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Dreckiges Dutzend




Die als Dreckiges Dutzend (engl.: „dirty dozen“) bekannten zwölf organischen Giftstoffe (u.a. Pflanzenschutzmittel, Industriechemikalien und Nebenprodukte von Verbrennungsprozessen (Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane)) wurden durch die POP- oder Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten. Das UN-Abkommen trat mit der Unterzeichnung Frankreichs am 17. Mai 2004 in Kraft. Alle zwölf Giftstoffe stehen im starken Verdacht, erbgutverändernd, krebserzeugend und teratogen zu wirken. Ihre Gefährlichkeit resultiert vor allem aus möglicher Bioakkumulation (Anreicherung im Gewebe), Persistenz (Langlebigkeit), hoher Toxizität (Giftigkeit), sowie der Möglichkeit zum Ferntransport (z.B. in der Nahrungskette oder durch andere Mechanismen, vgl. Heuschreckeneffekt).

Die zwölf betroffenen Substanzen

  1. AldrinInsektizid
  2. Chlordan – Insektizid
  3. Dieldrin – Insektizid
  4. DDT – p-Dichlordiphenyltrichlorethan, Insektizid
  5. Endrin – Insektizid
  6. Heptachlor - Insektizid
  7. Hexachlorbenzol (HCB) – Fungizid, Getreidetrockenbeizmittel
  8. Mirex – Insektizid
  9. PCBPolychlorierte Biphenyle
  10. PCDDPolychlorierte Dibenzodioxine
  11. PCDFPolychlorierte Dibenzofurane
  12. Toxaphen – „Camphechlor“, Insektizid
 
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