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Krankenstand



Der Krankenstand ist eine häufig verwendete Kennzahl für Erkrankungszeiten bei Berufstätigen bzw. bei abhängig Beschäftigten. Der Krankenstand entspricht – allgemein formuliert – dem Anteil der Erkrankungszeiten an definierten Bezugszeiten in einer betrachteten Population, wobei als Bezugszeiten in der Regel Beschäftigungs- oder Arbeitszeiten verwendet werden.

Beispiel: Fehlen erkrankungsbedingt an einem Tag 35 von 1000 Beschäftigten, lässt sich für diesen Tag ein Krankenstand von 35 / 1000 = 3,5% angeben.

Sowohl Erkrankungszeiten als auch Bezugszeiten können bei der Ermittlung des Krankenstandes unterschiedlich abgegrenzt werden, was bei einer Gegenüberstellung von Angaben zu Krankenständen aus unterschiedlichen Datenquellen zu beachten ist.

Inhaltsverzeichnis

Berechnung des Krankenstandes

Berechnung in Statistiken von Arbeitgebern

Krankenstand = erkrankungsbedingte Fehlzeiten / Soll-Arbeitszeit

Aus der Perspektive von Arbeitgebern ist vorrangig ein Maß für den erkrankungsbedingten Ausfall von Arbeitszeit relevant. Insofern dürften Krankenstände in Unternehmen intern primär als Verhältnis der erkrankungsbedingten Fehlzeiten zur Soll-Arbeitszeit ermittelt werden. Erkrankungszeiten außerhalb der Arbeitszeit, zum Beispiel an arbeitsfreien Wochenenden, bleiben bei einem entsprechenden Vorgehen unberücksichtigt. Dies gilt jedoch nicht für Erkrankungen während des Erholungsurlaubs, da der Arbeitnehmer bei ordnungsgemäßer Krankmeldung Anspruch darauf hat, die wegen der Erkrankung ausgefallenen Urlaubstage seinem Urlaubskonto wieder gutschreiben zu lassen und später in Anspruch zu nehmen. Statistiken zu Krankenständen in einzelnen Unternehmen sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich.

Berechnung in Statistiken von Gesetzlichen Krankenkassen

Krankenstand = gemeldete Arbeitsunfähigkeitstage / Versicherungstage

Gesetzliche Krankenkassen erhalten in Deutschland vor dem Hintergrund der Verpflichtung zu Krankengeldzahlungen Informationen über ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeitszeiten bei berufstätigen sowie auch bei arbeitslos gemeldeten Mitgliedern. Die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) bei der Krankenkasse ist bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dabei spätestens ab dem vierten Krankheitstag gesetzlich vorgeschrieben. Bezugszeiten für die Berechnung von Krankenständen bilden in Statistiken von Krankenkassen Versicherungszeiten von Berufstätigen, bei einer Berücksichtigung ggf. auch Versicherungszeiten von Arbeitslosen. Eine Differenzierung zwischen regulären Arbeitstagen und arbeitsfreien Tagen wird bei den Berechnungen grundsätzlich nicht vorgenommen, zumal hierfür benötigte Informationen in den Krankenkassen nicht vorliegen. Ein kassenseitig angegebener Krankenstand entspricht also in der Regel dem Anteil der gemeldeten AU-Tage an allen Versicherungstagen (inklusive Sonn- und Feiertage) in der jeweils betrachteten Population. Aus der Angabe zum Krankenstand innerhalb eines Zeitraumes kann auch die Zahl der durchschnittlich gemeldeten AU-Tage im Zeitraum berechnet werden:

AU-Tage je Versicherungsjahr = Krankenstand * 365 Tage

Diese Angabe entspricht dann der Zeit, die ein durchgängig Beschäftigter innerhalb eines Jahres durchschnittlich arbeitsunfähig gemeldet ist. Von einer Reihe von Krankenkassen werden regelmäßig umfangreiche Statistiken zur Arbeitsunfähigkeit mit Angaben zum Krankenstand veröffentlicht.

Statistiken des Bundesministeriums für Gesundheit

Krankenstand = gemeldete Arbeitsunfähigkeitstage / Versicherungstage jeweils am 1. eines Monats

Die Krankenstände von pflichtversicherten Arbeitnehmern werden von den Gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig an das BMG gemeldet. Zeitnah weitergeleitet werden dabei allerdings nur Krankenstände am jeweils ersten eines Monats, also an 12 Stichtagen innerhalb eines Jahres. Ein vom BMG berechneter Jahresdurchschnittswert für den Krankenstand basiert auf dem arithmetischen Mittel aus den 12 Monatswerten eines Jahres. Der wesentliche Vorteil bei diesem bereits lange praktizierten Vorgehen dürfte in der einfachen Festlegung und Handhabbarkeit liegen. Allerdings wird der Krankenstand eines gesamten Jahres damit nur ungenau wiedergegeben. So sind zwei Monatserste eines Jahres grundsätzlich Feiertage (Neujahr, 1. Mai), an denen typischerweise relativ wenig Arbeitnehmer krankgeschrieben sind. Die Zahl der Sonn- und Feiertage, die auf einen Monatsersten fallen, kann zudem von Jahr zu Jahr variieren. Der vom BMG veröffentlichte Krankenstand im Jahresmittel auf der Basis von Stichtagswerten unterschätzt somit in unterschiedlichem Ausmaß den Krankenstand innerhalb von Kalenderjahren, der sich bei vollständiger Verfügbarkeit der Daten von Krankenkassen errechnen lässt.

Entwicklung des Krankenstandes in Deutschland

 

Der Krankenstand bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat sich innerhalb von 35 Jahren zwischen 1970 und 2004 erheblich verändert. Während nach Stichtags-Statistiken des BMG in den 70er Jahren Krankenstände um 5,5% erfasst wurden, kam es nach dem Jahr 1980 zu einem Abfall auf Werte um 4,5%. Krankenstände über 5% wurden in der Statistik erneut um das Jahr 1990 herum und zuletzt (unter Einbeziehung der Neuen Bundesländern) 1995 erfasst. Bis 2004 sank der Krankenstand schließlich bundesweit auf den bis dato niedrigsten Wert von 3,39%. Ein Arbeitnehmer war demnach 1980 noch mehr als 7 Tage länger als 2004 arbeitsunfähig gemeldet, auch 1995 lagen die durchschnittlichen Fehlzeiten je Arbeitnehmer noch um etwa 6 Tage höher als 2004. Danach sank die Zahl der Krankheitstage abhängig Beschäftigter laut IAB weiter: auf 7,2 Tage pro Jahr 2005 und 6,8 Tage 2006.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Krankenstand aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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