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Iridektomie



Iridektomie (griech. „Ausschneiden der Iris Regenbogenhaut“) bezeichnete im 19. Jahrhundert eine Augenoperation, die darin bestand, dass man durch einen 4 bis 6 mm langen Einstich am Rande der Hornhaut mit einer Pinzette in die vordere Kammer einging, die Iris am Pupillarrand oder nächst ihrer Verwachsung mit der Hornhaut fasste, hervorzog und außerhalb der Hornhaut mit einer Schere abschnitt.

Man machte die Iridektomie bei Erkrankungen der Iris, Hornhauttrübungen und als Voroperation bei manchen Staroperationen, ganz besonders aber bei Glaukom bzw. dem grünen Star.[1] Die Iridektomie vernichtete die Pupillenbewegungen, so dass eine solche Pupille dem Lichtreiz nicht mehr folgen konnte und der Operierte allen Gefahren desselben ausgesetzt war, falls er nicht verstand, mit dem Augenlid die Funktion jenes Muskels zu ersetzen. Um dem vorzubeugen, schlug man eine Operation vor, durch welche die natürliche Pupille nur verlegt wurde, nämlich die Iridodesis.[2] Diese bestand darin, dass man einen 2 mm weiten Schnitt am Hornhautrand machte und, wenn das Kammerwasser abfloss und die Iris infolgedessen vorfiel, diesen Teil der Iris mit der Pinzette fasste und so weit herauszog, dass die Pupille an jene Stelle zu liegen kam, wo man sie haben wollte. Das vorgezogene Stück Iris wurde mit einem Faden abgeschnürt.

Belege

  1. Schwaiger: Zur Iridektomie bei Glaucom; in: Deutsche Klinik Nr. 52, 1860, zitiert nach: Revue der Wiener Medizinal- Halle : : Jahrbuch der gesammten praktischen Heilkunde des In- und Auslandes., Bd. 1, Wien 1861, S. 216
  2. Karl Stellwag von Carion: Lehrbuch der praktischen Augenheilkunde, Wien : W. Braumüller 1861, S. 182.
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