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BuS-BetreuungDie Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung) ist eine gesetzliche vorgeschriebene Maßnahme zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Weiteres empfehlenswertes FachwissenDie BuS-Betreuung ist mit der neuen Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 eingeführt worden und ersetzte am 1. Oktober 2005 die bisherige Sicherheitstechnische Betreuung gem. BGV A6 (bisher VBG 122) und Arbeitsmedizinische Betreuung gem. BGV A7 (bisher VBG 123). Mögliche Betreuungsformen nach der BGV A2 sind:
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel BuS-Betreuung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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