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Gendiagnostikgesetz



Basisdaten
Titel: Gesetz über genetische
Untersuchungen beim Menschen
Kurztitel: Gendiagnostikgesetz
Abkürzung: GenDG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Datenschutzrecht
Datum des Gesetzes:
Inkrafttreten am:
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz) ist ein geplantes deutsches Gesetz, das umfassend alle Sachverhalte im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen bei Menschen regeln soll.

Zum Gesetz existieren bisher zwei Vorschläge: Einmal ein interner Entwurf des Bundesjustizministeriums, über dessen Inhalt kaum Einzelheiten bekannt sind, zum Anderen ein Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. November 2006.

Verbot heimlicher Vaterschaftstests

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat angekündigt, dass das Gendiagnostikgesetz heimliche molekulargenetische Abstammungsgutachten unter Strafe stellen soll. Dadurch soll das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Kindern geschützt werden. Für ein solches Verbot hatte sich bereits 2001 die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ausgesprochen.

Innerhalb der abgelösten rot-grünen Regierungskoalition selbst war die Strafbarkeit der heimlichen Vaterschaftstest jedoch umstritten. Insbesondere die diskutierte Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wurde von vielen als unverhältnismäßig angesehen.

Dabei wird von Gegnern des geplanten Gesetzes argumentiert, dass nach § 169 StGB (Personenstandsfälschung) das Unterschieben eines Kindes eine Straftat darstellt, die das Vorhaben verschleiere und Strafverfolgung erschwere, was Täterschutz gleichkomme. Dem gegenüber wird von den Befürwortern darauf hingewiesen, dass Personenstandsdelikte primär die öffentliche Ordnung schützen. Auch sei zu bedenken, dass das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung Verfassungsrang hat und damit den vorrangigen staatlichen Schutzzweck darstellt.

Ferner wird argumentiert, es gehöre zum Persönlichkeitsrecht eines jeden Kindes, seinen wahren Vater zu kennen, was sowohl in erbrechtlichen Fragen als auch in medizinischen Aspekten wie Vorsorgeuntersuchung etc. von großer Bedeutung sein könne. Die Befürworter verweisen darauf, dass das Kind einen Geheimtest an sich nicht vornehmen könne.

Das zentrale Anliegen der Gegner, ein Mann habe das Recht zu wissen, ob das Kind von ihm sei, um welches er sich sowohl finanziell als auch sozial sorgen muss, wird vorerst nach den Kriterien der aktuellen Rechtsprechung zu lösen sein. Auch ohne Straftatbestand bleiben geheime Test illegal.

Inzwischen gibt es eine Petition beim Bundestag gegen das Verbot heimlicher Vaterschaftstests.

Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetzgebungsverfahren war bis Mitte Februar 2005 noch nicht initiiert worden. Der Deutsche Bundestag hat daher am 17. Februar 2005 in einem fraktionsübergreifenden Beschluss seine Forderung nach Erlass eines Gendiagnostikgesetzes noch in dieser Legislaturperiode bekräftigt.

Das Gesetz soll nach den Vorstellungen des Bundestags genetische Untersuchungen für medizinische Zwecke, für Zwecke der Lebensplanung, für die Erstellung von Abstammungsgutachten (Vaterschaftstests), im Versicherungsbereich, im Arbeitsleben und für Zwecke wissenschaftlicher Forschungen regeln und Regelverstöße unter Strafe stellen.

Nach der Auflösung des 15. Deutschen Bundestags wurde das Gesetzgebungsverfahren zunächst hintenangestellt. Im November 2006 legte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz vor.[1]

Quellen

  1. Bundestag-Drucksache 16/3233 vom 3. November 2006 Download
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gendiagnostikgesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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