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Gebotszeichen



 

Als Gebotszeichen werden Piktogramme bezeichnet, die auf ein Gebot hinweisen. Diese Piktogramme sind weiß und befinden sich auf einem runden Schild mit blauem Hintergrund (RAL 5005 Signalblau) und weißem Rand. Sie werden vor allem im Straßenverkehr und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz verwendet. Im Arbeitsschutz weisen sie hauptsächlich auf zu tragende Schutzeinrichtungen hin. Es besteht dort auch die Möglichkeit mehrere Hinweise in einem Piktogramm zu kombinieren (z.B. Helm- und Brillentragepflicht - hier sind dann sowohl der Helm als auch die Brille in vollem Weiß hervorgehoben).

Es gibt bestimmte Normen für die Zeichen. Jedes Schild wird von Experten begutachtet und auf Erkennbarkeit des Gebots getestet.

Literatur

  • Unfallverhütungsvorschrift - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. o. O. September 1994, in der Fassung vom Juni 2002. Anlage 1 und 2 - GUV-V A8 (346 kB)

siehe auch

 
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