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Behandlungsvertrag



Ein (meist unausgesprochener) Behandlungsvertrag, der bestimmte Rechte und Pflichten umfasst, entsteht zwischen Arzt und Patient durch die medizinische Behandlung. Inhalt des Vertrages ist die Durchführung der Behandlung.

Der Behandlungsvertrag ist eine Sonderform des Dienstvertrages.Er wird wie alle übrigen Verträge durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeschlossen. Er kommt zustande:

  • wenn ein Patient nach einem Termin fragt (auch telefonisch) und einen Termin zugeteilt bekommt
  • wenn der Patient die Praxis betritt und die Sprechstunde aufsucht


Inhaltsverzeichnis

Pflichten des Arztes aus dem Behandlungsvertrag

Hauptpflichten

  • Der behandelnde Arzt schuldet dem Patient nach dem Gesetz die fachlich gebotene und notwendige Behandlung. Nur eine Behandlung nach dem allgemein anerkannten Stand des medizinischen Wissens,also auf Basis der evidenzbasierten Medizin (EBM), könne auch wirtschaftlich sein.

Nebenpflichten

Pflichten des Patienten

  • Mitwirkungspflicht. Der Erfolg einer ärztlichen Behandlung ist oftmals von der Mitwirkung des Patienten abhängig.
  • Offenbarungspflicht
  • Zahlungspflicht

Links

  • http://www.aekno.de/archiv/2004/02/016.pdf
 
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Behandlungsvertrag aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.
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