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Ausschuss für BetriebssicherheitWeiteres empfehlenswertes FachwissenAufgabe des Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)Der ABS wird in § 24 [1] Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit dieser Umsetzung beauftragt. Er bekam damit den Auftrag der Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt. § 24 (4) führt die näheren Aufgaben des Ausschusses auf:
Zusammensetzung des ABSDer Ausschuss besteht aus 21 Mitgliedern, die jeweils durch einen Stellvertreter vertreten werden können. Die Mitglieder werden aus folgenden gesellschaftlichen Gruppen ausgewählt:
Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Um die fachbezogene Arbeit zu verbessern wurden seitens des Gesetzgebers Unterausschüsse vorgesehen. Ein Koordinierungsgremium ist für die interne Abstimmung und Beteiligung sowie die Abstimmung mit anderen Regelwerksetzern verantwortlich.
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Ausschuss_für_Betriebssicherheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |
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