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Lichtkeimer



Als Lichtkeimer bezeichnet man Pflanzen, deren Samen zur Keimung zusätzlich zu den üblichen Keimbedingungen: Wasser, Wärme und Sauerstoff, auch Licht benötigen. Die Steuerung dieses Vorganges erfolgt über Photorezeptoren des Phytochromsystems.

Bei Herstellung des Saatbetts und der Aussaat muss darauf geachtet werden, dass die Erdschicht, welche die Samen (Saatgut) bedeckt höchstens so dick ist wie dieses selbst. Durch Regen oder Gießwasser können die Samen leicht weggespült werden. Im kleinen Maßstab kann das Pflanzgefäß mit einer transparenten Folie bedeckt werden, um ein Austrocknen der Oberfläche zu verhindern.

Die gärtnerischen Samen sind meist relativ klein und bieten dem Keimling nicht genügend Energie um eine dicke Bodenschicht zu durchdringen. Im Gärtnereibetrieb werden Samen von Lichtkeimern meistens der Bestrahlung mit rotem bis infrarotem Licht ausgesetzt. Ohne diese Maßnahme ist die Keimfähigkeit stark vermindert. Durch Stratifikation oder die Behandlung des Saatgutes mit Stoffen wie Gibberellinsäure kann die Keimruhe der Pflanzensamen verkürzt bzw. abgebaut werden.


Typische Lichtkeimer sind:

  • Roggen (Secale cereale L.)
  • Kakteengewächse (Cactaceae)
  • Sonnentau (Drosera)
  • Wasserschläuche (Utricularia)
  • Lein (Linum)


Siehe auch: Dunkelkeimer

 
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