Meine Merkliste
my.bionity.com  
Login  

Gefahrklasse



Die Gefährdungsklassen richten sich nach den Gefährdungen die bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine Rolle spielen. Sie werden von den jeweiligen Berufsgenossenschaften in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 festgelegt und Gefahrtarifstellen zugeordnet. Nach der Gefahrtarifstelle errechnen sich die Mitgliedsbeiträge des Unternehmens bei der BG.

Die Gefahrtarifstellen werden wiederum Gruppen zugeordnet, nach denen die Mindesteinsatzzeiten von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften errechnet werden.


Beispiele

Bei der BGFE (Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik) werden 4 Gruppen unterschieden.

Auszug aus dem Anhang 4 der UVV BGV A2 der BGFE:

Die Gefahrtarifstelle 601 (Herstellung elektrotechnischer Erzeugnisse / Herstellung, Instandsetzung und Wartung elektroteschnischer und medizintechnischer Erzeugnisse / Elektrische Großgeräte (wie z.B. Motoren, Generatoren, Transformatoren hoher Leistung (größer 5 kVA) ... ) ist der Gruppe II zugeordnet.


Auszug aus der Liste der Einsatzzeiten für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (in BGV A2 der BGFE):

  • Kaufmännische / technische Verwaltung (ab einem Mitarbeiter: 0,3 h pro Jahr und Mitarbeiter)
  • Gruppe I: Oberflächenbehandlung / Elektrotechnische Großinstallation (bis 100 MA: 3,0 h pro Jahr und MA; 101 - 500 MA: 2,7 h pro Jahr und MA; 501 - 1000 MA: 2,4 h pro Jahr und MA; über 1000 ... )
  • Gruppe II: z.B. Herstellung, Instandsetzung und Wartung elektrotechnischer und medizintechnischer Erzeugnisse – Informationstechnik, elektrotechnische Installation (bis 100 MA 2,0 h pro Jahr und MA; ...)
  • Gruppe III: z.B. Medientechnik – Forschungsinstitute (bis 100 MA 1,0 h pro Jahr und MA; ...)


Die Einsatzzeiten für einen Betrieb mit 700 MA in der Gruppe I; 90 MA in der Gruppe II; 80 MA in der Gruppe III und 70 MA in der Gruppe Verwaltung

wird so berechnet:

100 x 3,0 h + 400 x 2,7 h + 200 x 2,4 h

+ 90 x 2,0 h

+ 80 x 1,0 h

+ 70 x 0,3 h = 2141 h (pro Jahr)

Bei einer Arbeitszeit von 220 Arbeitstagen x 8 h pro Jahr (1760 h pro Jahr) müssten also mindestens 1,22 Fachkräfte für Arbeitssicherheit Vollzeit zur Verfügung stehen (rund 1 1/4 Vollzeitstellen).

Üblicherweise würden dann 2 - 3 Personen diese Aufgabe neben einer anderen Aufgabe ausüben (möglichst keine Führungsverantwortung im betreuten Bereich). Es sollte dabei darauf geachtet werden, dass die beteiligten Personen genügen Zeit für die Tätigkeit erhalten (auch für Weiterbildung usw.) so dass sie ihre Sachkunde beibehalten (früher gab es bei der BGFE eine Mindestzeit von 60 h pro Jahr damit der Status als Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten werden konnte, dies kann heute noch als Richtwert für die Beschäftigung von "Teilzeit-SiFas" gewertet werden, ist aber nicht mehr verbindlich)

 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gefahrklasse aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
Ihr Bowser ist nicht aktuell. Microsoft Internet Explorer 6.0 unterstützt einige Funktionen auf ie.DE nicht.