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Keimfähigkeit



Mit Keimfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit des Pflanzensamens einen Keimling zu bilden. Ein Same, der keinen Keimling bilden kann, wird landläufig als taub bezeichnet.

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Üblicherweise wird die Keimfähigkeit und Triebkraft mit einer größeren Menge an Pflanzensamen unter definierten Bedingungen getestet. Die verwendeten Labor-Methoden werden von der International Seed Testing Association festgelegt und sind weltweit gültig. Die Keimfähigkeit und Triebkraft wird in % der Samen, die einen Keimling gebildet haben, angegeben. Eine Mindestkeimfähigkeit für Saatgut das in den Handel kommt ist im Saatgutverkehrsgesetz vorgeschrieben und liegt bei Nutzpflanzen in der Regel über 90 %.

Siehe auch: Keimruhe, Saat, Saatbett, Lichtkeimer, Feldaufgang.

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Keimfähigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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