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Prioritätsregel (Biologie)



Die Prioritätsregel dient in der biologischen Nomenklatur der Stabilität und Eindeutigkeit wissenschaftlicher Benennungen der Taxa.

Ihrzufolge gilt in der Regel nur der zuerst veröffentlichte Name einer Gattung, Art oder Unterart, vorausgesetzt, dass diese die in den internationalen Nomenklaturregeln geltenden Kriterien zur Gültigkeit und Verfügbarkeit erfüllen. Wird das gleiche Taxon nun in einer späteren Beschreibung anders benannt, so hat diese spätere Benennung in aller Regel nur als jüngeres Synonym zu gelten. Ausnahmen werden ebenfalls durch die internationalen Nomenklaturregeln beschrieben.

Wichtig ist, dass es aber auch einen frühestmöglichen Zeitpunkt der Gültigkeit gibt. Veröffentlichungen, die älter als diese Prioritätsgrenze sind, gelten als nicht verfügbar und die in ihnen enthaltenen Beschreibungen der Taxa sind folglich nicht zu berücksichtigen. Festgelegt wurden diese Prioritätsgrenzen vor allem durch die Standardwerke von Linnaeus. Für die Pflanzen ist der 1. Mai 1753 als festgelegtes Erscheinungsdatum der Species Plantarum von Linnaeus der Beginn der gültigen Nomenklatur. Und entsprechend in der Zoologie der 1. Januar 1758 für die 10. Auflage der Systema Naturae von Linnaeus, allerdings mit einer Besonderheit, da hier für die Gruppe der Spinnen eine Ausnahme gemacht wurde. Das Werk Svenska spindlar von Clerck (1757) wird von den Zoologen als nach der 10. Auflage der Systema Naturae erschienen erachtet und ist damit verfügbar für die Nomenklatur. Weitere Regelungen sind etwa für Moose, Pilze, Algen, fossile Pflanzen oder Bakterien zu berücksichtigen.

 
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