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Infibulation



Die Infibulation, auch pharaonische Beschneidung genannt, ist die invasivste Methode der rituellen Beschneidung weiblicher Genitalien. Dabei werden den Mädchen meist kurz vor dem Pubertätsbeginn (Menarche) oftmals ohne Betäubung die Klitoris und die kleinen Labien herausgeschnitten und Teile der großen Labien durch Ausschälung entfernt. Die Vaginalöffnung wird anschließend mit einer Naht verschlossen, so dass die Wunde zuwächst. Nur eine winzige Öffnung für den Abfluss des Menstruationsblutes und für das Urinieren wird mittels eines Halmes oder ähnlichem offengehalten. Damit die Wunde nicht aufreißt, werden dem Mädchen bis zur Verheilung die Beine zusammengebunden.

Inhaltsverzeichnis

Gründe

Die Gründe dieser Genitalverstümmelung sind sehr unterschiedlich und werden heute oft vorschnell mit religiösen Motiven und islamischer Tradition erklärt. Diese Bräuche werden jedoch auch von nichtislamischen Völkern vollzogen, sie finden keine Rechtfertigung im Koran, und ihre Wurzel ist älter als der Islam. Der Ursprung dieses Brauches ist bis heute nicht auszumachen, neben der Initiation und dem Wunsch nach der Kontrolle von Sexualität und Fortpflanzung ist eine besondere Vorstellung von Reinheit die Begründung für solchen Praktiken. Die Infibulation wird vor allem in Afrika durchgeführt. Durch die Migration von zahlreichen Afrikanerinnen nach Europa stehen europäische Gynäkologen, Hebammen und Pflegepersonal vor neuen, ihnen bisher unbekannten Problemen. Auch in europäischen Ländern wird die Infibulation im Verborgenen noch immer an der nachgeborenen Generation illegal betrieben.

Folgen

Für den Geschlechtsverkehr wird die Infibulierte defibuliert, meist von dem Ehemann selbst; dies geschieht in der Regel unter der Anwendung eines scharfen Werkzeuges oder Messers und ohne Betäubung.

Für die Geburt ist eine erneute noch weitreichendere Defibulation notwendig, da die Öffnung oft nicht ausreicht und das vernarbte Gewebe oft nicht flexibel genug ist. Diese Prozedur wird in der Regel wiederum mit der Refibulation abgeschlossen, wobei die Scheide der Wöchnerin erneut mit einer Naht nahezu verschlossen wird. Bei der Geburt kann es zu starken Komplikationen und im Extremfall zum Verbluten der Gebärenden kommen. Nach dem Wochenbett und der Stillzeit wird später der Leidenskreislauf der betreffenden Frau durch die erneute gewaltsame Öffnung weitergeführt.

Zu den geschilderten Qualen kommen eine Vielzahl möglicher gesundheitliche Komplikationen, die durch die laienhafte und grobe Durchführung des chirurgischen Vorgangs und des Nähen verursacht werden können: schwere Infektionen durch den Hygienemangel, Blutverlust, extreme Schmerzen und Schock.

Für eine infibulierte Frau ist allein das Wasserlassen eine lange schmerzhafte Prozedur, da das Urinieren nicht auf natürlichem Weg durch eine Entspannung des Blasenmuskels geschieht, sondern der Urin durch die nach der Operation belassene kleine Öffnung in kleinen Mengen herausgepresst werden muss. Gleichfalls ist die Menstruation mit starken Schmerzen verbunden, da der Abfluss des Menstruationsblutes nur eingeschränkt möglich ist und es zur Stauung kommt. In vielen Fällen treten chronische Unterleibs- und Harnsysteminfektionen auf. Hinsichtlich des sexuellen Erlebens kommt es zu deutlichen Funktionseinschränkungen - nicht allein durch die Entfernung hierfür wichtigen Gewebes, der Bildung von Narbengewebe oder der häufig auftretenden nachhaltigen lokalen Schmerzen. Häufig verhindert die psychische Traumatisierung in noch größerem Maße eine Annäherung an das verbleibende sexuelle Erlebnispotential.

Menschenrechtsverletzung

Internationale Menschenrechtsorganisitationen wie „Terrre des Femmes“ ordnen die Infibulation als Menschenrechtsverletzung ein[1]

Einzelnachweise

  1. Franziska Gruber und Regina Kalthegener: Stellungnahme von TERRE DES FEMMES e.V. –Menschenrechte für die Frau zu der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Bekämpfung von Genitalverstümmelungen“ am 19. September 2007 (PDF) Ausschussdrucksache 16(13)251 zu Zu BT-Drs. 16/3542, 16/3842 und 16/4152 bei www.Bundestag.de Seite 2. Stand: November 2006.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Infibulation aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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