb_sd_statistik_2006.pdf&themen_id=4980
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Tierarzt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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