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Tierarztpraxis



Eine Tierarztpraxis wird von mindestens einem niedergelassenen Tierarzt/Tierärztin geleitet. Sie dient dem Zweck der tierärztlichen Betreuung von Tieren.

Es werden verschiedene Tätigkeitsbereiche der Praxen unterschieden. Eine Großtierpraxis widmet sich der Behandlung landwirtschaftlicher Nutztiere. In einer Kleintierpraxis werden kleine Haus- und Heimtiere einschließlich Ziervögeln, Reptilien und Fischen betreut. Beide Praxisformen sind in einer Gemischtpraxis vereinigt.

Es werden mehrere Praxisformen unterschieden. Eine Einzelpraxis wird von nur einem Veterinärmediziner geführt. In einer Gemeinschaftspraxis liegt die Leitung in den Händen mehrerer Praxisinhaber. Unter einer Praxisgemeinschaft versteht man den zweckorientierten Zusammenschluss (Notdienst, Spezialisierung etc.) von mindestens zwei Tierarztpraxen, wobei jede Praxis sowohl ihre rechtliche, als auch ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit bewahrt. Eine spezielle Form der Tierarztpraxis ist die Tierklinik.

Der Betrieb einer Tierarztpraxis ist mit der jeweils zuständigen Landestierärztekammer abzustimmen. Voraussetzung ist die Approbation als Tierarzt/Tierärztin und weiterhin die Zulassung durch die zuständige Apothekenbehörde.

 
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