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Angeboren



Angeboren (kongenital) sind alle Eigenschaften eines Lebewesens, die bereits bei der Geburt festgelegt sind, also nicht später erworben werden. Bezüglich vieler menschlicher Eigenschaften herrscht eine kontroverse Debatte bezüglich der Frage, ob die betreffenden Eigenschaften infolge von Sozialisation erworben/erlernt wurden oder ob sie angeboren sind.

Nicht angeboren sind auch Eigenschaften, die alle Menschen in ähnlicher Ausprägung aufgrund von Urerfahrungen (z. B. Geburt) erwerben.

Angeboren sind auch Eigenschaften, die während der Schwangerschaft erworben wurden. Man sollte also den Begriff angeboren nicht gleichsetzen mit dem Begriff vererbt oder erblich.

Hörbehinderungen können zum Beispiel angeboren (Röteln-Infektion während der Schwangerschaft - also konnatal) und die späteren Kinder der Mutter nicht betroffen sein, andererseits können sie auch erblich, also kongenital sein - und die zukünftigen Kinder laufen Gefahr, die Hörbehinderung ebenfalls zu bekommen (z. B. beim dominant vererbten Waardenburg-Syndrom). Im letzteren Fall wird dann die Frau von einem Humangenetiker über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches beraten.

 
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