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Nabilon



Steckbrief
Name (INN) Nabilon
Wirkungsgruppe

Antiemetika Cannabinoide

Handelsnamen

Cesamet® (USA)

Klassifikation
ATC-Code A04AD11
CAS-Nummer 51022-71-0
Verschreibungspflichtig: BtmG

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Fachinformation (Nabilon)
Chemische Eigenschaften

IUPAC-Name: (+/-)-trans-3-(1,1-Dimethylheptyl)-1-
hydroxy-6,6-dimethyl-6,6a,7,8,10,
10a-hexahydro-9H-dibenzo[b,d]pyran-9-on
Summenformel C24H36O3
Molare Masse 372.541 g/mol

Nabilon ist ein vollsynthetisches Derivat des Δ9-Tetrahydrocannabinols.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliches

Nabilon ist als Betäubungsmittel in der Anlage III des deutschen Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt. Es ist somit in Deutschland verkehrsfähig und muss auf dem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.

Indikation

Nabilon ist zugelassen bei

Herstellung

Die Synthese kann durch Isomerisierung aus dem entsprechenden 6a,10a-cis-Produkt erfolgen, welches seinerseits aus Kondensation von Resorcinderivaten mit 4-(1-hydroxy-1-methylethyl)-3-cyclohexen-1-on entstehen kann[1][2].

Referenzen

  1. U.S. Patent 4171315
  2. U.S. Patent 4054582
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