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Carl von Bloedau



  Carl Kurt von Bloedau (* 11. August 1804 in Sondershausen; † 7. November 1886) war Schwarzburg-Sondershausener Geheimrat und Leibarzt. Er wurde am 23. November 1835 in den Adelsstand erhoben.

Familie

Seine Töchter mit der Jeannette von Kauffberg (1810-1878), Rosalie von Bloedau (* 7. Januar 1829 in Sondershausen; † 31. Dezember 1859 in [Sondershausen) und Helene von Bloedau (* 4. September 1838 in [Sondershausen; † 12. Februar 1909 in Sondershausen]) heirateten nacheinander am 9. September 1848 bzw. 16. Mai 1861 den sächsischen Kultusminister und Vorsitzenden des Gesamtministeriums des Königreichs Sachsens Karl von Gerber.

Leben und Werk

Karl von Bloedau studierte zunächst in Göttingen Medizin, nach dem Ablegen des Staatsexamens im Jahre 1827 promovierte er im gleichen Jahr in Berlin und erhielt von Fürst Günther Friedrich Carl I. von Sondershausen-Schwarzburg die Zulassung zur Eröffnung einer medizinischen und chirurgischen Praxis. Fürst Günther Friedrich Carl II. ernannte ihn 1835 zu seinem Leibarzt und erhob ihn am 23. November 1835 in den Schwarzburg-Sondershausener Adelsstand. Ab 1845 gehörte er dem Medicinal-Kollegium der Landesregierung an. 1846 erfolgte seine Ernennung zum Geheimen Medicinalrat und 1850 zum Vortragenden Rat für Medicinalangelegenheiten am Fürstlichen Ministerium. Infolge einer Augenerkrankung musste von Bloedau vorzeitig in den Ruhestand treten. In Anerkennung seiner Verdienste wurde er zum Abschied zum Geheimrat ernannt. Anlässlich seines 50jährigen Dienstjubiläum bekam er im Jahre 1877 das Fürstlich-Schwarzburgische Ehrenkreuz I. Klasse mit Brillanten sowie den Königlich-Preußischen Kronenorden II. Klasse verliehen.

Karl von Bloedau trat besonders durch soziales Engagement hervor, so als als Mitbegründer und langjähriges Vorstandsmitglied des „Vereins gegen Hausbettelei“ und der „Herberge zur Heimat“ in Sondershausen. Er gehörte der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt an.

 
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